Verstoß gegen Datenschutz: 50.000 Euro Strafe für die Challenger-Bank N26
Eine harte Woche für die N26-Gründer in Berlin: Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hat gegen die digitale Mobile-Bank ein Bußgeld von 50.000 Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhängt, die seit rund einem Jahr in der EU in Kraft ist. Der Grund: N26 hatte einige ehemalige Kunden auf einer Liste vermerkt, damit diese keine neuen Konten mehr eröffnen können. Das ist aber nur zulässig, wenn die Betroffenen unter Geldwäscheverdacht stehen. Das berichtet der Tagesspiegel.
N26 hat angekündigt, rechtliche Schritte gegen das Bußgeld einzuleiten. Man habe das System so geändert, dass sich ehemalige Kunden, die nicht der Geldwäsche verdächtigt werden, neu anmelden können. Die Geldwäsche-Thematik ist bei N26 diese Woche eine große. Erst gestern hat die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) von dem Unternehmen eingefordert, die Kontrolle von möglicher Geldwäsche zu verbessern (Trending Topics berichtete).
Auch Google wegen DSGVO im Visier
N26 hält nach großen Investmentrunden bei einer Firmenbewertung von 2,3 Milliarden Euro und zählt eigenen Angaben zufolge rund 2,5 Millionen Nutzer. Mit der Aufstockung des Personals von zur Zeit rund 1.000 auf 1.500 sowie mit der Entwicklung einer eigenen KI will man die Entdeckung und Verhinderung von Geldwäsche künftig verbessern.
Die DSGVO, die seit dem Mai 2018 in der EU in Kraft ist, hat in Deutschland bis dato zu einer Höchststrafe von 80.000 Euro geführt. In Frankreich wurde, wie berichtet, Google von der dortigen Datenschutzbehörde CNIL zu einem Bußgeld von 50 Millionen Dollar verdonnert. Seit dieser Woche untersucht auf die irische Data Protection Commission, ob Google die DSGVO in der EU mit seinem Werbegeschäft verletzt (Trending Topics berichtete).