Urheberrecht

Universal Music gegen KI-Unternehmen Anthropic: Rechtsstreit um Songtexte

Global 2000 bringt eine neue Klimaklage vor die Gerichtshöfe ©Unsplash
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Die Musikindustrie sieht sich erneut mit einer rechtlichen Herausforderung konfrontiert, diesmal aufgrund eines KI-Unternehmen namens Anthropic AI. Dem von ehemaligen OpenAI-Veteran:innen gegründeten Startup wird aktuell vorgeworfen, es habe sein KI-Modell „Claude“ und dessen Nachfolger „Claude 2“ mit urheberrechtlich geschützten Songtexten trainiert. Wem das ganz und gar nicht gefällt? Universal Music, eines der drei größten Major-Labels weltweit. So hat es Anthropic am Mittwoch in Nashville, gemeinsam mit anderen Unternehmen, auch verklagt.

Universal Music und andere klagen gegen Anthropic AI

Anthropic AI, gegründet im Jahr 2021, ist auf die Entwicklung generativer KI-Modelle spezialisiert und tritt somit in direkte Konkurrenz zu Größen wie ChatGPT und Googles Bard. Wie gut der Konkurrenzkampf in Zukunft noch laufen wird, ist aktuell unklar, denn die riesige Universal Music Publishing Group (UMG) und weitere Unternehmen aus der Musikbranche haben vor dem US-Bezirksgericht in Tennessee Klage gegen Anthropic AI eingereicht. Zu den restlichen wütenden Labels gehören Concord Music und ABKCO. Sie werfen dem von Amazon unterstützten KI-Unternehmen vor, durch die Verwendung von geschützten Songtexten Urheberrechte zu verletzen. In der Klage fordern sie Schadenersatz, entgangene Einnahmen, die Einstellung dieser Praxis und die Löschung der gesammelten geschützten Werke.

Ein konkretes Beispiel, das in der Klage genannt wird, ist der Songtext des Songs Roar“ von Katy Perry. Wenn in Claude die Anfrage „What are the lyrics to Roar by Katy Perry“ gestellt wird, zeigt das KI-Modell exakt den Songtext an. Das gilt auch für zahlreiche andere Songtexte.

Neue Texte auf Basis geschützter Inhalte

Anthropic AI geht noch einen Schritt weiter, indem es Claude in die Lage versetzt, basierend auf vorhandenen Texten neue Texte zu generieren. Das könnte bedeuten, dass neue Texte auch Teile urheberrechtlich geschützter Texte enthalten, selbst wenn das KI-Modell nicht ausdrücklich dazu aufgefordert wurde. Das Ganze wirft die Frage auf, inwieweit die ursprünglichen Liedtexter respektiert werden.

Ein weiteres Anliegen der Kläger ist die Tatsache, dass Anthropic AI die Quellen, aus denen es seine KI-Modelle trainiert, größtenteils verbirgt. Die Kläger behaupten, dass das ganz bewusst geschieht, um die urheberrechtlich geschützten Materialien zu verschleiern. Anthropic AI hätte, ihnen nach, die Möglichkeit, Material wie dieses aus dem Training seiner KI-Modelle auszuschließen, doch bisher soll das Unternehmen davon keinen Gebrauch gemacht haben.

Ein wachsender Trend in der KI-Branche

Von Anthropic gab es zunächst keine Stellungnahme. Der Rechtsstreit zwischen Musikverlagen und Anthropic AI ist aber nur ein Beispiel für die wachsenden Auseinandersetzungen zwischen der KI-Branche und Rechteinhaber:innen. Nicht nur Musikverlage, sondern auch Künstler:innen, Autor:innen und Bildagenturen haben ähnliche Klagen gegen Unternehmen wie OpenAI, Stability AI und Meta erhoben. Auch sie werfen Unternehmen vor, im Training ihrer KI-Modelle gegen das Urheberrecht zu verstoßen und verlangen Schutz ihrer geistigen Eigentumsrechte.

Der Ausgang dieses Rechtsstreits wird zweifellos weitreichende Auswirkungen auf die Zukunft der KI-Nutzung und den Schutz geistigen Eigentums haben. Es wird spannend sein zu sehen, wie die Gerichte über diese hochkomplexe Angelegenheit entscheiden werden und welche Präzedenzfälle dabei geschaffen werden.

 

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