Gelegenheitsverkehrsgesetz

Uber wird Betrieb in Österreich ab 1. Jänner massiv einschränken

Uber an Bord. © Photo by Humphrey Muleba on Unsplash
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Das kommende Gelegenheitsverkehrsgesetz, dass eine Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagengewerbe bringt, wirft seine Schatten voraus. Soeben hat Uber angekündigt, den Betrieb ab 1. Jänner in Österreich – also hauptsächlich in Wien – drastisch herunterzufahren. Das Angebot UberX, das man bisher wegen der günstigen Fahrten mit Mietwagen kennt, wird im Jänner und Februar vorübergehend eingestellt. In der Phase wird es nur die relativ neue Option Uber Taxi geben. Dann wird nach dem Taxitarif und mit Taxameter gefahren. Zuvor war schon befürchtet worden, dass sich Uber komplett aus Österreich zurückzieht.

Ab März will Uber dann den Betrieb in vollem Umfang wieder aufnehmen. „Mit dem neuen Gesetz wird auch für Mobilitätsdienstleister wie Uber eine Möglichkeit geschaffen, weiterhin in Österreich zu bleiben. Allerdings müssen wir unser Service UberX vorübergehend pausieren, bis die flexiblen Tarife am 1. März 2021 in Kraft treten“, so Uber-Österreich-Chef Martin Essl. „Bis dahin steht KundInnen jedoch die Option „Uber Taxi“ in der Uber App zur Verfügung.“ Sein Unternehmen warnt nun auch davor, dass „tausende MietwagenfahrerInnen ab 1. Jänner ohne Job“ dastehen würden.

Fahrten nur mehr mit Taxis

Wie berichtet hat es für das umstrittene Gelegenheitsverkehrsgesetz eine Gesetzesnovelle gegeben, die soeben im Bundesrat bestätigt wurde. Diese erlaubt es den Landeshauptleuten wie dem Wiener Bürgermeister, ab 1, März flexible Tarife innerhalb von Ober- und Untergrenzen zu ermöglichen. Zuvor fürchteten viele, dass ein Wettbewerb nicht mehr möglich wäre, wenn sich alle an vorgegebene Taxitarife halten müssen. Nun bleibt spannend, innerhalb welcher Grenzen ein Preiswettbewerb ab März wird stattfinden können. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat das „Lex Uber“ noch im September als Innovations-feindlich bezeichnet – auch, weil es keinen Preiswettbewerb gibt. Dann wurde das mit der Novelle wieder geändert.

Wichtige Änderungen wird es dennoch geben, und zwar für tausende Mietwagenfahrer, deren Gewerbe mit dem von Taxiunternehmen angeglichen wird. Sie müssen nun künftig etwa auch einen Taxischein machen. „Für hunderte Mietwagenunternehmer und deren FahrerInnen ist das neue Gesetz ein herber Rückschlag. Obwohl wir ein umfangreiches Angebot zur Unterstützung unserer Partner im Lizenzierungsprozess aufgesetzt haben, werden aufgrund der deutlich höheren Eintrittshürden zahlreiche FahrerInnen ohne entsprechenden Taxischein ihren Zugang zur Uber Plattform verlieren“, so Essl weiter.

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Flexible Tarife ab März möglich

Für Taxifahrer hingegen gibt es bis auch die flexiblen Tarife ab März keine großen Änderungen. „Das neue Gesetz schafft zwar einheitliche Bedingungen, die Mietwagenbranche ist aber dennoch im Nachteil, da MietwagenfahrerInnen zuerst eine Taxiprüfung ablegen müssen, um weiterhin arbeiten zu können. Für Funkzentralen und TaxiunternehmerInnen eröffnen sich wiederum zusätzliche Geschäftsfelder“, so Essl. Mit den ab März vorgeschriebenen Tarifen innerhalb von Preisgrenzen wird Uber jedenfalls das ihm bisher vorgeworfene Preis-Dumping nicht mehr machen können.

„Ein angemessener Mindestpreis gibt FahrerInnen Sicherheit, dass sich ihre Arbeit auch lohnt. Wir begrüßen und unterstützen diesen Schritt der Regierung“, sagt Essl. „Vorab festgelegte Preise schaffen zudem Transparenz und Sicherheit für KonsumentInnen. Bereits vor Fahrtantritt wissen sie, mit welchen Kosten sie rechnen müssen.“ Auf Basis der Gesetzesnovelle können die Bundesländer nun einen Mindestpreis für vorbestellte Fahrten ab 1. März 2021 festlegen, müssen aber nicht, wenn es schon einen bestehenden Taxitarif gibt. Der Mindestpreis setzt sich jedenfalls aus der Grundtaxe plus Zuschlägen zusammen. Auch klassische Taxi-Funkzentralen können künftig Fahrten mit den flexiblen Preisen anbieten.

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Kritik der Opposition und Taxi-Verbände

Auch nach der Gesetzesnovelle stößt das „Lex Uber“ auf Kritik. Die Oppositionsparteien SPÖ und FPÖ sehen es als „existenzbedrohend für traditionelle Taxi-Fahrer und -Unternehmen“ bzw. „Kniefall der türkis-grünen Regierung vor dem US-Konzern Uber“. Dass es künftig einen frei verhandelbaren Transporttarif gebe, sei „Lohn- und Sozialdumping“. „Die Tarifbindung streicht die Regierung aus dem Gesetz. Mit den Tarifen fallen auch die Löhne für die FahrerInnen“, so SPÖ-Verkehrssprecher Alois Stöger.

Auch bei den Taxiunernehmen ist die Sorge groß. Erwin Leitner, Obmann des Fachverbandes für die Beförderungsgewerbe mit PKW in der Wirtschaftskammer, hofft nu auf die Landeshauptleute. „Der Mindestpreis im Gesetz gilt nur, falls vom Bundesland keine anderen Untergrenzen verordnet wurden. Das bedeutet, dass die Landeshauptleute beispielsweise je nach Streckenlänge oder Fahrdauer Unter- und auch Obergrenzen für die Preisgestaltung festlegen können“, so Leitner. „Ruinöse Vorgaben für unsere Unternehmen müssen entschärft werden – die Taxibranche ist dazu jederzeit bereit.“

Seitens Bolt, einem aufstrebenden Konkurrenten von Uber in Europa, heißt es zum neuen Gesetz: „Wir freuen uns über die Schaffung eines klaren Rahmens, bei dem Innovation und die Interessen der Fahrgäste im Mittelpunkt stehen. Durch den ab 1. März 2021 ermöglichten Preiswettbewerb ergeben sich neue Möglichkeiten, die Bedürfnisse der KundInnen noch besser zu erfüllen. Außerdem begrüßen wir es, dass auch auf regionale Unterschiede eingegangen wird und hoffen, dass auch die Bundesländer wettbewerbsfreundliche Rahmenbedingungen schaffen, um Innovationen in der gesamten Branche zu ermöglichen.“

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