Ran ans Geld, Teil 1: Mahnungen schreiben
Früher oder später trifft es wohl jedes Start-up: säumige Kunden, die trotz erbrachter Leistung die Rechnung nicht bezahlen. Doch was muss man beim Verschicken von Mahnungen beachten und welche Verzugszinsen dürfen verrechnet werden?
Mahnungen nicht verpflichtend
Wurde die Leistung vertragsgemäß erfüllt, hält der Kunde aber den gesetzlichen oder per Vertrag geregelten Zahlungstermin nicht ein, so spricht man von Zahlungsverzug. Was kaum bekannt ist: Grundsätzlich ist bei Zahlungsverzug keine Mahnung notwendig. Laut Gesetz könnte sofort geklagt werden.
Achtung: Kundenbeziehung!
Doch bevor man gleich zum Äußersten greift: Dabei sollte immer auch die Kundenbeziehung mitberücksichtigt werden. Möchte man den Kunden noch länger behalten, ist das Verschicken von einer bzw. mehreren Mahnungen auf jeden Fall empfehlenswert. Oft wirkt schon der Griff zum Telefonhörer Wunder. Schließlich kann es auch einmal vorkommen, dass eine Rechnung übersehen wird – und nicht aus Vorsatz nicht rechtzeitig bezahlt wird.
Da keine Verpflichtung besteht, gibt es auch keine gesetzlichen Vorgaben, wie eine Mahnung auszusehen hat. Empfehlenswert ist aber, im Mahnschreiben eine Nachfrist mit konkretem Datum zu setzen (z.B. „den ausstehenden Betrag bis spätestens zum TT.MM.JJJJ zu begleichen“). Dabei kann auch die Androhung rechtlicher Schritte erwähnt werden. Die Mahnung am besten in Form eines eingeschriebenen Briefs verschicken. So hat man später einen Beleg als Nachweis.
Höhe der Verzugszinsen bei Mahnungen
Verzugszinsen dürfen ab dem Tag der Fälligkeit berechnet werden. Diese wurden entweder bereits vorab vertraglich geregelt. Ist dies nicht der Fall, so können die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden. Je nachdem, ob es sich um ein Geschäft mit Privatkunden („Verbraucher“) handelt oder um Unternehmenskunden, gelten andere gesetzliche Vorschriften.
Gesetzliche Verzugszinsen:
- Privatkunden (Verbraucher): 4% pro Jahr
- Unternehmenskunden, Bund, Länder, Gemeinden: aktuell 8,58 % (Stand: 2016, 2. Halbjahr)
Der Verzugszinssatz für Unternehmergeschäfte schwankt und ist vom Basiszinssatz abhängig. Nähere Infos dazu findet man hier.
Mahnspesen
Zusätzlich dürfen auch noch Betreibungskosten (wie Mahnspesen) verrechnet werden. Sind diese vertraglich nicht anders geregelt, können aktuell pauschal 40 € Mahnkostenpauschale in Rechnung gestellt werden.
Rechtliche Schritte
Bezahlt der Kunde trotz (wiederholter) Mahnung nicht, so ist auch die Einschaltung eines Inkassobüros oder eine gerichtliche Geltendmachung der Forderung möglich. Dazu mehr im nächsten Teil von „Ran an das Geld“. Übrigens: Nach drei Jahren verjähren Forderungen und können dann nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden.
Quelle: wko.at (24.11.2016)