Fahrassistenz

Tesla: Aktie knickt nach „Autopilot“-Untersuchung durch US-Behörde ein

Tesla "Autopilot"-Modus. © Roberto Nickson on Unsplash
Tesla "Autopilot"-Modus. © Roberto Nickson on Unsplash
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Ein Fahrassistenzsystem, das den Namen „Autopilot“ nicht wirklich verdient hat – und jetzt auch noch ins Visier der Behörden gerät. Die US-Verkehrsbehörde NHTSA hat nach einigen Auffahrunfällen eine Untersuchung der „Autopilot“-Software, die Tesla in seinen Elektroautos anbietet, eingeleitet. Konkret geht es um elf Vorfälle zwischen Jänner 2018 und Juli 2021, bei denen es 17 Verletzte und einen Toten gab.

Das Seltsame: Bei den Unfällen waren immer Einsatzfahrzeuge involviert. Die Us-Behörde, die den Autopilot bereits 2016 einer Untersuchung unterzogen hat, sieht nun das Problem, dass die Software auf der Fahrbahn stehende Einsatzfahrzeuge von Polizei, Rettung oder Feuerwehr nicht richtig erkennt – klarerweise ein großes Problem, weil das natürlich immer wieder passiert und Einsatzfahrzeuge genau eine solche Ausnahmesituation verursachen.

Konkret geht es nun um Fahrzeuge von Tesla, die seit dem Start des Fahrassistenzsystems im Jahr 2014 in den USA verkauft wurden – also rund 745.000 Stück der Modelle Y, X, S und 3. Die Ankündigung der Untersuchung der NHTSA hat am Montag zu einem Kursrutsch bei der Tesla-Aktie gesorgt – sie fiel am Montag zum Börsenstart um bis zu fünf Prozent, was im Falle von Tesla viele Milliarden Dollar an Marktkapitalisierung bedeutet.

Autopilot-Probleme: Tesla muss in China 285.000 Autos zurückrufen

„Autopilot“ sorgt immer wieder für Probleme

Zu der Angelegenheit gibt es seitens Musk noch keinen Tweet. Erst gestern brüstete er sich aber damit, dass der „Full Self Driving-„Modus (FSD), den Tesla künftig gegen eine monatliche Abogebühr zugänglich macht, bald neue Features bekommen soll. Wie gut das funktionieren wird, daran wird es wegen der Untersuchung des Autopilot künftig wohl vermehrt Zweifel geben. FSD hat einen großen Namen, bietet aber eigentlich Funktionen, die bei anderen Herstellern ebenfalls unter Fahrassistenz fallen und nicht in die Kategorie „selbstfahrend“.

2016 war Teslas Autopilot bereits Gegenstand einer NHTSA-Untersuchung, nachdem ein Auto in einen weißen Sattelschlepper krachte. Das „Autopilot“-System hatte damals die weiße Front des Anhängers nicht erkannt und auch nicht gebremst. Die US-Behörde kam zu dem Schluss, dass die Software im Rahmen ihrer Fähigkeiten korrekt funktioniert habe und sich der Fahrer zu sehr darauf verlassen habe. In Deutschland darf Tesla die Fahrassistenz-Software seit 2020 nicht mehr Autopilot nennen, weil das irreführende Werbung wäre.

Irreführende Werbung: Tesla darf Fahrassistenzsystem nicht mehr Autopilot nennen

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