Recht auf Reparatur: EU-Pläne gehen laut refurbed nicht weit genug
Die EU-Kommission hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf für ein „Recht auf Reparatur“ vorgelegt. Das Gesetz soll Hersteller von Geräten und Software dazu verpflichten, ihre Produkte so zu gestalten, dass sie länger halten, sicher repariert werden können und ihre Teile leicht zugänglich und ausbaubar sind. Doch der neue Entwurf hat auch Kritiker, darunter efurbed, der Wiener Online-Marktplatz für wiederaufbereitete Geräte, berichtet heise. Er bleibe dem altbekannten Wirtschaften zu sehr verhaftet, viel wichtiger sei eine echte Kreislaufwirtschaft.
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„Wir brauchen fast drastische Maßnahmen“
„Obwohl wir die guten Absichten und den Willen der Kommission sehen, das Recht auf Reparatur voranzutreiben, bleibt der Vorschlag in seiner jetzigen Form leider hinter unseren Erwartungen. Er geht zwar auf einige wichtige Aspekte ein, das ist aber nicht ausreichend, um wirklich etwas zu bewirken. Wir brauchen langfristige, fast drastische Maßnahmen, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Hier spielt die Wirtschaft eine riesige Rolle – ‚Business as usual‘ darf es nicht mehr geben“, so Kilian Kaminski, Co-Gründer von refurbed.
Laut heise soll der neue Gesetzesentwurf das Recht auf Instandsetzung von Produken wie Fernseher, Staubsauger, Geschirrspüler oder Waschmaschinen erstmals gesetzlich festschreiben. Darüber hinaus will die EU-Kommission Hersteller dazu verpflichten, ein Produkt fünf bis zehn Jahre lang nach dem Kauf zu reparieren. Diese Auflage soll nur dann nicht gelten, wenn Produkte derart beschädigt sind, dass ein Ausbessern technisch unmöglich ist. Auch geplant ist eine Online-Vermittlungsplattform für Reparaturen, die auch den Refurbished-Markt stärken soll.
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„Reparatur vor Ersatz“ gesetzlich verankern
Doch refurbed geht das nicht weit genug. Das Jungunternehmen empfiehlt mehrere Verbesserungen für den Entwurf. So sollte es etwa einen EU-Repair-Score geben, der potenzielle Käuferinnen und Käufer darüber informiert, ob ein Produkt repariert werden kann, wie einfach das ist und mit welchen Kosten eine Reparatur verbunden wäre. Auf einen Reparierbarkeitsindex hatte sich die Kommission allerdings schon Ende 2022 verständigt.
Auch sei der Reparatursektor bisher nicht ausreichend entwickelt, erklärt refurbed. Um aber eine Reparatur zur Norm zu machen, brauche es finanzielle Anreize, die Reparaturen erschwinglich machen. Eine weitere Forderung ist die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes „Reparatur vor Ersatz“. Der aktuelle Vorschlag der Kommission sei hier noch nicht stark genug. Produkte müssten reparaturfähig konstruiert werden, damit Hersteller sie nicht immer einfach ersetzen.
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refurbed fordert mehr Kreislaufwirtschaft
Ebenfalls empfiehlt refurbed ein Verbot für Geschäftspraktiken, die eine Reparatur behindern oder einschränken. Zu solchen Praktiken gehört beispielsweise das „Part Pairing“, also die Begrenzung der Reparatur durch Hardware, Software oder vertragliche Verpflichtungen. Unabhängige Marktteilnehmer müssten die Erlaubnis erhalten, das Produkt mit Original-, Gebraucht- und kompatiblen Ersatzteilen zu warten. Dazu gehört auch die kostenlose Bereitstellung der erforderlichen Reparatur- und Wartungsinformationen. Der aktuelle Vorschlag könne Herstellern ein Quasi-Monopol auf Reparatur einbringen, da sie nicht ausreichend verpflichtet sind, die erforderlichen Informationen und Ersatzteile für den Reparatursektor zugänglich zu machen.
Nicht zuletzt solle der öffentliche Sektor als Vorbild dienen, indem er durch Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen Anforderungen und Ziele für die Verwendung reparierbarer und aufgearbeiteter Produkte festlegt. „Wir zählen nun darauf, dass das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat diesen Vorschlag weiterentwickeln, damit sie ihrer Verantwortung nachkommen und einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft leisten. Denn Kreislaufwirtschaft kann nur funktionieren, wenn alle an einem Strang ziehen – sowohl auf privater als auch auf politischer und wirtschaftlicher Ebene“, meint Kaminski.