Sora: Video-AI startet in Europa, ChatGPT-Abo als Voraussetzung

OpenAI, das Unternehmen hinter ChatGPT, hat sein KI-gestütztes Videogenerationstool Sora nun auch in den EU-Ländern sowie Großbritannien und der Schweiz eingeführt. Die Veröffentlichung erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die Spannungen zwischen der Technologiebranche und der Kreativwirtschaft bezüglich Urheberrechtsfragen zunehmen.
Sora steht nun auch in Europa derzeit nur zahlenden ChatGPT-Nutzern zur Verfügung, nachdem es bereits im Dezember in den USA öffentlich zugänglich gemacht wurde. ChatGPT-Plus-User (23 Euro/Monat) können damit pro Monat 50 Videos erstellen (720p, maximal 5 Sekunden), wirklich sinnvoll anwendbar wird Sora aber erst bei der ChatGPT-Pro-Subscription (240 Dollar/Monat). Denn dann kann man pro Monat 500 Videos bei 1080p und 20 Sekunden Länge erstellen.
OpenAI präsentierte zur Markteinführung Beispiele von Künstlern aus Großbritannien und dem europäischen Festland. Die 25-jährige britische Digitalkünstlerin Josephine Miller erstellte beispielsweise ein zweiminütiges Video von Models, die biolumineszente Fauna tragen, und erklärte, das Tool würde „jüngeren Kreativen viele neue Türen öffnen“.
Urheberrechtliche Bedenken
Die Einführung des Tools verstärkt die laufende Debatte über KI und Urheberrecht. Zum einen gibt es die Interessen jener Content-Macher, deren (teilweise teuer produzierten) Videos möglicherweise zum Training von Sora und anderen KI-Modellen herangezogen wurden. Zum anderen gibt es zahlreiche Kreative, die Sora und Co gerne für ihre Arbeiten verwenden wollen.
In Großbritannien aber gibt es auch Regierungsvorschläge, die es KI-Unternehmen ermöglichen würden, urheberrechtlich geschütztes Material zum Training ihrer Modelle zu verwenden. Nur wenn sich Kreativschaffende sich ausdrücklich dagegen entscheiden, kann es rechtliche Konsequenzen geben.
OpenAI steuert auch auf einen Konflikt mit Google bzw. dessen Tochter YouTube zu. YouTube-CEO Neal Mohan hatte 2024 erklärt, dass die Verwendung von YouTube-Inhalten zum Training von Sora einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen darstellen würde. Auf die Frage, ob solche Clips tatsächlich verwendet wurden, antwortete er jedoch: „Ich weiß es nicht.“