Snezana Arsic von der Wirtschaftskammer Vorarlberg über die neue Rechtsform „FlexCo“
Für alle, die gründen wollen und sich dabei an das Gründerservice der Wirtschaftskammer in Vorarlberg wenden, ist Snezana Arsic die richtige Ansprechpartnerin. Sie berät Startups und Unternehmer:innen unter anderem zu der neuen Rechtsform: die FlexCo oder auch FlexKapG genannt.
Trending Topics: Wie würdest du denn die neue Rechtsform beschreiben, für alle, die bis dato noch nichts davon gehört haben?
Snezana Arsic: Die flexible Kapitalgesellschaft, die FlexKapG, ist die erste neue nationale Rechtsform seit über 100 Jahren. Sie ist an das bestehende GmbH-Gesetz angelehnt und richtet sich an Startups, innovative KMUs und an Unternehmen, die Mitarbeiter:innen, aber auch Investor:innen am Unternehmenswert beteiligen möchten. Aber, und jetzt kommt das große Aber: ohne ihnen Stimmrechte zu übertragen. 24,99 Prozent des Stammkapitals können als Unternehmenswert-Anteile ohne Stimmrecht ausgegeben werden.
Was sind die Vorteile in deinen Augen im Vergleich zu GmbH oder zur Kapitalgesellschaft?
Ein großer Vorteil, der sich daraus ergibt, ist, dass sich Mitarbeiter:innen durch die Beteiligung an das Unternehmen binden lassen – das ist natürlich toll, vor allem wenn es sich um Schlüsselarbeitskräfte handelt. Darüber hinaus gibt es weitere Erleichterungen in Form von flexiblen Kapitalmaßnahmen, die vorher ausschließlich Aktiengesellschaften vorbehalten waren. So wurde das Mindeststammkapital von 70 Euro auf 1 Euro gesenkt. Zudem können Mitarbeiter:innen vom Besteuerungsaufschub Gebrauch machen, der in der Regel bis zur tatsächlichen Veräußerung der Unternehmensanteile aktiv ist. Das Gründerservice der Wirtschaftskammer unterstützt Startups und KMUs gerne, wenn sie Fragen zur neuen Rechtsform haben oder unsicher sind, ob die FlexCo tatsächlich für sie infrage kommt.
Erwartest du in Zukunft eine große Gründungswelle von FlexCos?
Das kann ich mir gut vorstellen. Gerade für Startups, die schnell wachsen und skalieren möchten, ist die FlexCo eine attraktive Rechtsform. Zudem kann sie sinnvoll sein, wenn das Startup auch internationale Investor:innen anziehen und generell im internationalen Vergleich mithalten möchte. Im Gründerservice informieren wir Neugründer:innen selbstverständlich über die neue Möglichkeit. Viele wissen noch gar nicht, dass mit der FlexCo seit Anfang des Jahres 2024 eine neue Rechtsform besteht.
Gibt es denn bei der FlexCo auch potenzielle Nachteile?
Die Nachteile sind, dass bei der FlexCo im Vergleich zu Einzelunternehmen höhere Gründungskosten entstehen, zum Beispiel durch den nach wie vor verpflichtenden Notariatsakt. Genau wie bei der GmbH ist auch bei der FlexCo eine doppelte Buchhaltung zu führen, da Bilanzierungspflicht besteht. Zudem ist ein Aufsichtsrat in den meisten Fällen verpflichtend zu bestellen. Nämlich dann, wenn das Unternehmen im Jahresdurchschnitt mehr als zehn Mitarbeiter:innen anstellt und eine Bilanzsumme zwischen 350.000 und 20 Millionen Euro vorliegt.
Grundsätzlich ist bei der Unternehmensgründung darauf zu achten welche Unternehmensform zur geplanten unternehmerischen Tätigkeit passen und nicht umgekehrt.
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