Too Good To Go: „Oft Länger Gut“ soll Lebensmittelabfälle reduzieren
Viele Menschen missverstehen das Mindesthaltbarkeitsdatum als „Wegwerfdatum“. Solche Missverständnisse sind laut Europäischer Kommission für 10 Prozent der 88 Millionen Tonnen Lebensmittel, die in der EU verschwendet werden, verantwortlich. Das entspricht mehr als 20 Mio. Tonnen CO2, die vergeudet werden. Das Unternehmen „Too Good To Go“ will das mit ihrer Aktion „Oft Länger Gut“ ändern.
Too Good To Go: Ab 2022 in allen Hofer-Läden Österreichs möglich
Der Mindesthaltbarkeits-Zusatz „Oft Länger Gut“ ermutigt Konsument:innen, ihre Sinne einzusetzen, bevor sie Lebensmittel entsorgen. Rund 50 heimische Marken drucken den Hinweis ein Jahr nach Einführung des Zusatzes auf die Verpackung ihre Produkte – und das bereits auf viele Millionen Produkte in den heimischen Supermarktregalen.
„Too Good To Go“-Zusatz „Oft Länger Gut“ ab sofort in den Regalen
Der Hinweis findet sich ab sofort auf Produkten wie Soletti, Mineralwasser von Lauretana, Hohes C Orangensaft, Super Soft Sandwich von Ölz, Vollmilch von Metro, Actimel und Activia, Rot- und Sauerkraut von Efko, Philadelphia, Nudeln von Recheis, Teegetränken von All I Need und 100 weiteren Produkten. Sie alle garantieren beste Qualität ihrer Produkte innerhalb des Mindesthaltbarkeitsdatums, die allerdings oft noch weit über den Ablauf des Datums hinaus gegeben ist.
Lebensmittelrettung: Der Wille ist oft da, Wissen kann gesteigert werden
Das zeigt bereits Erfolge: 3 von 4 Befragten, die den Zusatz kennen, sagen, er habe sie dazu inspiriert, ihre Sinne gegen Verschwendung einzusetzen. „Durch die kollektive Kraft der vielen Lebensmittelhersteller erreichen wir sehr viele Menschen unmittelbar dann, wenn es wichtig ist: bei jedem Blick auf das Mindesthaltbarkeitsdatum“, so Georg Strasser, Country Manager von Too Good To Go in einer Aussendung.
Mehr Klarheit über das Mindesthaltbarkeitsdatum
Das kleine Datum auf Lebensmitteln gibt Konsumentinnen und Konsumenten Orientierung. Es gibt einen Rahmen vor, in dem sich Qualitätsmerkmale wie Geschmack oder Geruch nicht verändern. Es sagt allerdings nicht, wie in der österreichischen Umgangssprache suggeriert, den „Ablauf“ der Lebensmittel voraus.
Brüsli und Too Good To Go mit Kooperation gegen Essensverschwendung
„Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum. Lebensmittel sind tatsächlich ‚oft länger gut’“, betont Johannes Rauch, Minister für Konsument:innenschutz in derselben Aussendung. „In aller Regel kann das jede und jeder selbst mit Schauen, Riechen, Probieren feststellen und so einen guten Teil der meist unnötigen Lebensmittelverschwendung reduzieren. Ich begrüße die zusätzliche Kennzeichnung, die das für alle Konsumentinnen und Konsumenten klarstellt.“