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Good-bye Startup-Hilfsfonds! Diese 5 Punkte stehen jetzt auf der Agenda

© Mario Azzi on Unsplash
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Auch wenn ihn sich viele, viele Vertreter der Startup-Szene dringlich wünschen – eine Neuauflage des COVID-Startup-Hilfsfonds kann sich die Branche abschminken. „Hilfe braucht die Startup-Szene jetzt in anderen Bereichen – zum Beispiel, dass wir die Dinge umsetzen, die wir alle im Regierungsprogramm drinnen haben. Das Modell des Hilfsfonds hat in der Krise super funktioniert, aber wir sind jetzt aus der Krise heraus gewachsen, und jetzt braucht es die Umsetzung der anderen Maßnahmen“, sagte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck kürzlich im Interview mit Trending Topics.

Bedeutet also für die Ministerin und ihre neue Startup-Beauftragte Lisa Fassl: „Back to Regierungsprogramm“. Da stehen ohnehin eine ganze Reihe an Punkten drinnen, die längst intensiv diskutiert und gefordert wurden – und die jetzt offenbar der Reihe nach abgearbeitet werden sollen. Dazu müssen sich Wirtschaftsministerium, Justizministerium und/oder Finanzministerium abstimmen. Trending Topics gibt Überblick, was von der Startup-Politik in Österreich zu erwarten ist.

1. Beteiligungsfreibetrag für Investoren

„Das Modell des Beteiligungsfreibetrags steht hoch auf meiner Agenda“, so Fassl. Die Austrian Angel Investors Association (aaia), für die Fassl tätig ist, pocht auf einen solchen Anreiz für Investoren seit vielen Jahren, auch die Wirtschaftskammer ist dafür. Konkret gibt es den Vorschlag, dass private Investitionen in Österreichs Unternehmen in der Höhe von 100.000 Euro über vorzugsweise 5 Jahre linear von der Steuerbemessungsgrundlage abgeschrieben werden können. Bedeutet in der Praxis:

„Ein Kapitalgeber hat ein Einkommen von 100.000 Euro. Davon investiert er 10.000 Euro in ein Unternehmen. Diesen Freibetrag kann er verteilt über 5 Jahre von der Steuerbemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer abziehen, die somit jährlich auf 98.000 Euro vermindert wird. Werden Gewinne durch Veräußerung von Beteiligungen erzielt, sind diese vom Kapitalgeber zu versteuern.“

Im Regierungsprogramm steht der Beteiligungsfreibetrag nach britischem Vorbild drinnen. Idee und Forderung sind ziemlich alt, bereits 2015 (vor 6 Jahren!!) berichtete Trending Topics schon davon. Bedenken gibt es, weil dem Finanzministerium deswegen Steuern entgehen könnten. Laut dem Thinktank AustrianStartups gibt es aber bereits „konkrete Gespräche auf parlamentarischer Ebene und breiten Support aus allen Teilen der Wirtschaft“, Als Teil eines Konjunkturprogramms nach der COVID-Krise hätte man „Hoffnung auf eine baldige Umsetzung“.

Staatssekretär Harald Mahrer: „Der Beteiligungsfreibetrag ist eben nicht ein Steuersparmodell für Reiche“

2. Neue Kapitalgesellschaftsform

Austria(n) Limited, Reform der GmbH, AG light – was soll es nun werden? Da gibt es unterschiedliche Ansichten und viele Pros und Cons, und hinter den Kulissen obendrein noch heftiges Lobbying der Notare, die befürchten, bei einer neuen Gesellschaftsform nicht mehr notwendigerweise am Tisch zu sitzen. „Wir haben immer von einer eigenen Gesellschaftsform gesprochen, es muss ein Neustart sein“, so Schramböck dazu „Es ist Zeit, etwas Neues zu bauen.“ „Die bestmögliche Version ist eine Mischung aus GmbH und AG, mit den positiven Aspekten beider Formen“, so Fassl. Aber festlegen will sich heute noch niemand.

„Während es aus der Startup-Szene den Wunsch nach möglichst umfassender Entbürokratisierung gibt, nehmen wir auch steigenden Druck von InteressensvertreterInnen wahr, deren Berufsstände vom derzeitigen System profitieren und eine grundlegende Reform ablehnen“, heißt es seitens AustrianStartups. „Im Sinne des Wirtschaftsstandorts bleibt zu hoffen, dass die Regierung diesem Druck standhält und innerhalb der nächsten Monate eine Rechtsform schafft, die international auch wirklich wettbewerbsfähig ist.“

Austrian Limited: So kann die Beteiligung von Mitarbeitern künftig funktionieren

3. Mitarbeiterbeteiligung

Die Beteiligung von Mitarbeitern ist für Startups eine essenzielle Sache – in Österreich aber rechtlich schwer und steuerlich unattraktiv. Dabei wäre es für Junfirmen von Vorteil, weil sie Talente an die Firma binden und gleichzeitig mit Anteilen belohnen können, anstatt hohe Gehälter zahlen zu müssen.

Auch Schramböck und Fassl ist die Mitarbeiterbeteiligung eine wichtige Sache. Doch diese wird anders als in Deutschland nicht als eigene Regelung umgesetzt, sondern im Zuge der neuen Kapitalgesellschaftsform – auch deswegen ist da eine neue Rechtsform der befürwortete Weg, anstatt GmbH oder AG zu reformieren.

Österreich wird Deutschland bei der Mitarbeiterbeteiligung nicht folgen. Dort gab es lautstarke Forderungen nach einer neuen Regelung (#ESOPasap), doch das dann präsentierte Gesetz entsprach dann nicht den Vorstellungen der Startup-Szene und wurde ziemlich verrissen.

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4. Dachfonds

Ein Dachfonds (a.k.a. Fund of Funds) ist ein Investmentvehikel, bei dem ein staatlicher Fonds das Fondsvermögen nicht direkt in einzelne Startups, sondern vielmehr in mehrere einzelne Investmentfonds investiert. Das hätte den Effekt, dass in Österreich mehr VC-Fonds entstehen könnten, in denen sowohl staatliches Geld als auch das Kapital von Privatinvestoren steckt – so wie es bereits Praxis ist, wenn die aws sich an Startup-Fonds beteiligt.

Auch für einen Dachfonds sieht es in Österreich ganz gut aus. Ziel ist der Ausbau der Verfügbarkeit von Wachstumskapital für Startups und KMUs (Finanzierungsvolumen 2 bis 20 Mio. Euro) in Zusammenarbeit mit privaten Investorinnen und Investoren. „Das Projekt Dachfonds findet sich im Regierungsprogramm und wurde zuletzt auf politischer Ebene in den Finanzausschuss gebracht. Derzeit gibt es leider etwas Gegenwind bezüglich der notwendigen Garantien, aber prinzipiell besteht in unserer Wahrnehmung weiterhin der politische Wille, mit dem Dachfonds einen wichtigen Eckpfeiler zur Mobilisierung von mehr Risikokapital umzusetzen“, heißt es dazu seitens AustrianStartups.

Der Ruf nach einem österreichischen Dachfonds für mehr Risikokapital wird lauter

5. Förderung von Female Entrepreneurship

„Wir haben in Österreich schon so eine gute Positionierung in Europa und ein so klares Profil“, sagt Fassl über das Thema Female Entrepreneurship, das sie mit ihrem eigenen Verein Female Founders und auch jetzt in der neuen Rolle als Startup-Beauftragte pushen möchte. Auch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck möchte das, und auch das Regierungsprogramm will es so: „Die Bundesregierung bekennt sich zur Stärkung der Rolle von Frauen in der Unternehmerschaft und damit zu spezifischen Förderprogrammen in der Gründungssituation“, steht da drinnen.

„Wir werden einen Schwerpunkt im Frauenbereich setzen und einen Report aufbauen, um zu sehen, wo Österreich im Vergleich zu anderen Ländern überhaupt steht“, so Schramböck. Viele weibliche Gründer seien ein Standortvorteil, und den gelte es zu forcieren. Startup-Gründerinnen forderten dieses Jahr bereits eine Frauenquote bei Startup-Förderungen und -Investments. Wie Trending Topics bereits berichtete, funktioniert der Frauenbonus, doch eine echte Quote bei Startup-Förderungen und -Investments einzuführen, das wird schwer.

„Sollten es einfach probieren“: Frauenquote bei Startup-Förderungen und Investments

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