Gesetz

Recht auf Reparatur im EU-Parlament beschlossen

Symbolbild: Recht auf Reparatur kommt © Militiamobiles on Pixabay
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Lange haben Verbraucher:innen in der EU darauf gehofft, nun scheint es endlich zu kommen: Im Europaparlament wurde am Donnerstag das Recht auf Reparatur beschlossen. Das bedeutet, dass Hersteller bestimmter Produkte wie Kühlschränke, Staubsauger und Handys diese künftig auf Wunsch reparieren müssen. Diese Maßnahmen zielen besonders darauf ab, Abfall zu reduzieren und den Reparatursektor zu stärken, indem Produktreparaturen zugänglicher und kostengünstiger werden.

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Kopfhörer und Möbel derzeit ausgenommen

„Mit der heutigen Einigung sind wir der Einführung eines Verbraucherrechts auf Reparatur näher gekommen. In Zukunft wird es einfacher und billiger sein, Produkte reparieren zu lassen, anstatt neue, teure Produkte zu kaufen. Dies ist ein bedeutender Erfolg für das Europäische Parlament, das sich vehement dafür eingesetzt hat, dass die Verbraucher:innen im Kampf gegen den Klimawandel gestärkt werden“, so der Verhandlungsführer des Europaparlaments, René Repasi (SPD).

Reparaturen sollen durch den neuen Beschluss auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantie attraktiver und unkomplizierter werden. Zu den wichtigsten Maßnahmen der Vereinbarung gehören:

  • Die Verpflichtung des Herstellers, gängige Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Staubsauger und Smartphones zu reparieren, wobei die Möglichkeit besteht, die Liste im Laufe der Zeit um weitere Produkte zu ergänzen. Manche Waren wie Kopfhörer und Möbel sind derzeit noch ausgenommen
  • Die Verpflichtung der Verbraucher:innen, über die Reparaturpflicht des Herstellers informiert zu werden
  • Die Möglichkeit für Verbraucher:innen, ein Gerät auszuleihen, während ihr eigenes repariert wird, oder sich alternativ für ein generalüberholtes Gerät zu entscheiden
  • Kostenloser Online-Zugang zu vorläufigen Reparaturpreisen
  • Eine zusätzliche einjährige Verlängerung der gesetzlichen Garantie für reparierte Waren
  • Wiederbelebung des Reparaturmarktes

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Hersteller dürfen Reparatur nicht behindern

Zum Recht auf Reparatur gehört auch, dass Hersteller Ersatzteile und Werkzeuge zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen sollen. Im Europaparlament gab es auch eine Einigung darüber, dass die Hersteller keine Vertragsklauseln, Hardware- oder Softwaretechniken verwenden dürfen, um Reparaturen zu behindern. Insbesondere sollten sie die Verwendung von gebrauchten oder 3D-Ersatzteilen durch unabhängige Werkstätten nicht behindern.

Um den Reparaturprozess zu erleichtern, soll eine eigene europäische Online-Plattform mit nationalen Ablegern kommen. Über diese Plattformen sollen die Verbraucher:innen in allen EU-Ländern lokale Reparaturwerkstätten, Verkäufer:innen von aufgearbeiteten Waren, Käufer:innen von defekten Artikeln oder von der Gemeinschaft getragene Reparaturinitiativen wie Reparatur-Cafés finden.

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EU-Staaten sollen Reparatur günstiger machen

Reparaturen sollen auch erschwinglicher werden. Im Parlament einigte man sich darauf, dass jeder Mitgliedstaat mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen muss. Dazu gehören beispielsweise Reparaturgutscheine und -fonds, Informationskampagnen, Reparaturkurse oder Unterstützung für gemeinschaftlich betriebene Reparaturräume. Im Einklang mit den bestehenden Steuervorschriften könne es auch eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Reparaturdienstleistungen geben.

Sobald die Richtlinie sowohl vom Rat als auch vom Parlament angenommen und im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

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