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Sharing is Caring: Mitarbeiterbeteiligung muss in Österreich viel einfacher werden

© cottonbro von Pexels
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Was ist ein Startup? Eine Idee? Ein Geschäftsmodell? Eine Software? Ein Gründer? Eine Firma? Ein Patent? Oder ein Team? Viele Jungunternehmer, die ich kenne, würden antworten: ein Team. Am Anfang, in den ersten Jahren, wenn noch nicht viel da ist, aber sich eine Idee zu einem Unternehmen zu formen beginnt, da können Gründer nur auf eines bauen: ihr Team. Dementsprechend werfen Business Angels und Investoren auch einen genauen Blick auf die Zusammenstellung der Gründer und auf die ersten Mitarbeiter.

In Österreich wogt derzeit die Debatte: Wenn eine neue Gesellschaftsform für Unternehmen eingeführt werden soll, was muss sie unbedingt können? Ein Vorschlag aus dem Wirtschaftsministerium liegt bereits vor, Ziel ist, im Oktober in Begutachtung gehen zu können. Ob man die Idee der „Austria Limited“ (unter diesem Schlagwort wird die Reform derzeit diskutiert) nun mag oder lieber eine kleine AG (siehe Gastbeitrag von Michael Eisler), sich  oder eine überarbeitete GmbH besser findet (siehe Gastbeitrag von Keyvan Rastegar bzw. Gastbeitrag von Berthold Baurek-Karlic) – auf eines können sich wohl alle einigen:

Mitarbeiter müssen in Österreich viel einfacher am Startup beteiligt werden können.

Es gibt viele Vorteile

Wenn Mitarbeiter Shares an einer Firma haben, dann hat das einige Vorteile:

  • engere Bindung von Talenten ans Unternehmen
  • höhere Identifikation mit dem Unternehmen
  • Möglichkeit zum Ausgleich von niedrigen Gehältern in den Anfangstagen
  • Bei einem Exit profitieren nicht nur Investoren und Gründer, sondern auch Mitarbeiter – und können das Geld ins Startup-Ökosystem reinvestieren (die PayPal-Mafia heißt nicht umsonst so)

Zwar gibt es derzeit schon verschiedene Möglichkeiten, Talente über Anteile an ein Unternehmen zu binden, aber Konstrukte wie Phantom Shares, Equity Incentive Plans oder Synthetic Employee Stock Options sind genau so, wie sie heißen: kompliziert, intransparent, schwer verständlich. Durchblickt werden sie nur von den Anwälten, die wiederum teures Geld kosten, um solche Beteiligungsprogramme aufzusetzen.

Das Wirtschaftsministerium hat bereits die Einführung von stimmrechtslosen Anteilen zu überlegen, mit denen nur ein Mindestmaß an Gesellschafterrechten verbunden. Würde bedeuten: Investoren und Gründer haben auf Basis ihrer Shares Stimmrechte, Mitarbeiter aber Anteile, mit denen sie am wirtschaftlichen Erfolg (Gewinn, Exit) teilhaben, aber eben nicht mitstimmen dürfen.

Eine Frage der Steuern

Das geht schon in die richtige Richtung, lässt aber einige Aspekte vermissen. Es geht nicht nur darum, dass es spezielle Anteile für Mitarbeiter überhaupt gibt, sondern auch darum, dass man sie kostengünstig, schnell, einfach und digital vergeben können muss. In Deutschland gibt es seitens Bundesverband Deutsche Startups und der Boston Consulting Group bereits konkrete Vorschläge dazu:

1. Schaffung einer eigenen Anteilsklasse

2. Faire Besteuerung: Geschäftsanteile soll man erst versteuern müssen, wenn tatsächlich liquide Mittel aus den Anteilen zufließen, also bei einem Verkauf der Anteile, etwa im Zuge eines Exits

3. Freibeträge bei Reinvestition ermöglichen: Erlöse aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen sollen steuerfrei sein, wenn diese ins Startup-Ökosystem reinvestiert werden (als Gründer oder Investor)

4. Transparentes Bewertungsverfahren: Damit Mitarbeiter auch genau wissen, wie viel ihre Anteile am Startup wert sind, sollte ein einfaches und kostengünstiges Bewertungsverfahren eingeführt werden. So kann ein Mitarbeiter einfach abschätzen, ob plötzlich hohe Steuerforderungen aufgrund einer unvorhersehbaren Bewertung des Startups auf ihn zukommt

Bedeutet unterm Strich: Der Bedarf ist da, die Konzepte sind da, das Zeitfenster ist da – lasst uns das jetzt auch umsetzen!


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