NEKP

Verbot für umstrittene CO2-Speicherung in Österreich soll fallen

CO2-Ausstoß im Kraftwerk. © Marcin Jozwiak auf Unsplash
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Im heute von Umweltschutzministerin Leonore Gewessler vorgelegten Nationalen Klimaplan (NEKP) wurde auch festgehalten, was lange vorbereitet wurde: Die Ermöglichung der dauerhaften CO2-Speicherung in Sektoren, in denen klimaschädliche Treibhausgasemissionen nicht anders vermieden werden können. So genanntes Carbon Capture & Storage (CCS), also das Einfangen von CO2 und die anschließende dauerhafte Speicherung in der Erde, ist seit 2011 in Österreich eigentlich ausdrücklich verboten.

Doch nun ist klar: Um die EU-Klimaziele bis 2030 zu erreichen – klimaschädliche Treibhausgasemissionen soll bis dahin um 46 bis 48 Prozent sinken – wird es die CO2-Speicherung brauchen. Denn in bestimmten Industriesektoren ist es schlicht und ergreifend nicht möglich, CO2 komplett zu vermeiden oder wesentlich zu reduzieren. Im NEKP-Papier, das der EU-Kommission vorgelegt werden wird, werden die Verfahren „Carbon Capture, Utilization & Storage“ (CCUS) und CDR (Carbon Dioxide Removal) genannt – bei beiden handelt es sich im Wesentlichen um Technologien, die CO2 aus der Atmosphäre entfernen bzw. erst gar nicht dorthin entweichen lassen, um es dann irgendwo zu speichern – unter der Erde etwa.

Welche Branchen werden künftig also für CO2-Speicherung in Frage kommen? Der NEKP sieht die Branchen Steine und Erden, Glas (u.a. Zementindustrie, Kalkindustrie) und die Metallindustrie vor, sowie verbleibende energetische Emissionen aus den Anlagen der Raffinerie und der Müllverbrennung. „Technisches CDR wird beispielsweise bei biogenen Heizkraftwerken sowie in der Papier- und Zellstoffindustrie als sinnvoll erachtet“, heißt es in dem Papier.

Neben der Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die CO2-Speicherung soll es Leit-, Pilot-, Demonstrations- und Reallabor-Projekte bzw. Machbarkeitsstudien für CCUS/tCDR geben – immerhin gehört noch erforscht, wie gut oder schlecht diese Verfahren funktionieren. Bisher stark eingesetzt hatte sich vor allem Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) für die CO2-Speicherung.

Risiken für Grundwasser und Böden

Dass CO2-Speicherung durchaus problematisch sein kann, zeigt, dass es eben seit 2011 ein Verbot dafür gab. Auch in Deutschland gibt es eine große Debatte darüber, ob CO2 im Boden bzw. unter dem Meeresgrund gespeichert werden sollte. „Im Normalbetrieb sind für die menschliche Gesundheit in aller Regel keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Gesundheitsrisiken können sich aber infolge von Unfällen (etwa Entweichen des CO2) oder durch eine allmähliche Freisetzung aus dem Speicherkomplex ergeben“, heiß es etwa Anfang 2024 seitens des Umweltbundesamt.

Und weiter: „Risiken für das Grundwasser und für den Boden entstehen vor allem durch Leckagen von CO2. Das freigesetzte CO2 kann Schadstoffe im Untergrund freisetzen sowie salzige Grundwässer aus tiefen Aquiferen verdrängen. Unter ungünstigen Bedingungen können diese verdrängten salzigen Grundwässer bis in oberflächennahe süße Grundwässer und an die Erdoberfläche gelangen. Dort können sie zu Schäden (Versalzungen) im Grundwasser, in Böden und Oberflächengewässern führen.“

Auch Global2000, wo Gewessler von 2014 bis 2019 Geschäftsführerin war, wies bereits ausführlich auf die Gefahren und Nachteile von CO2-Speicherung hin. Kritisiert werden etwa der hohe Energiebedarf beim Abscheidevorgang, Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt, und auch rechtliche Thematiken gilt es zu klären.

„Damit CCS eine Verminderung von CO₂-Emissionen in der Atmosphäre bewirken kann, muss CO₂ dauerhaft gespeichert werden. Das bedeutet, dass über Jahrhunderte geklärt werden muss, wer für das Monitoring aufkommt“, heißt es seitens Global2000. „Außerdem muss geklärt werden, wer für Schäden oder Unfälle auch im Sinne von Haftungsfragen verantwortlich ist. Es ist ein hohes Risiko, dass mittel- bis langfristig die Verantwortung von der öffentlichen Hand übernommen wird. Währenddessen profitieren die Verursacher von Treibhausgasemissionen kurzfristig von einem Weiter-wie-bisher.“

Auch bei Global2000 wird aber anerkannt, dass CCUS „für eng begrenzte Bereiche in Betracht gezogen“ werden kann, „in denen derzeit keine andere Vermeidungsoption vorhanden ist“. Das deckt sich in etwa mit dem, was im NEKP aus dem Klimaschutzministerium steht.

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