Regulierung

Warum Apple Intelligence mit KI-Funktionen dieses Jahr nicht in der EU starten kann

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Es ist nun schon das zweite Bit-Tech-Unternehmen, das vor dem Launch von neuen AI-Features in der EU zurückschreckt. So sieht Meta Platforms vorerst davon ab, Meta AI wegen Datenschutz- und Copyright-Problemen in der Europäischen Union zu lancieren, und Apple wird im Herbst Apple Intelligence mit der ChatGPT-Integration nicht nach Europa bringen. Die AI-Funktionen sollen eigentlich iPhone, iPad und Mac mit neuen praktischen Features und OpenAI-Partnerschaft segnen, doch in der EU werden Nutzer:innen durch die Finger schauen.

Schuld daran sind aber weder GDPR noch AI Act, sondern der Digital Markets Act (DMA). So heißt es in einem Statement seitens Apple:

„Vor zwei Wochen hat Apple Hunderte von neuen Funktionen vorgestellt, die wir unseren Nutzern auf der ganzen Welt gerne zur Verfügung stellen möchten. Wir sind hoch motiviert, diese Technologien für alle Nutzer zugänglich zu machen. Aufgrund der regulatorischen Unsicherheiten, die der Digital Markets Act (DMA) mit sich bringt, glauben wir jedoch nicht, dass wir in der Lage sein werden, drei dieser Funktionen – iPhone Mirroring, SharePlay Screen Sharing und Apple Intelligence – in diesem Jahr für unsere EU-Nutzer einzuführen.

Wir sind insbesondere besorgt, dass die Interoperabilitätsanforderungen der DMA uns dazu zwingen könnten, die Integrität unserer Produkte in einer Weise zu beeinträchtigen, die den Datenschutz und die Datensicherheit der Nutzer gefährdet. Wir sind entschlossen, mit der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten, um eine Lösung zu finden, die es uns ermöglicht, diese Funktionen für unsere EU-Kunden bereitzustellen, ohne ihre Sicherheit zu gefährden.“

Werden OpenAI-Mitbewerber durch den Apple-Deal benachteiligt?

Der DMA soll in der EU dafür sorgen, dass die großen Gatekeeper – zu denen eben auch Apple zählt – am europäischen Markt fairer spielen müssen, um kleineren Unternehmen, die auf ihren Plattformen aufsetzen, mehr Chancen zu geben. Was genau nun an Apple Intelligence beim DMA aneckt, ist derzeit unklar – gut möglich ist, dass die ChatGPT-Integration gegen die Regeln verstoßen könnte. Denn die Verbreitung des OpenAI-Chatbots via hunderte Millionen Geräte über eine tiefe Integration ins Betriebssystem könnte Konkurrenten von OpenAI, darunter etwa Anthropic, Google, Mistral AI oder Aleph Alpha, benachteiligen. Auch dass Apple ein eigenes LLM für On-Device-Aufgaben integriert, könnte das Problem sein. Auch die Datenweitergabe an Dritte (in dem Fall OpenAI) könnte ein Problem sein.

Der DMA sieht im Kern folgende Regeln vor. Gatekeeper müssen:

  • Dritten in bestimmten Situationen die Interoperabilität mit den eigenen Diensten des Gatekeepers zu ermöglichen;
  • ihren geschäftlichen Nutzer:innen den Zugang zu den Daten zu ermöglichen, die sie bei der Nutzung der Plattform des Gatekeepers erzeugen;
  • Unternehmen, die auf ihrer Plattform werben, die notwendigen Tools und Informationen zur Verfügung stellen, damit Advertiser und Publisher ihre beim Gatekeeper gehosteten Anzeigen selbst überprüfen können;
  • ihren gewerblichen Nutzern erlauben, ihr Angebot zu bewerben und Verträge mit ihren Kunden außerhalb der Plattform des Gatekeepers abzuschließen.

bzw. Gatekeeper dürfen nicht:

  • Dienstleistungen und Produkte, die vom Gatekeeper selbst angeboten werden, in der Rangfolge günstiger behandeln als ähnliche Dienstleistungen oder Produkte, die von Dritten auf der Plattform des Gatekeepers angeboten werden;
  • Verbraucher:innen daran hindern, sich mit Unternehmen außerhalb ihrer Plattformen zu vernetzen;
  • Nutzer:innen daran zu hindern, vorinstallierte Software oder Apps zu deinstallieren, wenn sie dies wünschen;
  • Endnutzer:innen außerhalb des Kerndienstes der Plattform des Gatekeepers zum Zwecke der gezielten Werbung zu verfolgen, ohne dass eine wirksame Zustimmung erteilt wurde.

Apple wurde wegen dem App Store, iOS und dem Safari-Browser als durch den DMA zu regulierender Gatekeeper eingestuft – mehr Infos dazu hier. Bereits im März 2024 hat die EU-Kommission Verfahren gegen drei die US-Technologiekonzerne Meta, Apple und Google eröffnet, weil diese DMA-Auflagen nicht erfüllt haben sollen.

Digital Markets Act: Twitter/X und Bing zu unwichtig, um als Gatekeeper zu zählen

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