Teuerungswelle

„Shrinkflation“: Produkthersteller schrumpfen oft Waren – bei gleichem Preis

Haribo-Süßigkeiten: Teuerung durch "Shrinkflation" © Benfe on Pixabay
Haribo-Süßigkeiten: Teuerung durch "Shrinkflation" © Benfe on Pixabay
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Mit der zunehmenden Inflation werden derzeit so ziemlich alle Produkte im Supermarkt wesentlich teurer. Das fällt den meisten Verbraucher:innen mit einem Blick auf die Preiszettel schnell auf. Doch es gibt auch eine weitere, heimliche Art der Verteuerung, die oft unter dem Radar fliegt: Die sogenannte „Shrinkflation“. Damit ist die Praxis von Produktherstellern gemeint, den Inhalt ihrer Erzeugnisse zu reduzieren und sie dennoch zum gleichen Preis zu verkaufen. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt Konsument:innen deshalb vor „Mogelpackungen“, bei denen der Preisanstieg weniger offensichtlich ist.

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„Versteckte Preiserhöhung“ bei Haribo und Co

„Seit Jahren beobachten wir eine Masche im Handel und bei den Herstellern von Lebensmitteln und anderen Produkten. Wir nennen sie: Weniger drin, Preis gleich. Oder deutlicher: Versteckte Preiserhöhung“, heißt es von der Verbraucherzentrale Hamburg. Nicht nur sorgt die Shrinkflation für höhere Preise, sondern auch für mehr Verpackungsmüll. Die Verbraucherzentrale sammelt derzeit in einer Liste Beispiele für versteckte Preiserhöhungen. Die „Mogelpackung des Monats“ ist dabei ein Produkt, das bei vielen Verbraucher:innen für Unmut gesorgt hat.

Regelmäßig finden sich beispielsweise Produkte des Süßwarenkonzerns Haribo auf der Liste. Durch die Shrinkflation ergeben sich laut der Verbraucherzentrale bei Gummibären und Co Preissteigerungen von satten 14 Prozent. Mogelpackungen finden sich auch oft bei Chipsverpackungen, beispielsweise bei Doritos, ebenso bei der Tiefkühlpizza von Steinofen, bei Müsli von Rewe sowie bei Hautpflegeprodukten von Balea und Dove. Die Steigerungen belaufen sich bei manchen Erzeugnissen auf ein Drittel, in ein paar Extremfällen kommt es durch die Shrinkflation sogar zu einer Preisverdoppelung.

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Shrinkflation oft mit scheinbarem Rabatt verbunden

Jedes Jahr kommen bei der Verbraucherzentrale bis zu 3.000 Hinweise von Konsument:innen auf geschrumpfte Produkte rein. 2022 waren es schon jetzt so viele wie sonst in einem ganzen Jahr. Besonders bedenklich: Die Shrinkflation kommt oft mit einer scheinbaren Preissenkung daher. Das bedeutet, dass zwar der Verkaufspreis niedriger ist, die Produktmenge aber so sehr schrumpft, dass es sich in Wahrheit um einen Preisanstieg handelt.

Als Gründe für diese Praxis nennen Hersteller oft die gestiegenen Rohstoffpreisen für viele Zutaten. Teilweise wird die Schrumpfung aber auch mit einer veränderten Rezeptur begründet. Doch auch das kritisiert die Verbraucherzentrale. Die Unterschiede wären hier meistens nicht groß genug, um die Verteuerung zu rechtfertigen.

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Praxis ist technisch gesehen legal

Das große Problem mit dieser Praxis: Sie ist technisch gesehen legal. Gegen geltendes Recht verstoßen die Hersteller laut finanzfluss nicht, wenn sie ihre Packungen verkleinern und die Inflation so durch die Hintertür an die Kund:innen weitergeben. „Preiserhöhungen über die Produktmenge sind nicht verboten“, sagt Armin Valet, Experte für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Um dagegen vorzugehen, müsse schon eine Täuschung vorliegen oder die Größe der Verpackung mehr Inhalt vortäuschen, als tatsächlich drin ist.

So konnte die Verbraucherzentrale beispielsweise vor Kurzem den Discounter Lidl erfolgreich wegen einer Müslipackung verklagen, die nur zur Hälfte befüllt war. Denn es gilt zumindest die Regel, dass eine Packung maximal zu 30 Prozent aus Luft bestehen darf. Ansonsten haben die Hersteller weitgehend freie Hand beim Gestalten ihrer Produkte. Das war früher anders. Bis 2007 hat die EU beispielsweise für fertig verpackte Lebensmittel und Getränke verbindliche Nennfüllmengen vorgegeben, an die sich die Hersteller halten mussten, die Richtlinie dann aber für fast alle Produkte abgeschafft.

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Politik ist gefordert

Armin Valet fordert hier Maßnahmen seitens der Politik. Der Gesetzgeber lasse den Herstellern zu große Freiheiten. „Wir bei der Verbraucherzentrale fordern, dass die Packungen – wenn technisch möglich – voll befüllt sein müssen.“ Aus seiner Sicht würde auch schon mehr Transparenz helfen. Etwa indem der Gesetzgeber die Hersteller verpflichtet, Füllmengen-Reduzierungen öffentlich zu melden, meint Valet. Der Verbraucherschützer ist sich sicher, dass Shrinkflation auch außerhalb der Supermarktregale und branchenübergreifend betrieben wird, also etwa in Baumärkten oder in der Gastronomie. Denn was er und seine Kolleg:innen veröffentlichen, sei „nur die Spitze des Eisbergs“.

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