Startup ecosistant hilft Online-Shops bei komplizierten Recycling-Vorschriften
Nach Angaben des österreichischen Klimaministeriums sind 2018 4,41 Millionen Tonnen an Siedlungsabfällen aus Haushalten entstanden. Das sind 6% mehr als noch im Vorjahr. 50% davon müssen laut EU-Vorschrift recycelt werden. Daran müssen sich auch Onlinehändler beteiligen, das ist aber oft gar nicht so einfach. Das deutsche Startup ecosistant unterstützt kleine Händler bei der Einhaltung der komplizierten Vorgaben.
Einer Richtlinie der Europäischen Union von 2018 zufolge, sind Onlinehändler dazu verpflichtet, für die Entsorgung ihrer Verpackungen, zu garantieren. Dafür müssen sich die Händler bei Recycling-Systemen registrieren und einen Beitrag für das Recycling der Verpackungen zahlen. Allerdings sind die genauen Vorgaben dazu in jedem Land unterschiedlich. Insbesondere kleineren Unternehmen fehlt da oft der Überblick und der europaweite Versand wird für sie erschwert.
Das Berliner Startup ecosistant hat sich nun genau dieser Problematik angenommen. Mit einem digitalisierten Beratungs-Service versuchen sie den Aufwand für die Onlinehändler zu minimieren und unterstützten die Händler bei der Einhaltung von Recycling-Vorschriften in ganz Europa.
EU-Richtlinie bremst kleine Händler aus
Händler die in Österreich ihre Waren verkaufen wollen, müssen die VerpackVO einhalten. Das heißt es müssen alle Verpackungen, die in Österreich durch Import oder durch den Versand an Kunden pro Jahr, kalkuliert werden. Diese geschätzten Zahlen werden an ein staatlich genehmigtes Recycling-System gemeldet. Daraus ergibt sich die Gebühr für die Entsorgung. In jedem europäischen Land, sind die nationalen Vorschriften diesbezüglich verschieden. Hinzu kommen extra Auflagen für Elektrogeräte und Batterien.
Das Problem betrifft vor allen Dingen die kleinen Händler. Die verschiedenen Auslegungen der Richtlinie sind komplex und bringen in jedem Land neue Kosten mit. Nach Angaben des Geschäftsführers von ecosistant Andreas Landes, kosten in Österreich Verpackungsmüll bis zu 1500 Kilogramm pauschal ca. 130€. In Deutschland liegen die Kosten für kleine Unternehmen bei 10€ bis 50€ im Jahr. In Spanien sind die Kosten wesentlich höher, ca. 600€ werden da pro Jahr fällig. Landes: “Wir sehen bei unseren Kunden, dass besonders viele kleine Onlineshops gerne die Verantwortung für das Recycling übernehmen möchten, es sich durch die hohen Mindestkosten in jedem Land jedoch häufig nicht leisten können.”
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30% des Elektroschrotts wurden 2019 nicht registriert
Bis 2025 soll die Recyclingquote laut Vorgaben der EU von 50% auf 55% steigen. Österreich hat 2016 einer Erhebung von statista.com zufolge, bereits 57,6% des Abfalls recycelt. Allerdings wird dabei auch Abfall vom Onlineversand recycelt, der nicht bezahlt wurde. Einer Studie von 2019 der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zufolge, werden im Onlinehandel bei den Anmeldungen der verkauften Ware, oftmals nicht alle Verkäufe angegeben. Bis zu 30% der Elektrogeräte werden der Studie zufolge nicht-registriert verkauft. Somit wären das in der EU im Jahr zwischen 500.000 und 1 Million Tonnen an Elektroschrott, deren Recycling nicht bezahlt wird. Landes: “Die Komplexität der Gesetze innerhalb der EU, besonders für ausländische und für kleine Unternehmen, ist daran definitiv nicht ganz unschuldig.”
Anpassung der EU-Richtlinie geplant für 2021
Abhilfe würde dem Berliner Startup zufolge eine stärkere Harmonisierung innerhalb der EU schaffen. Möglichkeiten sieht das deutsche Unternehmen bei der Einführung einer einheitlichen Freimenge, ähnlich wie es sie für die Umsatzsteuer in der EU gibt.
Auch auf europapolitischer Ebene ist eine Anpassung der EU-Verpackungsrichtlinie in Planung. Bis zum 06. Januar 2021 können EU-Bürger und Unternehmen dafür noch Feedback geben. Das sollten nach Meinung von Andreas Landes auch möglichst viele tun: ”Ich würde jedem Startup und jedem Kleinunternehmen ans Herz legen, diese Chance zu nutzen und sich für eine sinnvolle Neuregelung einzusetzen, die das Recycling fördert, ohne kleine Händler zu benachteiligen.”