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Runtastic-User müssen Daten an adidas übertragen – oder sie werden gelöscht

Runtastic-Ap von adidas. © adidas
Runtastic-Ap von adidas. © adidas
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Nachdem die Paschinger Software-Firma 2015 um rund 220 Millionen Euro von adidas gekauft wurde, ist die Marke Runtastic Schritt für Schritt in den Hintergrund gerückt. Seit 2019 prangt das Logo des deutschen Sport-Konzerns auf den Apps, und in einem letzten Move wird nun gezeigt, um was es in dem Deal am Ende wirklich ging: Die Daten der Nutzer:innen. User der adidas/Runtastic-Apps werden aktuell via Mail dazu aufgefordert, ihre Daten an adidas zu übertragen. Andernfalls werden sie gelöscht.

Für österreichische Nutzer:innen geht es konkret um all jene Daten, die vor 9. März 2022 aufgezeichnet wurden. Konkret sind es alle alle personenbezogenen Daten, also etwa Aktivitäten, Follower:innen, Challenge-Teilnahmen und -Beiträge, Newsfeed-Einträge und Ziele. Da die Runtastic-Apps seit mehr als zehn Jahren am Markt sind, kann es in vielen Fällen um ordentlich viele Aufzeichnungen zu Trainings etc. gehen. Der deutsche Konzern verspricht, dass es nach der Datenübertragung ein besseres Erlebnis bieten könne. Klar ist, dass die Sport-Apps mittlerweile als eine Funktion der adiClub-Mitgliedschaft behandelt werden – also als Tool zur Kundenbindung.

Markenwechsel: Auf Runtastic-Apps steht jetzt ganz groß adidas drauf

Runtastic-Patente gegen Erzrivalen Nike

Wenn man die Datenübertragung nicht möchte, dann werden die Apps nicht mehr wie gewohnt funktionieren. „Wenn du nicht möchtest, dass deine Daten übertragen werden, kannst du dich zur dauerhaften Löschung deiner Daten entschließen. Du wirst keinen Zugang mehr zu historischen Daten in der App haben, die vor  2022-03-09 gespeichert wurden, einschließlich deiner Aktivitäten, Kontakte, aktiven Minuten, Challenge-Beiträge etc.“, heißt es dazu seitens adidas. Wer möchte, kann die Daten auch exportieren und lokal speichern, bevor sie gelöscht werden.

Ein Blick in die AGBs des adiClub zeigt, dass adidas dann so ziemlich alles mit den Daten machen kann, was es möchte. Das sind im Prinzip ähnliche Nutzungsvereinbarungen zu Content, für die Facebook jahrelang kritisiert wurde.

„Sie gewähren uns hiermit eine weltweite, unwiderrufliche, unentgeltliche, nicht ausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare und unbegrenzte Lizenz zur Nutzung aller Benutzerinhalte, die über die Services generiert, übertragen, gespeichert und veröffentlicht werden. Unabhängig von der Art der Nutzung haben wir das Recht, alle Benutzerinhalte sowohl als Teil der Services als auch für jede andere Tätigkeit zu verwenden, die wir oder ein mit uns verbundenes Unternehmen durchführen. Dies schließt das Recht ein, solche Benutzerinhalte zu ändern und zu bearbeiten, sofern die Änderungen oder Bearbeitungen nicht Ihre wesentlichen Interessen beeinträchtigen. Wenn wir Benutzerinhalte außerhalb der Services verwenden, werden wir, soweit möglich, darauf hinweisen, dass diese Inhalte von Ihnen erstellt wurden.“

Runtastic spielt in Sachen Daten und IP für adidas mittlerweile eine große Rolle. So wurde wie berichtet der Hauptrivale, Nike aus den USA, wegen IP-Verletzungen bei Apps verklagt. Zentral in der Klageschrift sind 6 Patente, die man halten würde und die Runtastic exklusiv nutzen darf – und die letztendlich durch Nike verletzt worden sein sollen.

Runtastic-Patente: Adidas verklagt Nike wegen IP-Verletzungen bei Apps

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