Tierschutzgesetz

Verbot von Vollspaltenböden bei Schweinehaltung fix – aber erst ab 2040

Schweinehaltung: Verbot von Vollspaltböden fix © borevina on Pixabay
Schweinehaltung: Verbot von Vollspaltböden fix © borevina on Pixabay
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Lange haben Tierschutzorganisationen wie der Verein gegen Tierfabriken (VGT) ein Verbot von Vollspaltenböden bei der Schweinehaltung in Österreich gefordert. Nun hat die Bundesregierung dieses Verbot im neuen Tierschutzgesetz fixiert. Die beiden zuständigen Minister, Johannes Rauch (Grüne) und Norbert Totschnig (ÖVP), gaben heute die Einigung bekannt. Jedoch kommt das endgültige Aus erst im Jahr 2040. Bestehende Ställe müssen bis Ende 2039 umgebaut sein, aber Vollspaltenböden bei Neu- und Umbauten sind bereits ab 2023 verboten.

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„Echte Wende in der Schweinehaltung“

„Das ist ein großer Erfolg für den Tierschutz und läutet eine echte Wende in der Schweinehaltung ein! Unsere Maßnahmen bringen schon in den kommenden Jahren Verbesserungen für Millionen Schweine“, kommentierte Bundesminister Johannes Rauch die Entscheidung. Vollspaltenböden sind Betonböden ohne Stroheinstreu, die mit Spalten durchzogen sind. Durch diese Spalten fällt der Kot der Tiere in eine darunter befindliche Jauchegrube. Für die Tiere bedeuten sie laut dem VGT jedoch Schmerzen und Schäden.

Deshalb arbeitet der Verein schon seit 2019 daran, für ein Verbot zu lobbyieren. Nun lobt der VGT in einer Aussendung zwar die Entscheidung der Bundesregierung, kritisiert aber auch die lange Umsetzungsdauer. Ein großes Problem sei außerdem, dass bis zur Gesetzwerdung des neuen Mindeststandards Neu- und Umbauten das sogenannte „dänische System“ mit halbierter Spaltenanzahl auf einem Drittel der Buchtenfläche installieren und ab Erstzulassung für 23 Jahre weiterführen dürfen.

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VGT kritisiert lange Frist bis zum Verbot

„Die Übergangsfrist bis 2040 bedeutet, dass die momentan bestehenden Vollspaltenboden-Betriebe noch 17 ½ Jahre unverändert weitermachen dürfen. Aber damit nicht genug, können neu installierte dänische Systeme sogar ihre Vollspaltenböden 23 Jahre ab Erstzulassung weiter betreiben. Wird diese Erstzulassung knapp vor Verlautbarung des neuen Mindeststandards erteilt, können die betreffenden Schweinebetriebe noch bis etwa 2053 mit einstreulosem Vollspaltenboden weitermachen. Da bin ich dann 89 Jahre alt, bis der letzte Schweine-Vollspaltenboden in Österreich abgebaut wird“, sagt Martin Balluch, Obmann des VGT.

Neben dem Verbot der Vollspaltenböden sollen mit dem neuen Tierschutzgesetz auch noch weitere Verbesserungen in der Tierhaltung kommen. So soll es für Schweine bis zu 20 Prozent mehr Platz, verpflichtende Klimatisierung und mehr Beschäftigungsmaterial geben. Ebenfalls geplant: „Strukturierte Buchten“ – also eigene Liege-, Aktivitäts- und Kotbereiche mit angepasster Temperaturregelung.

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„Kampagne gegen Vollspaltenböden erfolgreich“

Parallel dazu soll es einen Ausbau für das AMA-Gütesiegel geben, um möglichst viele Betriebe zu besseren Tierwohlstandards zu bewegen. Über eine Million Schweine sollen so bis 2030 bessere Haltungsbedingungen erhalten. Fleisch von Schweinen auf Vollspaltenbuchten soll dann auch aus den Küchen und Kantinen von Behörden, Schulen, Polizeistationen und anderen Bundeseinrichtungen verschwinden. Stattdessen müsse auf Fleisch aus Haltungen mit mindestens 60 Prozent mehr Platz und eingestreutem Liegebereich umgestellt werden. Die Betäubung von Ferkeln vor der Kastration soll für die Betriebe ebenfalls deutlich leichter werden.

„Das Kernstück dieses heutigen Beschlusses ist ein Ablaufdatum für die bestehenden Vollspaltenboden-Betriebe und das ist großartig. Wenn das tatsächlich so in das Tierschutzgesetz aufgenommen wird, erklärt der VGT seine Kampagne gegen den Schweine-Vollspaltenboden für erfolgreich beendet. Damit ist die Arbeit allerdings noch nicht getan. Jetzt muss einerseits sichergestellt werden, dass der neue Mindeststandard eine tief eingestreute Liegefläche enthält, auf der alle Tiere gleichzeitig nebeneinander Platz finden. Und andererseits muss diese Entwicklung durch die Unterstützung von Handel, Gastronomie und Verarbeitern abgesichert werden“, so Martin Balluch.

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