Rechtsstreit

„Sie wünschen sich, dass es die Technologie nicht gäbe“: Perplexity kontert Medienklagen

Die Perplexity-Gründer Johnny Ho, Aravind Srinivas und Denis Yarats. © Perplexity
Die Perplexity-Gründer Johnny Ho, Aravind Srinivas und Denis Yarats. © Perplexity
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Zu Beginn dieser Woche wurden sie von der mächtigen News Corp bzw. ihren Medientöchtern Wall Street Journal und New York Post verklagt. Vorgeworfen wird dem AI-Startup Perplexity, das es Copyright-Verstöße im großen Stil begehe, indem massenweise Nachrichtenartikel, Analysen und Meinungen von den News-Seiten kopiert werden würden, um sie dann als Antworten auf die Fragen der User auszugeben.

Perplexity, momentan auf der Suche nach einer Bewertung von 8 Milliarden Dollar, hat sich als AI-getriebene Google-Alternative positioniert. User können das Tool verschiedenste Dinge fragen, sie bekommen dann ausführliche Texte als Antworten, in denen die Quellen, aus denen Inhalte verarbeitet werden, verlinkt werden.

Perplexity will Medien als Partner

Wenige Tage nach dem Bekanntwerden der Klage äußern sich nun die Gründer von Perplexity zu der Causa. Und zwar sehr scharf. „Es gibt rund drei Dutzend Klagen von Medienunternehmen gegen generative KI-Tools. Das gemeinsame Thema dieser Klagen ist, dass sie sich wünschen, dass es diese Technologie nicht gäbe. Sie ziehen es vor, in einer Welt zu leben, in der öffentlich gemeldete Fakten im Besitz von Unternehmen sind und niemand etwas mit diesen öffentlich gemeldeten Fakten anfangen kann, ohne eine Gebühr zu zahlen“, heißt es in dem Schreiben.

Tatsächlich wurden neben Perplexity auch bereits OpenAI, Meta, Anthropic oder Stability AI mit Klagen in Sachen Copyright-Verletzungen überzogen – die New York Times etwa klagte OpenAI auf Milliardenschaden.

Währenddessen sieht man sich bei Perplexity als Freund der Medien. Man hätte ein Revenue-Sharing-Modell gestartet, um Einnahmen aus Werbung mit teilnehmenden Medien, deren Berichte zitiert werden, aufzuteilen – TIME, Fortune und Der Spiegel würden bereits mitmachen, und Wall Street Journal und New York Post stünde die Türe weiterhin offen.

Copyright-Klagen gegen AI-Firmen bisher nicht sehr erfolgreich

Weiters gibt sich das Startup selbstbewusst. „Die klagenden Unternehmen stellen in ihren Klagen alle möglichen anzüglichen Behauptungen über alle möglichen scheinbar schlimmen Dinge auf, zu denen sie die KI-Tools überreden konnten – und wenn sie dann im Rahmen des Rechtsstreits nach Details gefragt werden, wie sie solche offensichtlich nicht repräsentativen Ergebnisse erzielt haben, leugnen sie sofort genau die Beispiele, die sie in die öffentlichen Unterlagen aufgenommen haben, und schwören, dass sie sie in dem Fall nicht verwenden werden. Wir gehen davon aus, dass dies auch hier der Fall sein wird“, heißt es.

Bisher hat sich gezeigt, dass die erste Runde der Copyright-Klagen an die AI-Unternehmen gingen. „Im vergangenen Jahr haben sich zwei Dutzend Klagen im Zusammenhang mit KI und ihre unzähligen Verletzungsklagen durch das Gerichtssystem geschlängelt. Keine davon hat bisher ein Schwurgerichtsverfahren erreicht“, hieß es kürzlich in einer Analyse von Dave Hansen und Yuanxiao Xu von der US-amerikanischen Authors Alliance (Trending Topics berichtete).

Erste Welle an Copyright-Klagen zugunsten von AI-Unternehmen

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