Right to Repair

EU: Recht auf Reparatur soll auch Software betreffen

Reparatur eines Smartphones. © Kilian Seiler on Unsplash
Reparatur eines Smartphones. © Kilian Seiler on Unsplash
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Reparieren statt wegwerfen: Was in Österreich bereits unter dem Reparaturbonus bekannt ist, soll nun europaweit kommen. Denn das EU-Parlament hat mit überwältigender Stimmenmehrheit (509 gegen 3 Stimmen und 13 Enthaltungen) einen Vorschlag zu einem „Recht auf Reparatur“ angenommen. Dieses soll nicht einfach nur vereinfachen, wie Geräte repariert werden können, sondern den gesamten Produktlebenszyklus berücksichtigen – also auch Produktdesign, ethische Grundprinzipien der Produktion, Normung, Verbraucherinformation, Kennzeichnung der Reparierbarkeit sowie öffentliches Auftragswesen.

Von Apple bis kleine Hersteller von Geräten und sogar Software wird das bedeuten, dass sie ihre Produkte so gestalten müssen, dass sie länger halten, sicher repariert werden können und ihre Teile leicht zugänglich und ausbaubar sind. Das ist heute bei vielen Smartphones oder Notebooks immer noch nicht der Fall. Insgesamt sind folgende Punkte vorgesehen:

  • Anreize für Verbraucher:innen, eine Reparatur einem Austausch vorzuziehen, z. B. verlängerte Garantien oder ein Ersatzgerät für die Dauer der Reparatur
  • harmonisierte Vorschriften für Verbraucherinformationen, die unter anderem Angaben zu Reparaturbewertungen, zur geschätzten Lebensdauer, zu Ersatzteilen, zu Reparaturdiensten und zum Zeitraum, in dem Software-Updates verfügbar sind, enthalten
  • mögliche intelligente Kennzeichnungsmittel wie QR-Codes oder digitale Produktpässe
  • möglicher gemeinsamer Haftungsmechanismus zwischen Herstellern und Verkäufern für den Fall der Nichtkonformität des Produkts
  • Anforderungen an Haltbarkeit und Reparatur in einer künftigen Ökodesign-Richtlinie

Um das Recht auf Reparatur auch durchzusetzen, soll es dann auch empfindliche Strafen in der EU geben. „Praktiken, die das Recht auf Reparatur unangemessen einschränken oder zu Wertminderung durch Veralten führen, könnten als ‚unlautere Geschäftspraktiken‘ betrachtet und nach EU-Recht verboten werden“, heißt es aus dem EU-Parlament.

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Auch Software betroffen

Keine gute Hardware ohne die entsprechende Software: Das gilt auch in Sachen Reparaturen. Und so will das EU-Parlament, dass das neue Recht auch für Software gilt. „Software-Updates sollten reversibel sein und nicht zu einer verminderten Leistung von z.B. Smartphones führen dürfen. Sie sollten für einen Mindestzeitraum bereitgestellt werden, und die Verbraucher sollten zum Zeitpunkt des Kaufs umfassend über die Verfügbarkeit von Updates informiert werden“, heißt es dazu aus dem EU-Parlament.

In der jüngeren Vergangenheit hat man unter anderem bei Apple gesehen, dass Software-Updates die Performance und Akku-Leistung von iPhones negativ beeinflussen konnten. Und wer schon einmal versucht hat, eine ältere iOS-Version auf seinem iPhone zu installieren, weiß, wie kompliziert das ist. Das kommende Recht auf Reparatur soll das nun genau regeln.

EU-Kommission am Zug

Jetzt ist Brüssel am Zug. Nach dem Votum des EU-Parlaments hat die Kommission angekündigt, dass sie im dritten Quartal 2022 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über den Warenhandel vorlegen wird und dass sie einen gesonderten Rechtsakt über das Recht auf Reparatur in Erwägung zieht.

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