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Startup-Paket: So kann der Beteiligungsfreibetrag für Investoren aussehen

© Christian Dubovan / Unsplash
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“Wir arbeiten an einem Startup-Paket, das 2019 kommen soll.” Das sagte Digitalisierungs- und Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck vor kurzem vor der Wiener Startup-Community (Trending Topics berichtete). Neben einer neuen Rechtsform, neuen Sandboxes und Erleichterungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte soll dieses Startup-Paket auch Steuererleichterungen für Investoren bringen.

Die Junge Wirtschaft rund um Bundesvorsitzende Christiane Holzinger hat dazu bereits in Konzept in der Schublade. „Wir als Junge Wirtschaft sind der Meinung: Es muss eine zukunftsorientierte Investitionskultur in Österreich etabliert und die Beteiligung privater Investoren attraktiver gestaltet werden“, so Holzinger zu Trending Topics. „Private Beteiligungen an Neugründungen oder kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sollen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro als Freibetrag über fünf Jahre absetzbar sein.“ Sie kann sich vorstellen, dass der Beteiligungsfreibetrag im Rahmen der Steuerreform 2020 umgesetzt werden könnte.

Der Beteiligungsfreibetrag schwirrt schon seit mehreren Jahren durch die Branche, wurde aber nie umgesetzt. Er wird auch gerne als „Business-Angel-Freibetrag“ bezeichnet.

Wie funktioniert ein Beteiligungsfreibetrag?

Ein Beteiligungsfreibetrag ist ein steuerlicher Anreiz für private Investoren, weil er das zu versteuernde Einkommen mindert. „Private Investoren, die bereit sind, Geld in die Hand zu nehmen, sollen im Gegenzug für das Risiko, das sie eingehen, einen Steuervorteil haben. Das würde privates Kapital mobilisieren“, sagt Holzinger. In der Praxis könnte das so aussehen, rechnet die Junge Wirtschaft (die ein Konzept bereits seit 2017 haben) vor:

Ein Kapitalgeber hat ein Einkommen von € 100.000,–. Davon investiert er € 10.000,– in ein Unternehmen. Diesen Freibetrag kann er verteilt über 5 Jahre von der Steuerbemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer abziehen, die somit jährlich auf € 98.000.,– vermindert wird. Werden Gewinne durch Veräußerung von Beteiligungen erzielt, sind diese vom Kapitalgeber zu versteuern.

Die Höhe des Beteiligungsfreibetrags bezieht sich dabei auf den Investor. Er kann somit von diesem auch für mehrere kleine Beteiligungsprojekte (z.B. im Rahmen von Crowdinvesting) in Anspruch genommen werden, heißt es seitens Junge Wirtschaft. „Der „Steuerspareffekt“ hängt vom jeweiligen Einkommen des Investors ab“, so Holzinger. „Je höher das Einkommen, umso höher der Durchschnittsteuersatz, umso höher die Ersparnis.“

Christiane Holzinger © Junge Wirtschaft/Peroutka
Christiane Holzinger stellt im Februar die Forderungen der Jungen Wirtschaft im Finanzministerium vor. © Junge Wirtschaft/Peroutka

Welche Effekte könnte der Beteiligungsfreibetrag haben?

Steuerliche Anreizsysteme für Investoren gibt es etwa in der Schweiz oder Großbritannien. Die Junge Wirtschaft rechnet damit, dass durch den Freibetrag in Österreich ein „mittlerer dreistelliger Millionenbetrag“ lockergemacht werden könnte, der anstatt in Stiftungen geparkt oder auf Sparbüchern gelagert in Startups und KMU investiert werden könnte. Gerade bei Jungfirmen sind etwa Business Angels in Österreich kaum incentiviert, da Startups in den ersten Jahren selten eine positive Rendite für die Investoren abwerfen.

Um die Idee der Regierung schmackhaft zu machen, argumentiert Holzinger: „Zusätzlich wird von den Unternehmen in Investitionen und auch neue Mitarbeiter investiert werden – also weitere positive Auswirkungen auf das BIP, da Unternehmer das Kapital umgehend reinvestieren“, sagt die Chefin der Junge Wirtschaft. „Wir gehen davon aus, dass die steuerlichen Mehreinnahmen gegenüber Steuerausfällen überwiegen. Stellt man die steuerlichen Mehreinnahmen auf Basis der gesamtwirtschaftlichen Effekte den Steuerausfällen gegenüber, so ergibt sich der fiskalische Nettoeffekt des Beteiligungsfreibetrages, der ab dem vierten Jahr nach seiner Einführung positiv wäre.“

Ersatz für die unbeliebte Risikokapitalprämie

Im Rahmen des Startup-Pakets der ehemaligen SPÖ-ÖVP-Regierung wurde 2017 die Risikokapitalprämie als Instrument eingeführt, um Investoren zu belohnen und so mehr Investments zu stimulieren. Die RKP funktionierte so: Die aws schoss bis zu 20 Prozent auf Basis des förderbaren Beteiligungsbetrages des Investors zu. Insgesamt konnten pro Investor und Kalenderjahr bis zu 250.000 Euro als Risikokapital berücksichtigt werden – also eine Maximalförderung von 50.000 Euro jährlich.

Die Falle: Die RKP fiel unter die De-Minimis-Beihilfe-Regelung der EU von 2013. Diese besagt, dass pro Unternehmen und Mitgliedstaat die Summe solcher Beihilfen in einem Zeitraum von drei Jahren nicht höher als 200.000 Euro sein darf. In der Praxis reduzierte die RKP die maximal pro Startup mögliche Fördersumme. Erhielt ein Investor etwa 50.000 Euro RKP, konnte das Startup nur mehr 150.000 Maximalförderung erhalten.

Der Rahmen der RKP betrug 15 Millionen Euro, wurde laut Ministerin Schramböck aber nur zu 55 Prozent ausgeschöpft. Mit Anfang 2018 wurde die RKP zusammen mit der Lohnnebenkostenförderung für Startups wieder gestrichen.

Freibetrag nicht nur für Startups

Um in den Genuss der gestrichenen RKP und der Lohnnebenkostenförderung zu kommen, musste eine Firma unter die (eher schwammige) Definition eines Startups fallen. Mit dem Beteiligungsfreibetrag für Investoren will die Junge Wirtschaft ausdrücklich auch KMU unterstützen.

„Auf Grund der zusätzlichen Finanzierung für innovative und auch regional tätige KMU ist mit positiven volkswirtschaftlichen Effekten zu rechnen, und dadurch letztlich auch mit zusätzlichen Einnahmen für die öffentlichen Haushalte, sodass längerfristig die budgetären Kosten der Maßnahme dadurch kompensiert würden“, so Holzinger.

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