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Trumps Bitcoin-Reserve kommt – und sorgt für fallende Krypto-Kurse

Trump mit Bitcoin auf den Augen. © Trending Topics via Grok
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Kurz vor dem Beginn des Crypto Summit im Weißen Haus hat Trump die am Sonntag angekündigte Krypto-Reserve auf den Weg geschickt. Allerdings ist die Ausgestaltung der Krypto-Reserve für Bitcoin sowie ein „Digital Asset Stockpile“ deutlich anders ausgefallen, als viele erwartet hatten. Denn es geht weniger um den Zukauf von BTC, ETH und Co, sondern vielmehr um die Verwaltung von Krypto-Assets, die die USA auf anderem Wege bekommen.

Die Vereinigten Staaten sollen laut Trump-Dekret eine zentrale „Strategische Bitcoin-Reserve“ einrichten, um alle Bitcoin (BTC) zu verwalten, die von US-Bundesbehörden im Rahmen von straf- oder zivilrechtlichen Vermögensabschöpfungen beschlagnahmt wurden. Entsprechend einer jüngsten Entscheidung der Trump-Administration verwaltet künftig das Finanzministerium dieses BTC-Vermögen in Form von Reserven.

Ziel dieser Reserve ist es, Bitcoin langfristig als staatliche Vermögenswerte zu halten und nicht aktiv am Markt zu veräußern. Die USA haben derzeit etwa 200.000 BTC (ca. 17,6 Mrd. Dollar), diese sollen nun in diese Bitcoin-Reserve kommen. Die BTC in der Reserve sollen nicht verkauft, sondern langfristig gehalten werden.

„Digital Asset Stockpile“ für alle anderen Krypto-Assets außer BTC

Zudem entsteht parallel dazu ein „United States Digital Asset Stockpile“, ein weiteres Depot, das sämtliche anderen digitalen Vermögenswerte außer Bitcoin umfassen wird, die aus ähnlichen Beschlagnahmungen stammen. Auch hier übernimmt das Finanzministerium die Verwaltung sowie die strategische Verantwortung für den Umgang mit den gespeicherten Kryptowährungen. Anders als die Bitcoin-Reserve unterliegt diese Crypto-Stockpile keinen expliziten Verkaufsbeschränkungen; vielmehr sollen entsprechende Strategien zur verantwortungsvollen Verwaltung und Nutzung entwickelt werden.

Innerhalb von 30 Tagen nach Erlass der Anordnung müssen alle zuständigen Behörden ihre Bestände an Bitcoin und anderen digitalen Vermögenswerten überprüfen und dem Finanzministerium Bericht erstatten. Danach sollen die relevanten digitalen Vermögenswerte in die jeweils vorgesehenen Depots übertragen werden. Darüber hinaus sind die Behörden verpflichtet, genaue Angaben zu den bestehenden Verwahrungskonten zu machen, um einen reibungslosen Übergang und die zentrale Verwaltung der Krypto-Bestände zu gewährleisten.

Zukäufe nur unter strengen Voraussetzungen

Um die Bestände der USA weiter auszubauen, entwickeln Finanz- und Handelsministerium gemeinsam Strategien, zusätzliche Bitcoin anzuschaffen, solange dies haushaltsneutral geschehen kann und keine Mehrkosten für Steuerzahler entstehen. Die Anschaffung weiterer digitaler Vermögenswerte neben Bitcoin ist jedoch nur im Zuge zukünftiger juristischer Verfahren oder auf Grundlage neuer gesetzlicher oder exekutiver Beschlüsse möglich.

Der Trump-Erlass regelt außerdem ausdrücklich, dass eine Verwertung von Bitcoins und anderen digitalen Assets nicht ohne weiteres erfolgen darf. Vielmehr dürfen Verkäufe oder Transfers ausschließlich unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden: zum Beispiel, um Opfer von Straftaten zu entschädigen, Ermittlungsbehörden zu unterstützen, Gelder mit lokalen Behörden partnerschaftlich aufzuteilen oder gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

Innerhalb von 60 Tagen wird das Finanzministerium zudem eine umfassende Evaluation vorlegen, in der rechtliche und investitionsbezogene Rahmenbedingungen bewertet sowie etwaiger gesetzlicher Regelungsbedarf festgestellt werden. Durch diesen Schritt möchte die US-Regierung sicherstellen, dass sowohl die neue Bitcoin-Reserve als auch der Crypto Stockpile langfristig umsichtig und gesetzeskonform verwaltet werden können.

Die Nachrichten über das Dekret haben die Krypto-Kurse wider Erwarten deutlich negativ beeinflusst. In der Nacht auf Freitag viel Bitcoin um 4 Prozent, viele weitere Krypto-Assets im einstelligen Prozentbereich. Es dürfte sich um einen klassischen Fall von „Buy the rumours, sell the news“ handeln.

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