Stadt Wien klagt Airbnb
Die Vermietung von Unterkünften an Airbnb-Gäste in Wien ist der Stadt schon lange ein Dorn im Auge – deswegen tobt seit mehreren Jahren eine Auseinandersetzung zwischen der US-Firma und der Stadtregierung unter anderem wegen Nutzerdaten und der Ortstaxe. Nun ist der Streit um eine Facette reicher. Denn die Stadt Wien hat Airbnb nun wegen der Möglichkeit, Gemeindewohnungen über die Plattform zu vermieten, geklagt.
„Es soll niemand ein Geschäft daraus machen, dass er in einer öffentlich subventionierten Wohnung wohnt“, heißt es seitens einem Sprecher Stadt Wien gegenüber der Kronenzeitung. Untervermietungen in Gemeindewohnungen sind generell untersagt und können erhebliche Konsequenzen bis hin zur Delogierung des Mieters haben. Dementsprechend ist auch die Vermietung via Airbnb verboten.
220.000 Gemeindewohnungen sperren
Die Stadt fordert von Airbnb nun, die Adressen aller etwa 220.000 Gemeindewohnungen für Inserate auf der Plattform zu sperren. Zwar könne man schon illegale Untervermietungen aufdecken, nur sei das sehr mühsam. Würde Airbnb die Adressen generell sperren, dann würde man dem einen Riegel vorschieben.
Wie das US-Unternehmen reagieren wird, bleibt abzuwarten. Generell hat Airbnb aus offensichtlichen Gründen kein leichtes Jahr und fokussiert derzeit vor allem auf die Vermittlung von Kurz- und Heimaturlauben. Der für 2020 anvisierte Börsengang könnte nach einer Erholung des Geschäfts tatsächlich stattfinden.
In Wien gibt es derweil in der Frage der Ortstaxe noch keine Einigung mit der Stadtregierung. Airbnb hat vorgeschlagen, die Taxe einzuheben und an die Stadt weiterzugeben. Das kommt für diese aber nicht in Frage, sie will selbst auf die Nutzerdaten zugreifen. Das wiederum verneint Airbnb, weil das nicht mit Datenschutzrecht vereinbar wäre.