Solarauto-Hersteller

Sono Motors stellt Schutzschirmantrag nach Untergang von Solarauto

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Das Münchener Startup Sono Motors hat einige harte Monate hinter sich. Lange wollte die Jungfirma ihr mit Solarenergie betriebenes Auto „Sion“ mit Crowdfunding retten, jedoch ohne Erfolg (wir berichteten). Nun kann Sono Motors darüber hinaus die Rückzahlungen für die Kund:innen mit Sion-Reservierungen nicht durchführen. Deshalb hat die Jungfirma beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf Anordnung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Der Geschäftsbetrieb wird im Rahmen des Schutzschirmverfahrens fortgeführt.

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Finanzierung für Rückzahlungen gescheitert

Ende Februar 2023 hatte das Jungunternehmen angekündigt, sein Geschäftsmodell umzustrukturieren und sich künftig ausschließlich auf die Nachrüstung und Integration der Solartechnologie in Fahrzeuge von Drittanbietern sowie Flottenbetreibern zu konzentrieren. Gleichzeitig hat das Unternehmen sein Sion-Programm eingestellt und rund 250 Mitarbeitende entlassen. Für die Abwicklung der Kundenansprüche aus den Sion-Reservierungen habe man einen Rückzahlungsplan entwickelt. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel wurden zunächst von einem Finanzierer in Aussicht gestellt.

Im Zusammenhang mit der Insolvenz der Silicon Valley Bank und dem Notverkauf der Credit Suisse an die UBS sowie der mit diesen Ereignissen einhergehenden wachsenden Unsicherheit im Kapitalmarkt realisierte sich jedoch auch diese Finanzierung nicht. Weitere Gespräche mit anderen potenziellen Finanzierungspartnern verliefen ebenfalls erfolglos, sodass die Geschäftsführung sich gezwungen sah, einen Schutzschirmantrag zu stellen.

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Schutzschirmverfahren soll Sono Motors retten

Das Schutzschirmverfahren hat das Ziel, die Sanierung des Unternehmens in einem geordneten Verfahren erfolgreich durchzuführen. Das Schutzschirmverfahren gehört zu den modernen Instrumenten des deutschen Sanierungsrechts, die eine Unternehmenssanierung ermöglichen. Ein Antrag auf Schutzschirmverfahren ist nicht bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit, sondern nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erlaubt. Außerdem darf die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos sein und eine Zahlungsunfähigkeit auch im Schutzschirmverfahren nicht zu erwarten sein.

Sono Motors will mit dem Verfahren die notwendige Flexibilität für eine nachhaltige Sanierung, Rekapitalisierung und Neuausrichtung erreichen. Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens will das Unternehmen die Fokussierung auf die Solartechnologie umsetzen. In diesem Geschäftsbereich hat das Unternehmen bereits mit insgesamt 25 Partnern Absichtserklärungen und Kundenaufträge/-verträge.

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„Umwege gehören zum Gründen dazu“

Die Geschäftsleitung der Gesellschaft gibt sich zuversichtlich, dass es gute Chancen gibt, die Sanierung erfolgreich durchzuführen. Jona Christians, Mitgründer und Co-Geschäftsführer der Sono Motors GmbH: „Umwege gehören zum Gründen dazu und wir werden uns auch künftig anstrengen, nachhaltige Lösungen mit unseren Partnern umzusetzen und damit zur Dekarbonisierung des Fahrzeugmarkts beizutragen.“ Ob diese Sanierung glücken wird, muss sich noch zeigen, immerhin konnte Sono Motors in der Vergangenheit schon öfter Versprechen nicht halten.

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