Volksbegehren fordert Bitcoin-Reserve für Österreich
Donald Trump will eine für die USA, in Tschechien wird auch darüber nachgedacht – und jetzt fordert auch ein Volksbegehren in Österreich, dass hierzulande eine staatliche Bitcoin-Reserve eingerichtet wird. Eine solche Bitcoin-Reserve, flankiert von weiteren Maßnahmen, würde Österreich in eine „wirtschaftlich souveräne und finanziell aufgeklärte Zukunft“führen. „Bitcoin bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, finanzielle Freiheit zu stärken, Vermögen vor Inflation zu schützen und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu fördern“, heißt es.
Das Volksbegehren befindet sich in der Unterstützungsphase und ringt mit derzeit etwa 30 anderen Initiativen um die Gunst der Bürger:innen. Den Initiatoren Christian Friedl und Alexander Rotheneder zufolge wurden bisher in wenigen Tagen mehr als 1.000 Unterstützungen gesammelt. Insgesamt braucht es 100.000, um auch im Nationalrat behandelt zu werden.
Die zentralen Forderungen des Volksbegehrens:
- Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Abschaffung der Kapitalertragssteuer auf Bitcoin bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr.
- Einführung eines Gesetzes zur Schaffung einer staatlichen Bitcoin-Reserve zur Diversifikation der Währungsreserven und als Absicherung gegen Inflationsrisiken.
- Gesetzliche Sicherstellung der uneingeschränkten Nutzung, Speicherung und des Handels mit Bitcoin.
- Gesetzliche Verankerung von Bildungsprogrammen zu Geldschöpfung, Inflation und Bitcoin in Schulen, Universitäten und Weiterbildungseinrichtungen.
- Gesetzliche Regelung zur Durchführung von Informationskampagnen und zur Entwicklung von Online-Tools zur Vermittlung finanzieller Bildung.
- Verabschiedung eines Gesetzes zur innovationsfreundlichen Regulierung von Bitcoin-Investitionen.
- Erweiterung des Datenschutzes für Bitcoin-Nutzer in bestehenden Gesetzen.
- Gesetzliche Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energien und überschüssiger Energie für Bitcoin-Mining.
Wie erfolgreich sind Volksbegehren überhaupt?
Damit ein Volksbegehren im Nationalrat behandelt wird, müssen insgesamt mindestens 100.000 Unterschriften oder je ein Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer erreicht werden. Wichtig ist dabei zu verstehen, dass Volksbegehren rechtlich nicht bindend sind. Der Nationalrat ist zwar verpflichtet, sich mit dem Anliegen zu befassen, die Abgeordneten entscheiden jedoch im Einzelfall, ob und wie das Volksbegehren umgesetzt werden soll. Das Instrument dient somit primär dazu, wichtige Themen auf die politische Agenda zu setzen und eine öffentliche Diskussion anzuregen
Seit der Einführung der Online-Unterstützungsmöglichkeit für Volksbegehren in Österreich im Jahr 2018 hat sich die Anzahl der Initiativen deutlich erhöht. Während zwischen 1964 und 2017 nur 39 Volksbegehren eingebracht wurden, waren es seit 2018 bereits 67. Allein im Jahr 2023 gab es 19 Volksbegehren, was fast der Hälfte der Initiativen aus den ersten fünf Jahrzehnten entspricht.
Die Erfolgsquote der Volksbegehren ist jedoch seit der Einführung der Online-Option deutlich gesunken. Vor 2018 lag sie bei etwa 90%, während sie seitdem auf etwa 69% gefallen ist. Auch die Intensität der parlamentarischen Auseinandersetzung mit den Volksbegehren hat abgenommen. Während früher die meisten Initiativen mehrfach in Ausschüssen beraten wurden, werden sie seit 2018 überwiegend nur noch einmal behandelt.
Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die Initiatoren der Volksbegehren. Während bis 2017 hauptsächlich Gewerkschaften, Parteien oder zivilgesellschaftliche Akteure hinter den Initiativen standen, gibt es seit 2018 vermehrt einzelne Gruppen von Initiatoren, die verschiedene Volksbegehren zu ähnlichen Themen einbringen.