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„Richtig gründen“: Startup-Eventreihe über neue Regelungen wie FlexKap

FMS Startup Event © FSM Rechtsanwälte
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Im Rahmen der Startup-Eventreihe „Richtig gründen“ von FSM Rechtsanwälte in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich wurde vergangene Woche ausführlich über die Vor- und Nachteile der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKap) diskutiert. Die Implementierung der neuen Rechtsform soll laut den Befürworter:innen das bestehende österreichische Gesellschaftsrecht in Bezug auf seine aktuellen Regelungen erleichtern. Gleichzeitig würde sich Österreich damit als attraktiverer Standort für Gründer:innen, Investor:innen und internationale Fachkräfte positionieren.

Beschränkte Optionen: Herausforderungen für Startups in Österreich

Unter den gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich haben Startups im Wesentlichen nur zwei Optionen für die Wahl ihrer Unternehmensstruktur: Die gängigste ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), während es in einigen wenigen Fällen die Möglichkeit gibt, eine Aktiengesellschaft (AG) zu gründen. Im internationalen Vergleich sollen diese beiden Gesellschaftsformen für Startups jedoch nur bedingt geeignet sein. Die Gründung einer AG könnte beispielsweise kosten- und zeitintensiv sein, während die GmbH in Bezug auf die Flexibilität bei der Beteiligung von Investor:innen und Mitarbeiter:innen Einschränkungen aufweisen könnte.

FlexKap als wettbewerbsfähige Alternative?

Am 5. Oktober wurde im Rahmen der Startup-Eventreihe „Richtig gründen“ von FSM Rechtsanwälte in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich eine Diskussion über die Vor- und Nachteile der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKap) abgehalten. Das Hauptziel der Eventreihe ist es, ein besseres Verständnis für rechtliche Aspekte und Rahmenbedingungen zu fördern.

„Mit der FlexKap soll künftig die Beteiligung von Investor:innen und Mitarbeiter:innen vereinfacht werden. Die Bestimmungen bauen grundsätzlich auf den Bestimmungen des GmbH-Gesetzes auf, die FlexKap verfügt aber – etwa im Bereich von Kapitalmaßnahmen – über zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, die bisher nur Aktiengesellschaften vorbehalten waren. Sie kann daher, vereinfacht gesagt, auch als Hybridform zwischen der GmbH und der AG bezeichnet werden“, erklärte Felix Augustus Kirkovits, Rechtsanwalt und Startup Experte von FSM Rechtsanwälte.

FSM  konzentriert sich auf Vergabe-, Immobilien- sowie Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei strebt eine zeitgemäße und ganzheitliche juristische Beratung an, die die individuellen Bedürfnisse der Klient:innen berücksichtigt, inklusive persönlicher Betreuung und schneller Reaktionen.

Kirkovits führte weiter aus: „Das Mindeststammkapital soll 10.000 Euro betragen, wovon mindestens 5.000 Euro bar einzuzahlen sind. Die Mindeststammeinlage soll bei einem Euro liegen. Beschlussfassungen sollen im Umlaufweg ohne Zustimmung aller Gesellschafter:innen erfolgen können, sofern dies im Gesellschaftsvertag festgelegt ist. Auch Anteilsübertragungen werden einfacher, da dafür anwaltlich erstellte Urkunden ausreichen.“

FSM sieht „steuerliche Anreize für Mitarbeiter:innenbeteiligung“

Alexander Ritlop, ebenso Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsexperte bei FSM Rechtsanwälte, betonte im Rahmen der Veranstaltung, dass Mitarbeiter:innen durch die Beteiligung am Stammkapital der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKap) steuerlich begünstigt werden könnten. Diese Beteiligungen seien grundsätzlich nicht im Firmenbuch zu erfassen und ziehen keine zusätzlichen Verpflichtungen nach sich. Ziel sei es, Mitarbeiter:innen am potenziellen Erfolg des Unternehmens zu beteiligen, insbesondere in einer Phase, in der Gehälter oft niedrig ausfallen.

„Durch eine Änderung des EStG, welche im Entwurf des Start-Up-Förderungsgesetzes vorgesehen ist, fallen Steuern bei Unternehmenswertbeteiligungen erst dann an, wenn es zu einer Veräußerung (Exit) kommt. Bei der Veräußerung wird der Erlös zu drei Vierteln – wie Kapitalerträge – pauschal mit 27,5 Prozent besteuert. Der Rest fällt unter den Lohnsteuersatz. Voraussetzung für die Steuerbegünstigung ist unter anderem, dass die Anteile von den Mitarbeiter:innen mindestens fünf Jahre gehalten werden“, so Ritlop.

„Booster für Startup-Szene“ in Österreich

Auch Kambis Kohansal-Vajargah, Head of Startup-Services der WKO, war vor Ort und bezeichnete die FlexKap als einen „wichtigen Booster“ für die Startup-Szene. Konkret sagte er: „Sie wird Startups dabei helfen, flexibler und rascher zu agieren. Auch, um auf dem internationalen Parkett leichter zu reüssieren. Der Wirtschaftsstandort Österreich wird dadurch an Attraktivität gewinnen.“ Das Gesetz wird am 30. November im Justizausschuss behandelt. Die neue Rechtsform soll es ab nächstem Jahr geben.

FlexCo: Das sind die größten Kritikpunkte am geplanten Startup-Paket

 

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