„Absolutes Minimum“: Erste Kritik am neuen Startup-Paket
Am Freitag haben sie es, unter viel Zustimmung von branchen-Vertreter:innen präsentiert – und nach dem langen Wochenende wird bereits erste Kritik laut: Das neue Startup-Paket der Bundesregierung, das mit der neuen Gesellschaftsrechtsform FlexKap (auch FlexCo genannt) und einer neuen Regelung für die Beteiligung von Mitarbeiter:innen punkten will, kommt – naturgemäß – mit Beschränkungen daher. So gibt es bei der Mitarbeiter:innenbeteiligung einen Deckel für maximal 100 Mitarbeiter:innen, Firmen dürfen maximal 10 Jahre alt sein und 40 Mio. Euro Umsatz machen.
Aber noch etwas sorgt für Kritik. Denn um Unternehmensanteile an Mitarbeiter:innen auszugeben, soll es Fristen geben. „Wir werden den Begutachtungsprozess mit Nachdruck verfolgen und uns dafür einsetzen, dass die Flexibilität der FlexCo weiter ausgebaut wird. Hier hat zB. steuerliche Mitarbeiterbeteiligung oberste Priorität, um das jetzige Reförmchen „FlexCo“ richtig zu empowern. Die Reduzierung der Ausgabefrist und der Mitarbeitsfrist bei der Mitarbeiterbeteiligung sind dringend erforderlich“, heißt es seitens Hans Harrer, Vorstandsvorsitzender des Senat der Wirtschaft.
Kritik an Grenzen
Denn vorgesehen ist unter anderem laut aktuellem Entwurf, dass die begünstigte Besteuerung von Anteilen (75 % nach KESt, 25 % nach ESt) nur dann zum Tragen kommt, wenn das Dienstverhältnis zumindest drei Jahre gedauert hat und der Zufluss nach Ablauf von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Abgabe einer Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung an den Arbeitnehmer erfolgt. Somit kann man etwa nicht ein Talent holen und es gleich mit Unternehmensanteilen nach der neuen Regelung belohnen – eigentlich etwas, was Gründer:innen durchaus gerne und oft machen wollen würden.
Schließlich werden auch die Grenzen für die MA-Beteiligungen (100 MAs, 10 Jahre, 40 Mio. Umsatz) kritisiert. So heißt es etwa seitens AustrianStartups, dass man „bei einigen Punkten im Zuge der Begutachtung nachbessern sollte, damit diese positiven Effekte noch mehr Startups und mehr Mitarbeiter:innen zu Gute kommen können – sowohl bei der Grenze von 100 Mitarbeiter:innen, dem Maximalalter von 10 Jahren als auch bei Mindestbeschäftigungsdauer und Mindeshaltefrist sehen wir hier noch Raum für Verbesserung.“
Mitarbeiter:innenbeteiligung soll für maximal 100 Team-Mitglieder kommen
„Privilegien der Notare auf Anwälte ausgeweitet“
Kritik seitens Harrer gibt es auch daran, dass es künftig neben dem Notariatsakt auch Anwaltsurkunden geben soll, um etwa die Übertragung von Anteilen (passiert oft bei Finanzierungsrunden oder eben, wenn Mitarbeiter:innen beteiligt werden) zu vereinfachen. Beim Senat der Wirtschaft heißt es dazu: „Klar ist aber auch, dass dieser Entwurf ein absolutes Minimum ist und viel Ausbaupotential hat. Beispielsweise gibt es keine echten Erleichterungen für die Gesellschaftsgründung. Anstatt einer dringend gebotenen Entbürokratisierung und Flexibilisierung wurden lediglich zwei Privilegien der Notare auf Anwälte ausgeweitet. Allein das Aufbrechen dieser bisherigen notariellen Tabuzone ist als Meilenstein und guter Anfang anzuerkennen.“
Wer sich in die Details graben will, kann sich den Ministerialentwurf zum „Start-Up-Förderungsgesetz“, wie es im Parlament heißt, online zu Gemüte führen und auch gleich seine Stellungnahme dazu abgeben. Stellungnahmen können bis zum 07.07.2023 abgegeben werden.
FlexKap: Notar:innen sitzen nicht mehr immer verpflichtend mit am Tisch