Uber ist nicht totzukriegen – und fährt in Wien wieder mit neuen Geschäftsbedingungen
Seit 21 Uhr Abends fährt Uber wieder in Wien. Damit hat die Pause, die die US-Firma in der österreichischen Hauptstadt wegen rechtlicher Probleme einlegte, nur fünf Tage gedauert. Vergangenen Donnerstag um Mitternacht hatte Uber seine Dienste vorübergehend eingestellt. Denn die Taxifirma 40100 hatte geklagt, und das Handelsgericht Wien hatte dem US-Unternehmen „die Durchführung von Verkehrsdienstleistungen ohne Niederlassung und Gewerbeberechtigung“ mit einer Einstweiligen Verfügung untersagt.
Nun ist Uber aber wieder da. „Es freut uns sehr dir mitteilen zu können, dass wir dir unser Service in Wien ab heute 21 Uhr wieder anbieten können“, heißt es in einer Mail an die bestehende Kundschaft. Und weil die wegen dem 5-Tage-Aus verärgert sein könnte und zu Konkurrenten wie Bolt, Holmi oder Free Now gewechselt sein könnten, werden die bestehenden Nutzer mit Sonderangeboten gelockt. Minus 30 Prozent auf die nächsten fünf Fahrten für maximal 100.000 Nutzer innerhalb der nächsten zwei Wochen wird versprochen. Der Rabatt ist mit 10 Euro pro Fahrt gedeckelt.
+++ Uber stellt in Österreich vorübergehend alle Dienste ein +++
Neue Geschäftsbedingungen
Doch wer Uber in Wien weiter nutzen möchte, der muss den neuen Geschäftsbedingungen zustimmen. Das tut man, indem man den Hinweis auf die neuen AGB in der App zur Kenntnis nimmt und die App weiter verwendet wie bisher. In den neuen AGB legt Uber ausdrücklich Wert darauf, bloß nicht mit einem Taxiunternehmen verwechselt werden zu können. „Uber Österreich (und selbiges gilt für jedes andere Unternehmen der Uber Group) selbst wird weder als Verkehrsunternehmen noch als Beförderer oder Transportunternehmer tätig und gibt auch kein entsprechendes Angebot zur Erbringung einer Transport-, Beförderungs- oder Verkehrsdienstleistung ab“, heißt es darin.
Man sei lediglich ein Vermittler zu Beförderungsunternehmen, zwischen Uber Österreich und dem Nutzer komme „kein Vertrag zur Personenbeförderung zu Stande“, heißt es weiter. Interessant ist dabei, dass Uber die Anfrage an den Beförderungsunternehmer weiterleitet und dieser dann wiederum an seinen Fahrer. Damit will Uber dem aktuellen Gesetz entsprechen, das verlangt, dass eine Beförderungsanfrage immer an der Betriebsstätte der Mietwagenfirma eingehen muss.
Uber hält am flexiblen Pricing fest
Der zweite spannende Punkt betrifft die Preise, die Uber-Nutzer zu bezahlen haben. Zum einen erlaubt es Uber dem Nutzer, „zum Zeitpunkt der Leistungserbringung mit dem Beförderungsunternehmer niedrigere Kosten zu vereinbaren“ – in der Praxis wohl kaum realistisch, denn wie soll man mit dem Betreiber der Mietwagenfirma sich unterwegs auf einen Preis einigen?
Uber jedenfalls nimmt sich das Recht ausdrücklich heraus, die Preise je nach Anlass nach unten oder oben anpassen zu können.
„Uber Österreich behält sich das Recht vor, die Kosten für von Ihnen im Rahmen der Nutzung der Vermittlungsdienstleistung bezogene Beförderungsdienstleistungen oder Waren jederzeit nach alleinigem Ermessen festzusetzen, abzuschaffen und/oder zu ändern.“