RECrowd: Neue Crowdfunding-Plattform will Immobiliensektor aufmischen
Der geneigte Crowdinvestor kann es durchaus am Design der Webseite erkennen: Hinter der neuen Crowdfunding-Plattform RECrowd steckt der heimische Crowd-Pionier Conda. Zumindest, was die Technologie angeht. Denn mit der Immobiliengruppe RE/MAX betritt in Österreich ein neuer Player die durchaus schon gut besetzte Szene der Immobilien-Crowdfunding-Plattformen, der sich der Conda-Plattform bedient und künftig an dem wachsenden Markt mitnaschen will.
Denn, das zeigt eine Analyse von CrowdCircus: Von den 67,06 Millionen Euro an Crowdinvesting-Volumen in Österreich entfielen ganze 52,90 Millionen Euro auf das Segment der Immobilienprojekte. Mit dagobertinvest, Home Rocket oder Rendity gibt es bereits einige Plattformen, die Immobilien-Crowdfunding seit einigen Jahren am laufenden Band abwickeln.
RECrowd will sich nun folgendermaßen unterscheiden: „Unsere Crowdinvesting-Lösung beginnt auf Wunsch bei der Findung des Grundstückes für Bauträger bzw. Projektentwickler und deckt entlang der Wertschöpfungskette alle Bereiche bis zur Vollverwertung der Immobilie ab. Das unterscheidet uns von anderen Anbietern“, sagt Kurt Praszl, Co-Gründer und Geschäftsführer von RECrowd bzw. der im Vorjahr neu gegründeten RECrowd-Real Estate Consulting GmbH.
Makler-Netzwerk soll den Unterschied machen
Punkten will die neue Plattform also mit der Anbindung an RE/MAX. Durch den Zugang an deren Makler-Netzwerk sollen die Chancen, dass das Geld auch zu den Investoren zurückfließt, höher als bei anderen Anbietern – die Praxis wird zeigen, ob der Plan auch aufgeht. Interessierte Investoren können ab einem Betrag von 250 Euro bei Projekten mitmachen, Gebühren fallen dabei nicht an.
Das erste Immobilienprojekt, das RECrowd bietet, betrifft den Bau von 14 Doppelhäusern mit Eigengärten im niederösterreichischen Weinviertel. Bis zu eineinhalb Millionen Euro sollen eingesammelt werden. Wie immer gilt bei Crowdfunding: Projekte sind mit Risiko behaftet, und Investoren werden im Falle einer Insolvenz des Projektbetreibers nur nachrangig, d.h. nach allen nicht nachrangigen Gläubigern befriedigt.