Reform des Insolvenzrechts bringt „zweite Chance für Unternehmen“
Die Bundesregierung hat eine Reform des Insolvenzrechts angekündigt. Konkret soll die Entschuldungsdauer auf drei Jahre sinken. Für Firmen soll das generell gelten, für Privatpersonen für die nächsten fünf Jahre.
„Zweite Chance für Unternehmen“
Es wird künftig eine „zweite Chance für Unternehmen“ geben. Die Reform sieht konkret eine Reduktion der Entschuldungsdauer auf drei Jahre sowie ein neues, präventives Restrukturierungsverfahren vor, das Unternehmen eben eine zweite Chance ermöglichen soll. Bei Gericht soll ein individueller Restrukturierungsplan mit Zustimmung der Gläubigermehrheit erzielt werden, um „einen Interessenausgleich zwischen dem verschuldeten Unternehmer und seinen Gläubigern“ herzustellen. Anders als bei der Insolvenz, sollen dabei nicht alle Gläubiger einbezogen werden müssen. Verluste der Gläubiger lassen sich außerdem verringern, heißt es von der Regierung. „Auch bei Nichtzustimmung einzelner Gläubiger können Forderungskürzungen und ‑Stundungen vorgenommen werden. Der Unternehmer wird bei Bedarf von einem Restrukturierungsbeauftragten unterstützt oder kontrolliert“, heißt es weiter. Die Reform wurde bereits 2020 angekündigt.
Kritik und Zustimmung zur Reform
Bei der WKÖ zeigt man sich mit der Reform zufrieden. Harald Mahrer: „Wir haben damit ein neues Instrument zur Abwendung einer Insolvenz ähnlich dem US-Chapter 11. Finanzielle Engpässe werden dadurch früher erkannt und man kann rechtzeitig entsprechend gegensteuern“, sagt Mahrer. Etwas kritischer äußern sich die NEOS: Der Gesetzesentwurf liege leider noch nicht vor, NEOS-Justizsprecher Margreiter sieht aber ohnehin noch eine Hürden: „Die Ankündigung des Justizministers beim Insolvenzrecht ist ein positives Signal, es deutet allerdings auch vieles auf eine Minimalumsetzung der EU-Richtlinie hin. Das geht mit der maximalen Herausforderung durch die tiefste Rezession seit Jahrzehnten allerdings nur schwer zusammen.“ Es brauche darum „dringend einen echten Reformwillen“, um eine neue zukunftsfähige Insolvenzordnung umzusetzen.
Die Grüne Wirtschaft ist hingegen „erfreut“. „Insbesondere die Verbesserungen bei den Restrukturierungsmöglichkeiten“ und die „schnellere Entschuldung im Insolvenzfall“ würden eine Perspektive für eine „echte zweite Chance für viele Unternehmer*innen“ schaffen […]. Wichtig sei vor allem, dass die Entschuldungsfristen bei der Privatinsolvenz auf drei Jahre verkürzt wurden. „Das ist wichtig, weil gerade bei Ein-Personen-Unternehmen und Kleinunternehmen die Trennung zwischen unternehmerischen und persönlichen Schulden oft schwierig ist“, erklärte Sabine Jungwirth, Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft.
Stundungen werden verlängert
Parallel zur Reform des Insolvenzrechts wurden auch die Steuer- und Abgabenstundungen für Betriebe bis 30. Juni verlängert. Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, Covid-bedingte Rückstände nach Ende der Stundungen mit Ratenzahlungen zu begleichen, „über längere Zeit zu einem weitaus günstigeren Zinssatz“, heißt es aus dem Finanzministerium. Bis zum 30. Juni sollen aber ohnehin keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge festgesetzt werden, erklärte Finanzminister Blümel. Alle Details dazu hier.