Warum du dir ein Elektroauto kaufen solltest
Elektro-Mobilität wird für Unternehmen immer interessanter. Nicht nur, dass es gut für die Umwelt ist und demnach gut für dein Karma, sie wirkt sich auch positiv auf deine Steuerbelastung aus. Neben dir als Unternehmer, können auch deine Mitarbeiter einen erheblichen Vorteil daraus ziehen. Welche Fahrzeuge das genau betrifft und was du alles berücksichtigen musst erfährst du, wenn du weiterliest.
Vorsteuerabzug Elektroautos
Seit 1. Jänner 2016 sind Elektrofahrzeuge für Unternehmen voll zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wichtig ist aber, dass es nur Fahrzeuge betrifft die keinerlei CO2-Emissionen ausstoßen, wie zum Beispiel batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) oder jene, die mit Wasserstoff angetrieben werden. Hybrid-Autos und E-Autos mit einem sogenannten Range-Extender hingegen fallen nicht unter diese neue Regelung, da es in beiden Fällen, wenn auch in geringen Mengen, zu einem CO2 Ausstoß kommt.
Zuschuss für Elektroautos
Abgesehen vom Steuervorteil gibt es im Rahmen der Förderoffensive von „klimaaktiv mobil“ bei der Anschaffung umweltfreundlicher Automobile einen Zuschuss von bis zu 4.000 € . Im Gegensatz zum Vorsteuer-Zuckerl kann dieser Vorteil auch bei Vollhybrid-, Plug-In-Hybrid- und Range Extender-Technik sowie Erdgas/Biogas- und Elektroantrieb, Biodiesel-, Pflanzenöl- und Superethanolantrieb genutzt werden.
Ein Elektroauto zu kaufen ist somit nicht nur umweltfreundlich, sondern zahlt sich auch richtig aus. Sehen wir uns das ganze in einem Beispiel an. Ring frei für Tesla Model S 60 vs Audi A7 Sportback.
Auto | Tesla S | Audi A7 |
---|---|---|
Kaufpreis (netto) | 66.250 € | 57.700 € |
Steuer | 13.250 € | 11.540 € |
Kaufpreis (brutto) | 79.500 € | 77.900 € |
Zuschuss | -4.000 € | 0 € |
Vorsteuerabzug(*) | -6.666 € | 0 € |
Kaufpreis (effektiv) | 68.832 € | 77.900 € |
(*) Vorsteuerabzug anteilig: Für 40.000 € steht ein Vorsteuerabzug zu (= 6666,67 €) Aufwandseigenverbrauch: Für 39.500 € kannst du keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Zusätzlich gibt es bei Elektroautos keine NoVA.
Kein Sachbezug für Elektro-Dienstfahrzeug
Handelt es sich beim Dienstfahrzeug um einen Elektro-PKW, fällt hierfür für die private Nutzung kein Sachbezug mehr an. Unter Sachbezug versteht man Entgelte, die einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber als Teil des Arbeitsentgelts zugewendet werden, einen Geldwert besitzen, aber nicht in Barmitteln bestehen. Übersetzt heißt das soviel wie, alle Zuwendungen die man nicht in Cash vom Arbeitgeber bekommt.
Dies ist ein wesentlicher finanzieller Vorteil für den Arbeitnehmer aber auch für den Arbeitgeber nicht unbedeutend. Schließlich muss man, bei einer CO2 Emission von mehr als 130 g/km einen Sachbezug in Höhe von 2 % der Anschaffungskosten (inkl. USt. und Nova) bzw. maximal 960,- € versteuern. Bei einem CO2 Ausstoß unter 130 g/km, bleiben die bisherigen 1,5 % bzw. maximal 720,- € bestehen. Sehen wir uns das ganze in einem Beispiel an.
Dienstauto | E-PKW | normaler PKW (>130gm/km) |
---|---|---|
Mitarbeiter Gehalt | 2.300 € | 2.300 € |
Sachbezug (maximal) | 0 € | 720 € |
Sozialversicherung | -416,76 € | -490,20 € |
Lohnsteuer | -241,03 € | -467,33 € |
Netto | 1.642,21 € | 1342,47 € |
Eine Handvoll Vorzüge macht die Elektroautos zu einer interessanten Alternative zu den gewohnten Fahrzeugen und obendrein sorgt es auch für einen Imageauftrieb deines Unternehmens wenn deine Mitarbeiter und du umweltfreundlich durch die Gegend cruisen.
Beispiele für E-Fahrzeuge:
- BMW i3: Reichweite 190 km
- Citroen C-Zero: Reichweite 150 km
- VW e-Golf: Reichweite 190 km
- Mercedes B-Klasse Electric Drive: Reichweite 200 km
- Tesla Model S 60: Reichweite 390 km