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Strenge EU-Regeln für Krypto-Zahlungen – aber mit Schlupfloch für DeFi

Das Hard Wallet Ledger Nano S. © Ledger
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In der Nacht auf Donnerstag haben sich der Rat der Europäischen Union, der die Mitgliedstaaten repräsentiert, darauf verständigt, neue, strengere Regeln für Krypto-Transaktionen einzuführen. Als „Transfer of Funds“-Regulierung bekannt geworden, wird sie den Anbieter:innen von Krypto-Services künftig gebieten, Informationen über die Überweisungen zu sammeln und zu speichern, egal in welcher Höhe.

Das bedeutet konkret, dass die bereits bestehende „Travel Rule“, die bereits im traditionellen Finanzwesen gilt, auf Überweisungen von Krypto-Vermögenswerten ausgeweitet wird. Diese Regel schreibt vor, dass Informationen über die Quelle des Vermögenswerts und seinen Empfänger mit der Transaktion mitreisen und auf beiden Seiten der Übertragung gespeichert werden. Diese Daten umfassen auch Name und Adresse. Im Falle einer Untersuchung durch Behörden müssen die Crypto Asset Service Providers (CASPs) diese Daten an die Behörden herausgeben. Daten sollen nur dann nicht übermittelt werden, wenn es keine Garantie dafür gibt, dass die Privatsphäre auf der Empfängerseite gewahrt bleibt.

Starke Einschränkungen für Unhosted Krypto-Wallets befürchtet

Es soll für „Kriminelle schwieriger werden“

Und, und das hat im Vorfeld viele aufgeregt: Es wird auch „spezifische Anforderungen“ für den Transfer von Krypto-Vermögenswerten zwischen Krypto-Vermögenswert-Dienstleistern  und selbst gehosteten Geldbörsen. Solche Unhosted Wallets sind ja eigentlich dafür gedacht, dass Menschen anonym und ohne Drittanbieter ihre Bitcoins und anderen Tokens lokal speichern können – so, wie man etwa auch Bargeld zu Hause aufheben kann.

Doch nun soll es so kommen, dass etwa eine Krypto-Exchange Daten über die Person und die Transaktion speichern muss, wenn von einer solchen Wallet Krypto-Assets an eine Wallet, die die Exchange zur Verfügung stellt, gesendet wird. Daraus verspricht sich die EU, dass es „für Kriminelle schwieriger wird, Kryptowährungen für kriminelle Zwecke zu missbrauchen“. Die Regel nimmt aber eben nicht nur Kriminelle bei Verdachtsmoment ins Visier, sondern einfach alle Krypto-Asset-Nutzer:innen – egal, wie hoch die Beträge sind, die sie überweisen.

„Die Vorschriften würden auch für Transaktionen von so genannten nicht gehosteten Wallets (eine Krypto-Asset-Wallet-Adresse, die sich im Gewahrsam eines privaten Nutzers befindet) gelten, wenn diese mit gehosteten Wallets interagieren, die von CASPs verwaltet werden“, heißt es seitens EU-Parlament. „Wenn ein Kunde mehr als 1.000 Euro an seine eigene, nicht gehostete Wallet sendet oder von ihr empfängt, muss die CASP überprüfen, ob die nicht gehostete Wallet tatsächlich im Besitz oder unter der Kontrolle des Kunden ist.“ Das bedeutet de facto eine Ausweiskontrolle durch den CASP.

Ausnahme für Peer-to-Peer

Eine Ausnahme gibt es: „Die Regeln gelten nicht für Überweisungen von Person zu Person, die ohne einen Anbieter durchgeführt werden, wie z. B. bei Bitcoin-Handelsplattformen oder zwischen Anbietern, die in ihrem eigenen Namen handeln.“ Wenn also Privatpersonen direkt zwischen Unhosted Wallets Transaktionen durchführen, müssen sie sich nicht gegenseitig kontrollieren. Das wird noch interessant – denn im DeFi-Bereich ist es durchaus üblich, dass eben ohne Intermediäre direkt zwischen Nutzer:innen Transaktionen stattfinden.

Die neue Regel soll im Sinne von Anti-Geldwäsche und -Terrorismusfinanzierung eingeführt werden und wird auch bedeuten, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass alle Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen als Verpflichtete im Sinne der vierten AML-Richtlinie gelten.

Weil es von den EU-Mitgliedsstaaten als dringlich angesehen wird, sollen die neuen Krypto-Regeln so bald wie möglich in Kraft treten. Sie müssen nun noch vom Rat, der EU-Kommission und vom EU-Parlament final bestätigt werden, bevor sie formell angenommen werden kann.

Die deutsche Regierung stellte sich zuletzt gegen strenge Regeln bei Unhosted Wallets. „Die Bundesregierung wird sich bei der Vorbereitung des Trilogs im Rat dafür einsetzen, dass es Krypto-Dienstleistern ermöglicht wird, unter Verwendung von Blockchain-Analysetools das Risiko des jeweiligen Transfers einzuschätzen und risikoadäquate Maßnahmen zu treffen“, hieß es im Vorfeld.

Unhosted Wallets: Deutsche Regierung stellt sich gegen strenge Regeln

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