Rot-Weiß-Rot-Karte: Der Start des Startup-Visums verschiebt sich auf den 1. Oktober 2017
Eigentlich hätte das vor einigen Monaten groß angekündigte Startup-Visum (Trending Topics berichtete), bereits am 1. Juli starten sollen, um Gründer aus dem EU-Ausland nach Österreich zu locken. Doch der späte Beschluss des Fremdenrechtspaketes (erst am 28. Juni) sorgt jetzt dafür, dass das Startup-Visum erst ab 1. Oktober 2017 verfügbar ist. Begrüßt wird es trotzdem: Aus der Wirtschaftskammer heißt es, dass die Rot-Weiß-Rot-Karte jetzt ein „noch tauglicheres Instrument zur Bekämpfung des Fachkräftemangels“ sei und Österreich „im globalen Wettbewerb um die besten Köpfe attraktiver“ machen könne. Das Fremdenrechtspaket wurde mit einer Mehrheit von SPÖ, ÖVP und Team Stronach beschlossen, FPÖ, Grüne und NEOS stimmten dagegen.
Was ist ab 1. Oktober also möglich? Das Startup-Visum soll es selbständigen Unternehmer aus dem EU-Ausland erlauben, in Österreich eine Firma zu gründen, die innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien entwickelt.
„Als innovativ werden Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien insbesondere dann gelten, wenn sie neu in Österreich eingeführt werden sollen und eine Nachfrage erwartet werden kann, ein neuartiger Zugang oder ein kreativer Ansatz gewählt wird, indem beispielsweise verschiede Produkte bzw. Branchen kombiniert werden (Interdisziplinarität), das Start-up-Unternehmen im sozialen oder ökologischen Bereich neue Angebote schafft oder soziale bzw. ökologische Verantwortung übernimmt.“
Wer bekommt dieses Visum?
Das Startup, das sich in Österreich ansiedelt, darf maximal fünf Jahre alt sein, der Antragsteller muss aktiv in der Geschäftsführung sein, und es müssen mindestens 50.000 Euro finanzielle Mittel nachgewiesen werden können (davon mindestens 50% Eigenkapital, der Rest kann sich aus Krediten, Zusagen von Business Angels, Venture Capital oder Förderungen zusammensetzen).
Um das Startup-Visum, also eigentlich eine Rot-Weiß-Rot-Karte, zu bekommen, muss man insgesamt 50 von 85 Punkten bei den Zulassungskriterien erfüllen, die vom AMS geprüft werden:
Sind die Kriterien erfüllt, erhält der Start-up-Gründer eine Rot-Weiß-Rot-Karte für zwei Jahre. Nach 21 Monaten kann man dann um eine Verlängerung ansuchen, die die so genannte „Rot-Weiß-Rot-Karte Plus„. Wiederum gelten folgende Voraussetzungen: Zu diesem Zeitpunkt muss das Startup mindestens zwei Vollzeitarbeitskräfte beschäftigt, der Gründer weiterhin eine aktive Rolle in der Geschäftsführung des Start-ups einnehmen, entweder einen Jahresumsatz von zumindest 200.000 Euro erreicht worden sein oder eine Finanzierung (z. B. Nachweis von Förderungen) von zumindest € 100.000 gesichert worden sein. Und natürlich: Das innovative Produkt, was auch immer es sein sollte, muss am Markt erhältlich sein.