Taxis in Wien: Bargeldloses Zahlen und Navis sollen ab 2021 Pflicht werden
Das Gelegenheitsverkehrsgesetz, besser bekannt als „Lex Uber“, wird am 1. Jänner 2021 (und nicht wie ursprünglich am 1. September) in Kraft treten – und dann erhebliche Folgen für Taxis und Mietwagen haben. Denn auf Druck der Taxibranche wurde das Gesetz wie mehrmals berichtet 2019 vom Nationalrat beschlossen, um die Regeln von Taxis und Mietwagen, mit denen Uber-Fahrer unterwegs sind, anzugleichen. Uber drohte schließlich sogar damit, wegen zu erwartender Fixtarifen und höheren Auflagen für die Fahrer Österreich verlassen zu müssen.
Nun liegen Trending Topics die für den wichtigen Wiener Markt geplanten Neuregelungen der Stadtregierung vor. Aus dem Entwurf der so genannten Landesbetriebsordnung für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (kurz LBO) geht hervor, dass die Stadt Wien im Zuge der Zusammenlegung von Taxis und Mietwagen eine ganze Reihe an Neuerungen plant. Die LBO wird die derzeit noch geltende Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung ersetzen.
Zwar wird es die von vielen in der Branche erhofften flexiblen Tarife nicht geben (dazu unten mehr), doch wird es eine Verpflichtung für Taxis geben, Fahrgäste bargeldlos zumindest mit Debit-Karte (Bankomatkarte) zahlen lassen zu müssen. Und: Derzeit wird noch überlegt, wie es gelingen kann, dass ohne Taxameter und dafür mit einem System, das einen verbindlichen Tarif vor Fahrtantritt anzeigt, gefahren werden kann.
Zahlung „zumindest mittels Debit-Karte“
In Wien gibt es derzeit etwa 4.800 Taxis und 2.900 Mietwägen, die vor allem wegen Uber teilweise in Konkurrenz zueinander fahren. Während es bei Apps wie jener von Uber, FreeNow oder Bolt selbstverständlich ist, dass dort gleich mit hinterlegter Kredit- oder Debitkarte gezahlt werden kann, ist das bargeldlose Zahlen in Taxis auch 2020 noch keine Selbstverständlichkeit. Das soll sich, so die Pläne der Wiener Stadtregierung, aber mit Anfang 2021 ändern. Denn dann wird die LBO, die bereits in Begutachtung war und zu der derzeit die Stellungnahmen gesichtet werden, folgendes vorsehen:
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Bei der Durchführung von Fahrten, bei denen der Fahrpreis von den Fahrgästen direkt nach Beendigung der Fahrt zu leisten ist, muss bargeldloses Zahlen, zumindest mittels Debitkarte (Bankomatkarte), im Fahrzeug möglich sein. Der oder die Gewerbetreibende hat dafür Sorge zu tragen.
Mit Bargeld muss aber auch weiterhin bezahlt werden können. Dazu müssen die Lenker jederzeit Wechselgeld in ausreichender Höhe mitführen, sodass es ihnen möglich ist, auf eine Banknote von 50 Euro herauszugeben, die zur Bezahlung des Fahrpreises übergeben wird. Das ist auch bisher schon so.
Navi-System wird Pflicht
Weiters sieht die LBO vor, dass Taxilenker künftig verpflichtend ein Navigationssystem haben müssen. Dazu heißt es im Entwurf der LBO, der Trending Topics vorliegt:
- In den Fahrzeugen muss ein funktionierendes digitales System zur Navigation mitgeführt werden. Der oder die Gewerbetreibende hat dafür Sorge zu tragen, dass den Lenkern und Lenkerinnen ein solches System zur Verfügung steht. […] Auf Verlangen des Fahrgastes hat der Lenker oder die Lenkerin das digitale System zur Navigation (§ 4 Abs. 5) zu verwenden.
Damit entscheidet künftig das Navigations-System an Bord, welcher der wirklich kürzeste Weg zum Ziel ist – das könnte Streitereien zwischen Lenker und Fahrgast vorbeugen.
Keine flexiblen Tarife
Bis zuletzt haben einige Branchenvertreter darauf gehofft, dass die Stadt Wien das Gelegenheitsverkehrsgesetz (GelverkG) zum Anlass nimmt, um das derzeitige Tarifsystem komplett neu zu gestalten. Wie berichtet ist im Raum gestanden, dass es flexible Tarife geben könnte: Denn das GelverkG erlaubt den Landeshauptleuten, Preisspannen mit Ober- und Untergrenzen einzuführen, zwischen denen der Markt selbst für eine Preisbildung sorgt. So hätte es etwa eine dynamische Preisgestaltung an speziellen Tagen mit besonders hoher Nachfrage (z.B. Silvester) geben können.
Doch davon wird die Stadt Wien absehen und bezieht sich dabei auf die wissenschaftlichen Empfehlungen des Instituts für Höhere Studien (IHS). Dieses empfiehlt der Stadtregierung in ihrem Endbericht zur Analyse des Taximarkts in Wien, auf einen einheitlichen Tarif wie bisher nicht zu verzichten. Die Analyse etwa von Stockholm hätte gezeigt, dass flexible Tarife zu sinkender Qualität und sogar höheren Preisen führen kann. Würde die Stadt Wien den seit 2012 bestehenden Tarif abschaffen und durch keinen neuen ersetzen, dann würde man Gefahr laufen, das Uber „binnen kürzester Zeit eine monopolähnliche Stellung“ erreichen würde.
„Den Vorsprung in Bezug auf Technologie und Kundenstamm, den Uber bei der Personenbeförderung außerhalb eines Tarifs bereits hat, könnte das Taxigewerbe nur sehr schwer aufholen. Die FahrerInnen wären dann möglicherweise gezwungen, für Uber zu arbeiten oder aus dem Markt auszuscheiden“, heißt es seitens IHS.
Taxameter könnte wegfallen
Was laut Büro Hanke noch offen ist: die Pflicht zum Taxameter für das Einheitsgewerbe Personenbeförderung, das man heute n och getrennt als Taxis und Mietwagen kennt. „Grundsätzlich wäre durch das Einheitsgewerbe dann auch vorgesehen, dass auch in Uber-Fahrzeugen ein Taxameter eingebaut und verwendet werden muss“, heißt es. Doch die Stadt Wien prüft daher derzeit zwei Dinge:
- Ist es mit den rechtlichen Rahmenbedingungen möglich, einen verbindlichen Tarif vor Fahrtantritt festzulegen? Bei Uber sieht man etwa, wie viel die Fahrt kosten wird, bei einem Taxameter naturgemäß nicht
- Kann ein Tech-System entwickelt werden, wo mittels Routing ein Preis laut Taxitarif ermittelt werden kann, ohne dass ein Taxameter nötig ist?
Die Frage des Taxameters ist in Wien also noch offen. Denkbar ist etwa, dass Apps wie Uber, FreeNow und Bolt via API auf ein Tarifsystem zugreifen, das auf Basis der voraus berechneten Route den Fahrpreis gemäß festgesetztem Tarif berechnet. Spannend wird, ob das in der relativ kurzen Zeit bis Anfang 2021 umgesetzt werden kann.
Umweltschonendere Autos
Die Stadt Wien will Taxilenker künftig auch dazu verpflichten, künftig mindestens nur mehr mit EURO-6-Motoren oder gleich mit E-Autos zu fahren. Seit 2014 müssen alle in der EU neu typisierten Pkw die Abgasnorm nach Euro 6 erfüllen, um den Schadstoffausstoß zu verringern. Ältere Taxis wären demnach dann nicht mehr genehmigt.