Wettbewerbsbehörde

„Unfaire Geschäftspraktiken“: Ermittlungen gegen Amazon in Österreich

Amazon von innen. © Amazon
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Missbraucht Amazon seine marktbeherrschende Stellung gegenüber Händlern, die über den Marktplatz verkaufen? Und bevorzugt Amazon gleichzeitig seine eigenen Produkte? Legt Amazon unfaire Geschäftspraktiken und Verhaltensweisen an den Tag? Diese Fragen beschäftigen nicht nur Kritiker, sondern jetzt auch die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).

Beschwerden von Händlern

Wie die BWB heute bekannt gibt, wurde heute ein Ermittlungsverfahren gegen Amazon Services Europe S.à.r.l. eingeleitet, nachdem die Behörde Ende 2018 Beschwerden gegen das Unternehmen mit Hauptsitz in Seattle erhalten hat. Ziel sei es, festzustellen, ob Amazon wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen anwendet und dadurch gegen das österreichische Kartellgesetz und europäisches Kartellrecht verstößt. Dazu sollen auch Marktumfragen durchgeführt werden.

Beschwerden von Händlern gegen Amazon gab es in folgenden Punkten:

  • Unbegründetes und plötzliches Sperren von Händlerkonten
  • Verpflichtung die Einkaufspreise offen zu legen
  • Hinzufügen von unrichtigen Lieferangaben durch Amazon bei den Händlern
  • Unbegründeter Verlust von Produkt-Rankings der Händler
  • und Gerichtsstandklauseln, die eine Klage erschweren

Geldbuße möglich

„Die digitale Welt ist kein rechtsfreier Raum. Auch global agierende Unternehmen müssen sich an die österreichischen Gesetze halten. Die BWB wird vertieft prüfen. Es kann dazu kommen, dass bestimmte Vertragsklauseln durch Auflagen angepasst werden oder die BWB einen Antrag an das Kartellgericht auf Verhängung einer Geldbuße bzw. einen Abstellungsantrag stellt. Zunächst müssen die Ergebnisse der Ermittlungen abgewartet werden.“, so Dr. Theodor Thanner, Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde.

Die österreichische Behörde will bei den Ermittlungen eng mit dem deutschen Bundeskartellamt, das seit November 2018 gegen Amazon ermittelt, zusammenarbeiten. Betont wird natürlich auch: Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung durch das Kartellgericht gilt die Unschuldsvermutung.

Auch Brüssel ermittelt

Ins Visier der Behörden ist Amazon auch in Brüssel gekommen. Dort prüfen die Wettbewerbshüter ebenfalls, ob es bei Amazon und seinem Marktplatz unzulässige Geschäftspraktiken gibt. Auch in dem EU-Verfahren geht es um die Doppelrolle von Amazon: Zum einen verkauft der Online-Riese eigene Produkte, zum anderen bietet er einen Marktplatz, über den kleinere Händler Waren online vertreiben können.

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