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Uber und Taxis: Die befürchteten Fixtarife sind gar nicht fix

Uber am Smartphone. © Uber
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Um bis zu 40 Prozent ist der Umsatz laut Taxiinnung 2018 eingebrochen. Schuld wird vor allem Uber gegeben, das die Fahrpreise von Taxis mit Hilfe von Mietwagenfirmen unterboten hat – oft um 30 bis 40 Prozent. Dementsprechend viele Menschen haben sich so ein Uber bestellt – 2018 waren es rund 200.000 Fahrgäste.

Nun lässt ein neues Gesetz befürchten, dass es mit Uber in Österreich so nicht mehr weitergehen kann. Taxifirmen, allen voran 40100, haben vieles in Gang gesetzt, um eine Neuregelung zu bekommen. Das neue Gelegenheitsverkehrgesetz (a.k.a. Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen oder salopp “Lex Uber”) sowie die Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxigewerbes (nunmehr „Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw“) wird Uber ordentlich disruptieren – so weit, dass das börsennotierte US-Unternehmen gar einen Rückzug aus Österreich in Aussicht stellt.

Währenddessen sagen neue Mitbewerber wie Free Now und Bolt, dass sie jedenfalls ihre Angebote weiter betreiben werden. Das Gesetz wurde am Mittwoch im Nationalrat beschlossen.

+++ Alle gegen Uber: Ein neues Gesetz mischt den Markt für Taxi-Apps auf +++

Ab wann soll das neue Gesetz gelten?

Ab dem 1. September 2020.

Müssen Uber und Co. dann wirklich zusperren?

Nein, müssen sie nicht. Sie müssen sich aber an die vorgegebenen Tarife halten und verlieren damit einen wichtigen USP, der für viele Kunden nebst der Funktionalitäten der App entscheidend war: ein günstiger Preis. “Das bedeutet nicht, dass Uber verboten wird, aber es fällt für Uber ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil weg”, heißt es auch seitens Dorda Rechtsanwälte, wo man sich eingehend mit dem Thema beschäftigt. Außerdem obliegt es den Landeshauptleuten, Preisspannen zu erlauben (siehe unten).

Wer hat diesen Antrag eingebracht?

Die Verkehrssprecher der drei größten Parteien, Andreas Ottenschläger (ÖVP), Alois Stöger (SPÖ) und Christian Hafenecker (FPÖ), haben den Initiativantrag vorgelegt. Keine Anhänger konnte die neue Regelung bei NEOS und Jetzt (Liste Pilz) finden.

Muss mein Uber künftig mit einem Taxameter fahren?

Mietwagen sollen künftig Taxameter installieren müssen.

Muss mein Uber-Fahrer eine Taxi-Prüfung ablegen?

Ja. Fahrer von Mietwagen werden nun wie Taxifahrer bisher eine Prüfung ablegen müssen.

Wieviel wird eine Fahrt künftig kosten? Oder eher: Wie berechnet sich der Fahrpreis?

Auch für das Mietwagengewerbe gilt künftig der Taxitarif, und der ist in Österreich Ländersache. Die aktuelle Tarifordnung in Wien ist seit 2012 inkraft und sieht einen Grundtarif von 3,80 Euro bzw. 4,20 Euro (nachts und an Sonn- und Feiertagen) vor. Ist die Fahrtstrecke weiter als 859,2 Meter (!) steigt der Preis nach einem komplizierten Modell (zB. 20 Cent für 184,6 Meter, wenn die Fahrt zwischen 4 und 9 Kilometer lang ist). Das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz bringt allerdings eine Neuerung für einen “voraussichtlichen Fahrpreis”, der bei der Buchung angezeigt wird: Die Fahrt darf nicht teurer werden, auch wenn sie dann tatsächlich länger dauert.

Wird es zukünftig überhaupt Preisunterschiede zwischen den Anbietern geben?

Wie die Taxitarife aussehen, wird in jedem Bundesland entschieden. Die zuständigen Landeshauptleute, bei denen der Spielball dann liegt, können laut dem neuen Gelegenheitsverkehrsgesetz, müssen aber nicht Fixtarife einführen. Sie bekommen durch das geänderte Gelegenheitsverkehrsgesetz nämlich folgende Möglichkeit: Für das Grundentgelt (in Wien derzeit 3,80 Euro bzw. 4,20 Euro, siehe oben) darf künftig auch eine Preisspanne festgelegt werden. Preisnachlässe jeglicher Art sind Fahrdienstanbietern allerdings bundesweit verboten.

Es bleibt also abzuwarten, ob die Bundesländer diese Möglichkeit nutzen und wie diese Preisspanne dann aussieht, in der sich die Anbieter bewegen können. Theoretisch könnte man mit einem niedrigen Grundentgelt Konkurrenten durchaus um ein, zwei Euro pro Fahrt unterbieten.

„Der zuständige Landeshauptmann kann eine fixe Tarifstruktur für das jeweilige Bundesland festlegen, muss aber nicht“, so Andreas Ottenschläger, Mitiniator des Gesetzes  und Verkehrssprecher der ÖVP. „Wir setzen uns hier im Speziellen für die Implementierung von Preisspannen ein, um eine marktnahe und flexible Preisbildung zu ermöglichen und auch diesen Aspekt in den freien Wettbewerb zwischen den Vermittlungsplattformen einfließen zu lassen.“

Auch Wiens Wirtschaftskammer-Präsident Walter Ruck hält nicht viel von Fixtarifen. “Ich bin mir selbst nicht sicher, ob die bestehende Tarifbindung sinnvoll und notwendig ist. Wir sollten stattdessen über verschiedene Modelle nachdenken. Etwa eine Tarifbindung nur an bestimmten Tagen, um Konsumenten zu schützen”, sagt er im Interview mit dem Kurier. denkbar sei etwa eine Deckelung des Preises, um etwa in die Höhe getriebene Preise zu Spitzenzeiten (so genanntes “Surge Pricing” bei Uber) zu vermeiden.

Welche Apps gibt es in Österreich, um sich eine Fahrt zu bestellen?

Es gibt zahlreiche Alternativen zur Uber-App. Wie gut oder schlecht diese sind, ist sicherlich Geschmacksache.

Müssen Mietwagen wieder zur Betriebsstätte zurückkehren?

Die Rückkehrpflicht fällt für Mietwagen künftig weg. Bisher gilt, dass ein Mietwagen nach erledigter Fahrt wieder zur Betriebsstätte zurückfahren muss, um dort den nächsten Auftrag anzunehmen. Ein Taxi darf aus der Fahrt Gäste mitnehmen, den Mietwagen muss an bestellen.

Uber muss doch ordentlich Geld scheffeln, oder?

Die börsennotierte Firma aus San Francisco hat weltweit mehr als 90 Millionen Nutzer. Der Großteil des Umsatzes (2018: 11,27 Mrd. Dollar) kommt aus dem Ride-Hailing-Geschäft. Das läuft aber bei weitem nicht kostendeckend, 2018 hat Uber einen EBITDA-Verlust von 1,85 Milliarden Dollar eingefahren. Diese Verluste werden mit massiven Investment-Runden sowie mit den Einnahmen aus dem IPO ausgeglichen. Und: Uber kann nicht ausschließen, dass es noch mehr Geld braucht um sich und Neuentwicklungen zu finanzieren.

Ist das neue Gesetz verfassungswidrig?

Der Wiener Universitätsprofessor Gerhard Strejcek hält die geplante Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagengewerbe für verfassungswidrig, wie er in einem Gastkommentar auf derstandard.at schrieb. Denn es würde das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit verletzen.

Dem hält Nicolas Raschauer, Verfassungsrechtsexperte und Leiter des Instituts für Wirtschaftsrecht an der Universität Liechtenstein, entgegen: „Die Angleichung der Ausübungsstandards für Gewerbetreibende, die – wie der EuGh festgestellt hat – vergleichbare Dienstleistungen erbringen, liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Dieses Vorhaben der Politik ist aus Sicht der Erwerbsfreiheit nicht verfassungswidrig. Vergleichbare Initiativen des Gesetzgebers hat der VfGh in ähnlichem Zusammenhang wiederholt für verfassungskonform erachtet.“

Und sonst so?

Für Fahrgäste in Wien hält die Rechtsvorschrift für Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung noch einige Zuckerl bereit:

  • Dir ist heiß? Dir steht Kühlung zu: “Das Taxikraftfahrzeug muss mit einer funktionierenden Klimaanlage ausgestattet sein.
  • Dir ist fad? Kein Problem: “Lenker dürfen während der Beförderung von Fahrgästen ein TV-Gerät weder in Betrieb nehmen noch in Betrieb gesetzt lassen, sofern nicht der Fahrgast ausdrücklich verlangt, während der Beförderung fernzusehen.”
  • Dir ist Kleidungsstil wichtig? Voila: “Die im Fahrdienst des Taxi-Gewerbes tätigen Personen müssen ein gepflegtes Äußeres aufweisen. Die Bekleidung hat bei Männern mindestens aus langer Hose und Hemd, bei Frauen mindestens aus Rock oder langer Hose und Bluse oder einem Kleid zu bestehen. Sportbekleidung wie insbesondere Jogging- und Trainingsanzüge dürfen nicht getragen werden.
  • Du hast wieder mal nur große Scheine? “Jeder Taxilenker hat soviel Wechselgeld mit sich zu führen, dass er auf eine Banknote von 50 Euro herausgeben kann, die ihm zur Bezahlung des Fahrpreises übergeben wird.
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