COVID-Pandemie

Steuerstundungen sollen Firmen Atempause bis März verschaffen – aber reicht das?

© Finanzminister Gernot Blümel. © BMF/Wenzel
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„Wir stehen leider nicht am Ende, sondern mitten in dieser globalen Wirtschafts- und Gesundheitskrise“, so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Und weil diese Krise für Unternehmen noch lange nicht ausgestanden ist, werden nun kurzfristig bestehende Corona-Hilfsmaßnahmen kurzfristig in die Verlängerung geschickt. Ein Initiativantrag ist dazu am Wochenende im Nationalrat eingebracht worden.

Der Antrag umfasst folgende Punkte:

  • Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer von 5 Prozent in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Kultur bis 31.12.2021: Diese Maßnahmen sollen betroffene Unternehmen um rund 1,5 Mrd. Euro entlasten
  • Verlängerung der bestehenden Abgabenstundungen und keine Vorschreibung von Anspruchszinsen bis 31.3.2021: Bisher galt eine Befristung für bereits bestehende Abgabenstundungen bis 15. Jänner 2021, diese wird verlängert. Auch die Vorschreibung von Anspruchszinsen betreffend Nachforderungen für die Veranlagung 2019 soll entfallen.
  • Verlängerung von Steuerbegünstigungen für Arbeitnehmer: Pendlerpauschale soll trotz Corona bedingter Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit bis Ende März 2021 weiter in gleichem Umfang wie vor der COVID-19-Krise gewährt werden. Zusätzlich soll die steuerfreie Behandlung von Zulagen (für Schmutz, Erschwernis und Gefahr) und Zuschlägen (für Überstunden) trotz Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit wie vor der Pandemie weiterbestehen.
  • Verlängerung von Kurzarbeit-Sonderzahlungen: Auch im Kalenderjahr 2021 soll für Zeiten der Kurzarbeit bei der Berechnung des Jahressechstels ein pauschaler Zuschlag von 15% berücksichtigt werden.
  • 0% USt für COVID Tests & Impfungen: Die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von COVID-19-In-vitro-Diagnostika und COVID-19-Impfstoffen, sowie eng mit diesen Diagnostika oder Impfstoffen zusammenhängende sonstige Leistungen sind bis 31.12.2022 steuerfrei.

6,4 Milliarden Euro Steuerstundungen

„Allein an Steuerstundungen wurden aktuell 6,4 Milliarden Euro genehmigt. Dieses Geld verbleibt in den Betrieben und erhöht die Liquidität. Zudem verlängern wir Steuersenkungen für betroffene Branchen und entlasten die Bürgerinnen und Bürger mit einer Fortsetzung der steuerlichen Begünstigungen“, so Finanzminister Blümel weiter.

Doch beim Aufschieben der Steuerstundungen bis Ende März wird es voraussichtlich nicht bleiben, weil das dann wohl eine Insolvenzwelle von zahlungsunfähigen Unternehmen auslösen würde. „Die jetzt angekündigte Verlängerung der Steuer- und Abgabenstundung von Mitte Jänner auf 31. März 2021, die Verlängerung der USt-Senkung für die Gastronomie, Hotellerie und Kultur bis Ende 2021 und die Verlängerung des Haftungspakets zur Besicherung von Überbrückungskrediten der ÖHT bis Ende Juni 2021 entlasten unmittelbar und verschaffen unseren Betrieben damit eine wichtige Atempause“, heißt es bereits aus der Wirtschaftskammer.

Weitere Maßnahmen notwendig

Doch diese Atempause wird nicht reichen. „In einem nächsten Schritt muss der Zeitraum für die Rückzahlung der Stundungen deutlich verlängert werden, indem die gestundeten Zahlungsverpflichtungen umgeschuldet werden und mit Ratenzahlungen über mehrere Jahre gestreckt werden“, fordern WKÖ-Präsident Harald Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.

Außerdem warten viele Unternehmen noch sehnlichst auf den Fixkostenzuschuss II. „Wesentlich ist auch, dass in der kommenden Woche der Umsatzersatz für den geschlossenen Handel und für die besonders stark getroffenen Branchen wie etwa Reisebüros, Veranstalter oder Busunternehmen der Fixkostenzuschuss II beantragbar ist. Darüber hinaus braucht es für indirekt betroffene Zulieferfirmen wie beispielsweise den Lebensmittel-Großhandel oder Veranstaltungstechniker rasch eine Entschädigung“, so die WKÖ-Spitze.

Schon ist absehbar, dass bald die Diskussion über neue Hilfsmaßnahmen anfangen wird – und zwar solche, die Unternehmen eine Zukunftsperspektive geben. „Was bisher fehlte, war mehr Fokus auf Entstehung neuer Arbeitsplätze. Kurzarbeit verfestig die aktuelle Beschäftigung, macht es aber schwieriger, neue produktivere Arbeitsbeziehungen zu schaffen. Denkbar wäre gezielte Unterstützung neuer Arbeitsplätzen etwa durch temporäre Senkung der Lohnnebenkosten. Diese Maßnahme hat sich in anderen Ländern in den früheren Krisen sehr gut bewährt“, so etwa Monika Köppl-Turyna, Direktorin des Wirtschaftsforschuninstituts Eco Austria, im Gespräch mit Trending Topics.

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