Runway-Fonds soll österreichischen Startups durch die Krise helfen
Es ist ein Papier, das ziemlich viele Logos drauf hat, und die Firmen und Vereine dahinter aufzuzählen würde hier den Rahmen sprengen. Fest steht allerdings, dass der aufgeschriebene Hilferuf der österreichischen Startup-Szene von allen bekannten Player der Branche unterschrieben wurde. „Umsätze brechen ein, Geschäftsmodelle funktionieren nicht mehr, laufende Fixkosten können nicht getragen werden und geplante Finanzierungsrunden werden in den nächsten Monaten nur schwer realisierbar sein“, heißt es in dem Papier, das von der Austrian Angel Investors Association (aaia), Austrian Startups und der AVCO (Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation) zusammengefasst wurde.
Klarerweise geht es um Forderungen an die österreichische Regierung, mit gezielten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Startups in Österreich in der Corona-Krise geholfen wird. Wie berichtet sehen sich 85 Prozent der Startups direkt von der Krise betroffen, vier von zehn Gründern glauben gar, dass ihre Firma die Krise nicht überleben wird.
Die Forderungen werden nun in vier Punkte unterteilt:
- Anpassung von laufenden Förderprogrammen an den akuten Liquiditätsbedarf
- Zuschuss-Modell, das investiertes Eigenkapital hebelt
- Incentive-Modell für die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Startups
- Runway-Fonds, der durch staatliche Garantien privates Kapital mobilisiert
Über die Ideen der einzelnen Punkte kann man sich in dem Dokument genauer informieren. Viele der Forderungen sind bereits bekannt, darunter etwa die geforderte Einführung eines Beteiligungsfreibetrags für private Investoren – also ein Anreiz, damit Business Angels mehr Geld lockermachen und es nicht in Alternativen wie Immobilien, Aktien oder Gold stecken. Oder ein bereits viel diskutierter Dachfonds für die Venture-Capital-Industrie. Oder viele andere Punkte, die schon im Regierungsprogramm drinstehen und der Umsetzung harren.
Wie berichtet hat Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) bereits einen Rettungsschirm für Startups angekündigt, der neben
- Stundung von Rückzahlungen bei den beiden staatlichen Förderstellen aws und FFG
- Flexible Handhabung von aws-Milestones, d.h. Fördergelder gibt es auch dann, wenn Meilensteine nicht erreicht wurden
- Aufstockung des aws-Seed-Financing-Programm um 3,5 Millionen Euro
auch einen neuen Fonds nach britischen Vorbild vorsieht.
Convertible Loans
Dieser Vorschlag findet sich auch im Papier der Startup-Szene und wird dort folgendermaßen skizziert:
- “Runway-Fonds” als Ersatz für verzögerte Finanzierungsrunden: Zahlreiche (Eigenkapital-) Finanzierungsrunden für erfolgreiche, österreichische Startups zerfallen gerade oder werden wegen Covid-19 verschoben, gleichzeitig sind staatlich Garantien für Kredite nur ein Teil der Lösung. Es wäre daher zielführend, einen “Runway-Fonds” nach internationalem Vorbild (Deutschland, Großbritannien), der neun bis zwölf Monate zusätzliche “Runway” als Convertible Loan zur Verfügung stellt, zu errichten:
- Private Investor*innen stellen (bis zu) € 50 Millionen an frischem Kapital zur Verfügung, welches von der öffentlichen Hand mit einer Garantie iHv 80% versehen wird
- Ein durch Ausschreibung zu ermittelnder Fondsmanager verwaltet und betreut das Portfolio aktiv. Durch dieses operative Management und durch eine entsprechende Streuung im Fonds wird das Risiko des Eintretens eines Haftungsfalls für die öffentliche Hand minimiert
Viele andere Ideen wären natürlich ebenfalls eine Entlastung für Gründer – etwa die Befreiung von SVA-Abgaben für Gründer von Startups für mindestens drei Monate oder die anteilige Finanzierung von Gehältern, Steuer- und Abgabenbefreiung für neu geschaffene Arbeitsplätze in Startups. Nur: Solche Dinge wünscht sich wohl jeder Unternehmer in Österreich, egal, ob er seine Firma nun Startup nennt oder nicht. Wie wird Startup noch mal definiert?
Andere Forderungen tragen die eindeutige Handschrift von Investoren – neben dem Beteiligungsfreibetrags für private Investoren etwa die vorgeschlagene „rückwirkende und vorausgreifende Verlustverrechnung“. „Um möglichst viele Portfoliounternehmen weiter zu finanzieren, muss daher auch die Liquidität auf Seite der Investor*innen gesichert sein. Eine schnelle Maßnahme hierzu ist die Einführung einer auf drei Jahre rückwirkenden sowie drei Jahre vorausgreifenden Verrechnung von Verlusten aus diesen Beteiligungen. So können kurzfristig Steuerguthaben entstehen, welche direkt in die Finanzierung der Startups fließen“, heißt es in dem Papier.