Streitpunkt Gasinfrastruktur: Beschluss vom EAG weiter verzögert
Es heißt Vorfreude sei die schönste Freude, doch das monatelange Warten auf das neue „Erneuerbaren Ausbau Gesetzes “ (EAG) ist für die Energiebranche Österreichs weniger schön. Das geplante Inkrafttreten des Gesetztes zu Beginn des Jahres, ist aufgrund von Kritik an einem vorherigen Gesetzesentwurf verschoben worden. Der für Mitte Februar erwartete Beschluss eines adaptierten Gesetztes im Ministerrat wurde erneut verschoben. Aus der Energiebranche wird dafür Kritik laut.
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Zukünftige Bedeutung von Biogas umstritten
Der Grund für die weitere Verzögerung sei, nach den Auffassungen verschiedener Presseaussendungen, zu einem Großteil auf die Uneinigkeit der Koalitionspartner über den Ausbau der Gasinfrastruktur zurück zuführen. Insbesondere die Bedeutung von Biogas, der Ausbau des Gasnetzes und die Einbindung ins EAG sind der IG Holzkraft zufolge, Streitthemen.
Auch der Dachverband der Erneuerbaren Energien (EEÖ) äußerte sich in einer schriftlichen Reaktion Kritik zu der erneuten Verzögerung des Gesetztes. Sie fürchten Verluste durch nicht umzusetzende Investitionen aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage und berichten von einer zunehmenden Planungsunsicherheit der Unternehmen. „Das EAG gehört nun umgehend über den Ministerrat ins Parlament und in Richtung Beschlussfassung. Das Grüne Gaspaket muss in Begutachtung gehen. Die zuletzt immer wieder vernommenen Auffassungsunterschiede zur Gasnetzinfrastruktur dürfen diese wichtigen Schritte nicht aufhalten!“so der Präsident des EEÖ, Christoph Wagner. Ihrer Ansicht nach sind durch die Ziele des EAG Investitionen in Höhe von 30 Milliarden Euro zu erwarten und rund 100.000 neue Arbeitsplätze.
EAG: Neue Initiative fordert mehr Rechte für private Energiegemeinschaften
Grundlage für Ausbau erneuerbare Energien
Das „Erneuerbaren Ausbau Gesetzes 2020“ (EAG) sollte bereits am ersten Jänner 2021 in Kraft treten und die Energiebranche sehnt es herbei, um mit der Errichtung zahlreicher Ökostrom-Kraftwerke loslegen zu können. In dem Gesetz wird die Förderung von Ökostrom neu geregelt und damit die Grundlage für die Ausbauziele der unterschiedlichen Energiequellen, Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse, geschaffen. Bis 2030 soll Österreich 100 Prozent des Eigenbedarfs aus grünen Quellen wie Wasser, Sonne oder Wind decken – ein enger Zeitrahmen, wie Experten betonen.
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Rechtlicher Rahmen für Energiegemeinschaften
Auch die rechtlichen Grundlagen für private Energiegemeinschaften sollen im EAG festgehalten werden. Mit den Energiegemeinschaften setzt Österreich entsprechende EU-Richtlinien in nationales Recht um – die Frist dafür wäre der 30. Juni 2021 (Erneuerbare Energie Richtlinie) bzw. 31. Dezember 2020 (Strombinnenmarkt-Richtlinie, die die Bürgerinnen-Energiegemeinschaften ermöglicht).
Zwei Drittel Mehrheit im Nationalrat benötigt
Mit dem neuen Entwurf des EAG muss die zuständige Ministerin Leonore Gewessler (Die Grünen) im Ministerrat auch die Oppositionsparteien überzeugen. Im Nationalrat kann das EAG nur mit zwei Drittel der Stimmen beschlossen werden.