Berufungen

Rechtsstreit zwischen notarity und Notariatskammer eskaliert weiter

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Wer darf welche Services für und von Notar:innen wie digital anbieten und bewerben: Das ist nun schon seit mehr als einem Jahr ein Rechtsstreit zwischen dem Wiener Startup notarity, das eine Software für Notar:innen anbietet, und der österreichischen Notariatskammer (ÖNK). Zuletzt hat das Handelsgericht Wien in erster Instanz die beiden Hauptunterlassungsbegehren der ÖNK gegen das Wiener Startup abgewiesen.

Nun gehen sowohl die ÖNK als auch notarity selbst in Berufung. Bedeutet: Der Rechsstreit eskaliert auf das nächste Level und geht somit weiter. Für die Jungfirma rund um CEO Jakobus Schuster bedeutet das „mittlerweile horrende Anwalts- und Verfahrenskosten“, man würde aber dagegen halten. „Möglich ist uns das nur dank unseres zunehmenden internationalen Erfolgs und der Rückendeckung unserer Investoren. Erfreulicherweise nutzen immer mehr namhafte internationale Konzerne unsere Plattform“, so Schuster in einer Aussendung.

In der Berufung soll die ÖNK notarity „Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes“ vorwerfen, notarity sei in den „geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen“.

Erste Instanz gibt notarity in Hauptpunkten recht

Das Handelsgericht Wien hat in der ersten Instanz entschieden, dass das Startup digitale notarielle Dienstleistungen über eine Plattform an Dritte anbieten, vertreiben, erbringen und/oder vermitteln darf, es darf auch weiter unter der Marke notarity auftreten.

In der ersten Instanz wurde der ÖNK nur in Nebenunterlassungsbegehren recht gegeben. Es wurde ein Verbot für notarity für Werbung mit Fixpreisen oder Nettopreisen verhängt, sowie darf das Startup nicht behaupten, das die Plattform den Usern kostenfrei zur Verfügung steht, da eine Servicegebühr seitens der Notar:innen, die die Software einsetzen, verrechnet wird. Auch stellte das Gericht fest, dass notarity Honoraransprüche von Notaren weder abtreten lassen noch diese verrechnen darf. Änderungserfordernisse hätte notarity aber bereits im vergangenen Winter umgesetzt. Deswegen sieht man dem Berufungsverfahren weiter positiv entgegen.

Während Schuster der ÖNK schon mehrmals Gesprächsbereitschaft angekündigt hat, will man bei der ÖNK weiter den Weg über die Gerichte gehen.

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