Steuer auf Zufallsgewinne: Bis zu 65 Prozent Abschöpfung für Öl- und Gaskonzerne
Eine Abschöpfung der Zufallsgewinne von Energieunternehmen: Das hat die Bundesregierung angesichts der Energiekrise beschlossen. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) gaben am heutigen Freitag Details zum geplanten Energiekrisenbeitragsgesetz bekannt. Es ist laut ORF vorgesehen, dass bei Öl- und Gasfirmen Teile des Gewinns abgeschöpft und bei Stromerzeugern die Erlöse gedeckelt werden. Insgesamt könnte es bei Öl- und Gaskonzernen zu Abschöpfungen von bis zu 65 Prozent der Zufallsgewinne kommen.
Steuer sinkt bei Investitionen in Erneuerbare
Das Energiekrisenbeitragsgesetz soll nun im Nationalrat per Initiativantrag eingebracht werden. Aus dieser Maßnahme sollen Einnahmen von zwei bis vier Milliarden Euro resultieren. Vor allem zur Unterstützung von Haushalten und Firmen gegen die hohen Energiekosten sollen diese Einnahmen zur Verfügung stehen. Konkret soll bei Öl- und Gasfirmen der Durchschnittsgewinn der vier Jahre 2018 bis 2021 als Basis dienen. Liegt der aktuelle Gewinn um mehr als 20 Prozent über diesem Durchschnitt, soll es zu Abschöpfungen in Höhe von 40 Prozent kommen.
Da aber zugleich die Körperschaftssteuer auf diesen Gewinn weiter fällig wird, komme es letztlich zu einer Abgabe von 65 Prozent dieser Gewinne, erläuterte Kogler am Freitag. Falls Firmen nachweisen können, dass sie in erneuerbare Energie investieren, sinkt die Abschöpfung von 40 auf 33 Prozent. Letztere Ausnahme soll als ein Anreiz für Investitionen in sauberen Strom fungieren.
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Preisdeckel für Stromunternehmen
Bei stromerzeugenden oder mit Strom handelnden Firmen soll es wiederum einen Preisdeckel von 180 Euro pro Megawattstunde geben. Dieser maximale Erlös sinkt auf 140 Euro pro Megawattstunde, wenn keine Investitionen in erneuerbare Energien nachgewiesen werden können. Auch werde eine Untergrenze gelten, um kleine Erzeuger zu schützen, die Details müssten aber erst festgeschrieben werden, auch wenn es dazu eine politische Einigung gebe, so Magnus Brunner.
Die Maßnahmen sind bis Ende 2023 befristet und gelten für die Gewinnabschöpfung bei fossilen Unternehmen rückwirkend ab 1. Juli, für die Obergrenze bei Stromerzeugern ab 1. Dezember. Es seien „außergewöhnliche Maßnahmen“ in „außergewöhnlichen Zeiten“, sagten Kogler und Brunner. Das Paket werde „mehr Gerechtigkeit in die Szenerie der Verwerfung einfließen lassen“, sagte Kogler, der die „sehr guten und konstruktiven Gespräche“ mit dem Koalitionspartner ÖVP lobte.
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Solidaritätsabgabe für OMV und Co
Bei Stromerzeugern hat dem Kurier zufolge die EU folgenden Richtwert vorgegeben: Strompreise von über 180 Euro pro Megawattstunde sollen zu 100 Prozent abgeschöpft werden. Dabei handelt es sich aber um keine fixe Grenze. Die Staaten soll also eigenständig regeln, ob sie mehr oder weniger Geld abschöpfen. Unternehmen wie die OMV, die Öl oder Gas produzieren, sollen zudem eine Solidaritätsabgabe leisten. Das betrifft Gewinne, die 20 Prozent über dem Durchschnittsgewinn der vergangenen vier Jahr liegen. Diese sollen zu 33 Prozent abgeschöpft werden.