Uber fährt bis 1. März nur mehr zu normalen Taxipreisen
Der Preisvorteil gegenüber anderen Anbietern ist bis auf weiteres passé: Wenn Uber am Freitag, dem 1. Jänner 2021, ins neue Jahr startet, dann wird die App in Österreich bis auf weiteres reguläre Taxifahrer vermitteln können. Grund ist natürlich das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz, das in Kraft tritt und dafür sorgt, dass Taxi- und Mietwagengewerbe angeglichen werden.
Und das hat auch zur Folge, dass Uber keine flexiblen Preise auf Basis von Distanz, Verkehr und aktueller Nachfrage berechnen kann, sondern nach dem Taxitarif fahren muss. Das bedeutet, dass eine der zentralen Funktionen der App wegfällt – und zwar das so genannte „Surge Pricing“, das den Fahrpreis auf Basis von Angebot und Nachfrage berechnet und nicht einfach nur anhand von Zeit und Kilometer.
Aktuell sind nur Fahrten nach Taxitarif mit Taxameter möglich. Die Uber App schätzt zwar einen Preis, der finale Preis steht aber erst am Ende der Fahrt fest. „Aktuell sind nur Fahrten nach Taxitarif mit Taxameter möglich. Die Uber-App schätzt zwar einen Preis, der finale Preis steht aber erst am Ende der Fahrt fest“, heißt es seitens Uber. Damit fällt vorerst noch ein beliebtes Feature der App weg – nämlich jenes, das den Preis für die Fahrt bereits vor Fahrantritt anzeigt. Nun wird ein Taxameter im Auto den Preis auf Basis der geltenden Taxitarife berechnet.
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„Gewohntes Uber“ wieder ab März
Preisliche Vorteile gibt es bei Uber demnach nicht mehr. Auch das Angebot generell wird stark eingeschränkt, da nicht mehr wie bisher mit Mietwagenfirmen in gewohnter Weise zusammen gearbeitet werden kann. Mietwagenfahrer müssen wegen dem neuen Gelegenheitsverkehrsgesetz den Taxilenkerschein nachmachen, bis sie wieder fahren dürfen. Allerdings: Nur 20 Prozent bestehen die Prüfung beim ersten Versuch. Das bedeutet, dass Uber im Vergleich zu früher viel weniger Fahrer zur Verfügung stehen, die vermittelt werden können. Wie viele Fahrer man nun aktiv unter Vertrag hat, verrät Uber nicht.
Hoffnung für Uber gibt es aber ab dem ersten März. Denn dann tritt eine Gesetzesnovelle in Kraft, die das bereits als „Innovations-feindlich“ bezeichnete Gesetz reparieren soll – und es den Landeshauptleuten ermöglicht, für vorbestellte Fahrten flexible Tarife zwischen definierten Ober- und Untergrenzen zu erlauben. Dann wird es am Markt auch wieder möglich sein, preislich attraktiver als der Mitbewerb zu sein. „Ab März wird es wieder das gewohnte Uber mit Vorabpreisberechnung geben“, heißt es seitens Uber. „Ab dann sind die flexiblen Tarife für vorbestellte Fahrten per Gesetz möglich.“