Reparaturbonus für Elektronik startet am 26. April: Bis zu 200 Euro sparen
130 Millionen Euro aus den Mitteln des EU-Wiederaufbaufonds will das Umweltministerium bis 2026 für den „Reparaturbonus“ in Österreich ausschütten. Allein bis Ende nächsten Jahres sind 60 Millionen Euro vorgesehen. Ab dem 26. April 2022 kann man den Bonus auf der Website www.reparaturbonus.at beantragen. Kund:innen sparen dadurch Geld und die Gesellschaft wertvolle Ressourcen. „Reparieren ist immer besser als Wegwerfen. Das Tolle am Reparaturbonus: Es profitieren wirklich alle davon – unsere Umwelt, die Geldbörse und unsere Betriebe. Gemeinsam können wir ein Zeichen gegen die Wegwerfgesellschaft setzen und wertvolle Ressourcen sparen“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
Der österreichweite Reparaturbonus hätte zwar schon am 1. Jänner 2022 kommen sollen (wir berichteten), es kam allerdings zu Verzögerungen. Nach dem Motto „besser spät als nie“ wird er nun am 26. April eingeführt. Kund:innen können dabei über die Website einen Bon herunterladen und diesen innerhalb von drei Wochen digital oder ausgedruckt in einem Partnerbetrieb einlösen. Gefördert wird dabei 50 Prozent der Reparaturkosten. Der Reparaturbonus gilt dabei als Gutschrift im Wert von maximal 200 Euro je Reparatur bzw. 30 Euro je Kostenvoranschlag.
Fast alle Elektrogeräte werden mit Reparaturbonus gefördert
Gefördert wird die Reparatur von fast allen Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden, wie etwa Kaffeemaschinen, Waschmaschinen, Leuchten, Fernsehgeräte, Smartphones, Notebooks oder auch E-Bikes. Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von Elektrogeräten, wie etwa ein defektes Rad eines Staubsaugers, fallen unter den Reparaturbonus. Das Konzept war in Wien bereits erfolgreich: Laut Angaben der Stadt Wien wurden im Bundesland insgesamt 35.417 Geräte repariert, was einer Einsparung von 850 Tonnen CO2 entspricht. Die Aktion war so erfolgreich, dass die Stadt 2021 sogar eine zweite Runde ins Leben rief (wir berichteten).
Vom Reparaturbonus ausgenommen sind Geräte, die nicht erneuerbare Energiequellen benötigen, wie etwa Benzinrasenmäher. Strom produzierende Geräte wie etwa Photovoltaikanlagen oder Windturbinen und Leuchtmittel wie Halogenlampen oder LEDs fallen ebenfalls unter die Ausnahmeregelung.
Beliebig viele Gutscheine pro Person
Pro Person können dabei beliebig viele Gutscheine heruntergeladen und eingelöst werden. Um einen Bon herunterladen zu dürfen, muss sich der Wohnsitz allerdings in Österreich befinden. Auch für alle teilnehmenden Betriebe ist eine Niederlassung in Österreich erforderlich. Der Staat erstattet ihnen den Differenzbetrag der Reparatur wieder zurück.
Recyceln statt wegwerfen: EU will leicht austauschbare Akkus vorschreiben
Reparaturbetriebe, die beim Reparaturbonus mitmachen wollen, müssen sich auf der Website einmalig registrieren. Vorausgesetzt ist eine Gewerbeberechtigung in den Bereichen Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik, Lüftungstechnik, Kälte- und Klimatechnik, Mechatronik oder Kommunikationselektronik sowie Bandagisten, Orthopädietechnik, Hörgeräteakustik, Kraftfahrzeugtechnik (Autoradio, GPS), Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger (E-Gitarren) oder die Ausübung des freien Gewerbes zum Austausch von Standardindustriekomponenten von Personalcomputern und Fahrradtechnik (E-Bikes).
Anmerkung: In einer früheren Version des Artikels wurde geschrieben, dass 60 Millionen Euro bis Ende 2022 vorgesehen sind. Das Jahr wurde auf 2023 ausgebessert.