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Tether: Ist der größte Stablecoin USDT ab Ende Dezember 2024 in der EU illegal?

Tether-Logo. © Tether.io, Momtage Trending Topics
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In Europas Krypto-Sektor gibt es einen großen Unsicherheitsfaktor, und der betrifft ein Unternehmen, das eigentlich gar keine Präsenz in der EU hat. Tether, Anbieter des mit Abstand größten und wichtigsten Stablecoins der Welt, bekannt als USDT, muss sich aktuell die Frage stellen, ob USDT ab 2025 noch legal ist in der EU. Denn mit dem Kryptogesetz MiCA (Markets in Crypto Assets) wird reguliert, wer in der EU welche Stablecoins unter welchen Voraussetzungen anbieten darf.

Zur Bedeutung von Tether /USDT): Der Stablecoin ist seit langem die dritt größte Kryptowährung hinter Bitcoin und Ethereum und bringt aktuell eine Market Cap von 113 Milliarden Dollar auf die Waage. Damit würde Tether rein rechnerisch unter die 140 wertvollsten Unternehmen der Welt fallen und läge auf einem Level mit Airbus oder der Allianz. Besonders für Krypto-Trader ist USDT als Dollar-Ersatz unverzichtbar und gehört täglich zu den meist gehandelten Kryptowährungen der Welt.

Auf der Suche nach einer Antwort, ob USDT in der EU künftig legal ist oder nicht, geben sich die zuständigen Behörden bedeckt. Auf Anfrage von Trending Topics gibt es seitens der EBA (European Banking Authority), seitens der ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) und seitens der deutschen Bafin und der österreichischen FMA nur vage bis keine Antworten. Die große Frage ist aber: Ist USDT unter MiCA in der EU noch legal? Oder müssen die so genannten Crypto Asset Service Provider (CASP) wie etwa Bitpanda Tether aus dem Angebot nehmen?

Prinzipiell gibt es für so genannte ARTs und EMTs neue Regeln. Dabei handelt es sich um:

  • Asset Referenced Tokens (ARTs): Das sind laut Bafin „von nicht-staatlicher Seite geschaffene Kryptowerte, die in ihrer Wertentwicklung an gesetzliche Zahlungsmittel (z. B. Dollar oder Euro) oder andere Vermögenswerte (Gold, Wertpapiere, andere Kryptowerte oder eine beliebige Mischung hiervon) gekoppelt sind.
  • E-Money Tokens/E-Geld Tokens (EMTs): Laut Bafin ein „Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll“, also etwa Dollar oder Euro. Damit ist klar, dass es sich bei USDT, das den Dollarpreis 1:1 abbildet, um einen EMT handelt

Nun sieht MiCA vor, dass EMTs in der EU nur dann öffentlich angeboten oder zum Handel auf einer Handelsplattform für Krypto-Werte zugelassen werden, wenn der Emittent dieser EMT:

  1. als CRR-Kreditinstitut oder als E-Geld-Institut zugelassen ist und
  2. der zuständigen Behörde ein Kryptowerte-Whitepaper übermittelt und dieses Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 51 veröffentlicht hat.

EBA: Tether stellte noch keinen Antrag auf Zulassung

Beides hat Tether, dessen Firmensitze den Wirtschaftsprüfungsberichten zufolge auf den British Virgin Islands bzw. in Hongkong liegen, offenbar noch nicht getan bzw. sieht bisher keine Notwendigkeit, das zu tun. „Der EBA ist nicht bekannt, dass ein Tether-Unternehmen bei einer zuständigen nationalen Behörde in der EU einen Antrag auf Zulassung gemäß MiCAR gestellt hat“, heißt es dazu seitens eines Sprechers der europäischen Bankenaufsicht EBA.

„The EBA is not aware of any Tether company having submitted to a national competent authority in the EU an application for authorisation under MiCAR.“ – EBA spokesperson

Seitens Bafin heißt es dazu: „Emittenten von Kryptowerten, die mit einer Form von Reserve hinterlegt sein sollen (sog. „Stablecoins“), stehen bislang nur dann unter Aufsicht der BaFin, wenn es sich bei den Token um E-Geld oder bei dem Emittenten um eine Kapitalverwaltungsgesellschaft handelt und sich das Angebot zielgerichtet an den deutschen Markt richtet.“ Konkret zu Tether und USDT und dessen künftige Legalität in der EU wollen beide Organisationen nicht kommentieren.

Dass es große Unklarheit über den rechtlichen Status von Tether/USDT aber gibt, ist offenkundig. Die EBA verweist darauf, dass „Stakeholder so bald wie möglich Verfahren einrichten sollten, um die Einhaltung der MiCAR für Kryptowährungen/EMTs zu bewerten, für die sie entsprechende Dienstleistungen anbieten, und ab dem 30. Juni 2024 von der Erbringung von Dienstleistungen absehen sollten, die ein öffentliches Angebot, die Zulassung zum Handel oder die Platzierung von nicht konformen Kryptowährungen/EMTs darstellen.“ Tether/USDT gibt es aber bei Bitpanda, Coinbase und Co trotzdem weiterhin.

ESMA: „MiCA hat einige Fragen unter den Marktteilnehmern aufgeworfen“

„Wir sind uns bewusst, dass das Inkrafttreten der Titel III und IV der MiCA einige Fragen unter den Marktteilnehmern aufgeworfen hat, insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen von nicht lizenzierten Stablecoin-Emittenten auf die Aktivitäten von (zukünftigen) CASPs. Wir diskutieren mit unseren Mitgliedern aktiv darüber, wie wir diese Fragen am besten angehen können“, heißt es seitens ESMA. Auch hier zeigt sich: Der Druck auf rechtliche Klarheit wächst.

„We are aware that the entry of application of titles III and IV of MiCA have raised some questions amongst market participants and, in particular, in relation to the impact of unlicensed stablecoins‘ issuers on the activities of (future) CASPs. We are actively discussing with our members how to best address those issues.“ – ESMA spokesperson

Was sagen Krypto-Rechtsexperten zu Tether? Vorerst gibt es noch kein Problem, zumindest bis Ende des Jahres. „Bis Ende 2024 können CASPs wie Bitpanda USDT ohne Probleme weiter wie gewohnt anbieten, aber danach werden sie den Stablecoin auslisten müssen, sollte die Anbieterfirma Tether sich keine Lizenz in der EU besorgen“, sagt der auf Krypto-Themen spezialisierte Wiener Rechtsanwalt Oliver Völkel. „Tether hat derzeit noch keinen Anlass, sich um eine MiCA- oder E-Money-Lizenz in der EU zu bemühen, weil sie hier keinen Standort haben und für USDT auch keine Werbung betreiben müssen. Indirekt aber ist davon auszugehen, dass Crypto Assets Service Provider (CASPs) Druck auf Tether machen werden, dass sie eine solche Lizenz holen. Denn ansonsten müssten sie USDT mit Ende Dezember 2024 auslisten.“

Müssen CASPs USDT ab Ende Dezember auslisten?

Hinter den Kulissen wird also bereits emsig verhandelt. Um die Relevanz von Tether für Krypto-Firmen wie etwa Exchanges zu unterstreichen: USDT ist im blitzschnellen Handel mit Kryptowährungen ein sehr wichtiger Dollar-Ersatz und täglich unter den meist gehandelten Krypto-Assets weltweit. Würde USDT von einem Tag auf den anderen wegfallen, würde eine kritische Lücke im Trading wegfallen. Mitbewerber wie Circle mit USDC könnten diese Lücke nur teilweise füllen. Zum Vergleich. Die Marktkapitalisierung von USDT liegt aktuell bei 113 Milliarden Dollar, USDC ist mit 33 Mrd. Dollar viel kleiner. Circle holte sich zuletzt eine E-Money-Lizenz in Frankreich und bezeichnet sich als derzeit einzig legalen Stablecoin in der EU.

Das alles erhöht insgesamt den Druck auf Tether. „Tether wird es sich mittelfristig nicht leisten können, nicht in der EU zu sein. Der direkte Konkurrent Circle mit USDC hat sich eine E-Money-Lizenz geholt und wird seinen Stablecoin damit reguliert bei CASPs listen und bewerben können“, sagt Völkel über den Wettbewerbsvorteil, den sich Circle für USDC herauszuholen versucht. „Wer nicht wirbt, der stirbt, heißt es so schön.“

Circle holt sich für USDC die MiCA-Lizenz – aber was ist mit Tether?

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