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Taxefy: Steuer-App expandiert nach Deutschland

Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn © Taxefy
Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn © Taxefy
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Taxefy, das österreichische Startup für die Arbeitnehmer:innenveranlagung via App, expandiert auf den deutschen Markt. Seit seiner Gründung im Jahr 2022 verbuchte die Jungfirma für ihre Finanz-App in Österreich rund 400.000 Downloads. Jetzt will das Startup auch im Nachbarland überzeugen. „Nachdem wir in Österreich als erste digitale und vollautomatisierte Lösung für die persönliche Arbeitnehmerveranlagung eine Pionierleistung vollbracht haben, ist die weitere Expansion nach Deutschland der nächste logische Schritt“, sagt Aleksej Sinicyn, Gründer und Geschäftsführer von Taxefy.

Taxefy: User erhalten pro Antrag rund 1.000 Euro Steuer-Rückzahlung

App an das deutsche Steuerrecht angepasst

Erst kürzlich gab das Jungunternehmen an, auf dem österreichischen Markt im Schnitt rund 1.000 Euro pro eingereichter Arbeitnehmer:innenveranlagung (ANV) für seine Kund:innen geltend gemacht zu haben (wir berichteten). Taxefy sieht in Deutschland durchaus Bedarf an seiner App. Dort verzichten laut Statistischem Bundesamt aktuell rund elf Millionen Menschen darauf, eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Dort kann man die Steuerrückerstattung bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen (in Österreich bis zu fünf Jahre). Laut Aleksej Sinicyn verfüge der deutsche Markt außerdem technisch und regulatorisch über optimale Voraussetzungen für einen Markteintritt. Damit sei er für die Anbindung einer App wie Taxefy gut gerüstet.

Für den Markteintritt in Deutschland ist das Startup nach eigenen Angaben gut gerüstet. In Vergangenheit wurde die IT-Infrastruktur der Taxefy-App durch das Institut SBA Research unterschiedlichen Belastungstests unterzogen. In die Testserie wurden auch alle in Deutschland relevanten IT-Schnittstellen mit einbezogen. Außerdem hat man mit einer deutschen Steuerberatungskanzlei den Prozess-Algorithmus für den deutschen Markt und das dort geltende Steuerrecht angepasst.

Taxefy: „Wir erachten die Klage der Kammer als gegenstandslos“

Taxefy erhebt Service-Gebühr nur im Erfolgsfall

Trotz bereits vorhandener Mitbewerber auf dem deutschen Markt sieht sich die Jungfirma im Vorteil. „Taxefy hebt nur bei positiver Steuergutschrift eine Service-Gebühr ein und ist durch die Verfügbarkeit in insgesamt acht Sprachen für noch mehr Arbeitnehmer:innen zugänglich. Wir setzen zudem auf einen von externen Expert:innen geprüften Datenschutz sowie auf unser Null-Kostenrisiko- Modell, das den User:innen einen Zugang ohne finanzielles Risiko garantiert“, sagt Aleksej Sinicyn.

Bei Taxefy erfolgt die Steuerrückerstattung vom Finanzamt direkt auf das Konto der Kund:innen. Nur im Erfolgsfall stellt das Startup zehn Prozent der Steuergutschrift in Rechnung. Wenn es zu keiner Steuerrückerstattung kommt, nimmt das Startup kein Entgelt für seine Services. Bei den derzeitigen Steuer-Lösungen via App im Nachbarland sei es üblich, eine Vorauszahlung oder einen Pauschalbetrag für die digitale Abwicklung des Einkommensteuerausgleichs zu verlangen.

„Wir legen unseren Fokus auf einen möglichst einfachen und inklusiven Zugang für die digitale Abwicklung der persönlichen Einkommensteuererklärung. Ebenfalls wollen wir mit bestmöglichem Datenschutz allen Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit geben, ihre verdiente Steuerrückzahlung nicht nur schnell, sondern auch sicher zurückzuerhalten“, sagt Sinicyn abschließend.

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