Gesetzesänderung

Regulatory Sandbox für Fintech-Startups bekommt eigenen Beirat

Spuren im Code. © Pixabay
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Die Sandkastenspiele können beginnen: Der österreichische Nationalrat hat heute einstimmig eine Änderung des FMA-Gesetzes beschlossen, das künftig die Umsetzung von Regulatory Sandboxes vorsieht. Das bedeutet, dass konzessionspflichtige Finanz-Startups, gerne auch Fintechs genannt, ihr Geschäftsmodell in enger Zusammenarbeit der Finanzmarktaufsicht erarbeiten und in Folge Konzessionen erwerben können. Das neue Gesetz soll Österreich als Standort für Innovationen im Finanzsektor stärken.

„Mit der Regulatory Sandbox ermöglichen wir Finanz-Startups gemeinsam mit der FMA ein Geschäftsmodell zu erarbeiten und so eine Konzession zu erwerben. Wir attraktiveren damit den Standort für Start-Ups und das trägt auch zu einem wirtschaftlichen Comeback Österreichs bei. Diese Maßnahme kann darüber entscheiden, ob sich ein Start-Up in Wien oder in Berlin niederlässt und ist daher eine nachhaltige Investition in den Innovationsstandort Österreich“, so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).

Keine Gefährdung der Finanzmarktstabilität

Gerade in einem Jahr, in dem die Fintech-Branche in Europa durch den Wirecard-Skandal erschüttert wird, ist es aus Sicht der Politik wichtig, dass neue Geschäftsmodelle im Finanzbereich unter Aufsicht der zuständigen Behörde entwickelt werden. Das Gesetz erlaubt es Unternehmen, neue Business-Modelle ausprobieren zu können, ohne gleich rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.

Dazu muss das Unternehmen der FMA volle Einsicht gewähren. Es muss also Unterlagen vorlegen und eZugang zu der dem Geschäftsmodell zugrundeliegenden Informations- und Kommunikationstechnologie geben. Die FMA darf Startups nur dann in die Sandbox lassen, wenn keine Gefährdung der Finanzmarktstabilität oder des des Verbraucherschutzes zu erwarten sind.

Eigener Beirat zur Begutachtung

Zur Begutachtung der Sandbox-Geschäftsmodelle wird außerdem ein ehrenamtlicher „Regulatory Sandbox“-Beirat eingerichtet, der aus folgenden Personen bestehen soll:

  • ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen als Vorsitzender
  • ein Vertreter des Bundeskanzleramtes
  • ein Vertreter der FMA
  • ein Vertreter der OeNB
  • bis zu sechs weitere vom Bundesminister für Finanzen zu ernennende Mitglieder, die aufgrund beruflicher Erfahrungen oder sonstiger einschlägiger Fachkenntnisse geeignet sind, zur sachverständigen Prüfung einen Beitrag zu leisten

In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. September 2020. Finanziert wird die Sandbox mit 500.000 Euro pro Geschäftsjahr durch den Bund.

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