Gastbeitrag

Was beim Bitcoin jetzt zu erwarten ist – USA regulieren Krypto-Umfeld

Bitcoin. © Executium on Unsplash
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Leena ElDeeb ist Research Associate bei der 21Shares AG, einem Krypto-Asset-Manager aus der Schweiz. In diesem Gastbeitrag befasst sie sich mit den geplanten Regulierungen der Krypto-Szene in den USA sowie den künftigen Entwicklungen rund um Bitcoin.
Für den gesamten Kapitalmarkt war es kein leichter Januar: Der Bitcoin fiel am 24. Januar auf einen Wert von 33.000 Dollar, erholte sich danach wieder und nähert sich aktuell der Marke von 40.000 Dollar. In dieser Meldung beleuchten wir die Hintergründe dieser Entwicklung und stellen uns der Frage, wie mit dem Kursabfall des Bitcoin – dem „Bitcoin Dip“ – umzugehen ist. Darüber hinaus gehen wir auf die aktuellen Regulierungsbemühungen in den Vereinigten Staaten ein.

Die Faktoren des Bitcoin-Dips

Im Laufe seiner Geschichte hat der Bitcoin traditionell eine geringe Korrelation zum Aktien- und Anleihenmarkt gezeigt. Die aktuell vorherrschende, turbulente makroökonomische Lage hat jedoch die Unsicherheit an allen risikobehafteten Märkten erhöht und im gleichen Zuge dafür gesorgt, dass die Korrelation des BTC zum von Technologieaktien dominierten NASDAQ-Index einen historischen Höchststand erreichte.

 

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Die gegenwärtigen Spannungen an der Grenze zwischen Russland und der Ukraine sowie die Rufe nach einem Mining-Verbot von Seiten der Russischen Zentralbank, die einige russische Miner zur Migration nach Georgien veranlassten, taten ihr Übriges. Der regulatorische Druck auf Bitcoin-Schürfer bleibt jedoch nicht auf Russland beschränkt, wie ein aktueller Fall aus dem US-Bundesstaat New York zeigt: Das Unternehmen Greenidge Generation, das eine Mining-Farm betreibt, erwartet eine Entscheidung des New York State Department of Environmental Conservation, ob Strom aus dem unternehmenseigenen Kraftwerk weiterhin zum Bitcoin-Mining genutzt werden darf. Vorausgegangen war ein Brief der US-Senatorin Elizabeth Warren, in dem das Unternehmen zu seinem „außerordentlich hohen Energieverbrauch“ befragt wurde.
Obwohl der Monat ohne eine Zinserhöhung der US-Notenbank zu Ende ging, führte schon die Ankündigung der diesbezüglichen Pläne zu einer Steigerung des BTC-Kurses um 2,5 Prozent. Die Bank of America vermutet sogar eine siebenfache Zinserhöhung durch die Fed im Laufe des Jahres, wodurch risikobehafteten Anlageklassen noch weniger Vertrauen geschenkt würde – wenngleich der Trend hin zu sicheren Anlagen Stablecoins zugutekam: Der USDC erreichte mit einem Marktwert von 50 Milliarden Dollar einen neuen Rekord.

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Unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen fällt eine Zukunftsprognose zum Bitcoin-Dip schwierig aus. Ein Indiz ist jedoch die Metrik Net Unrealized Profit and Loss (NUPL), die historisch gesehen ein guter Stimmungsbarometer für den Markt war. Fällt NUPL unter den Wert von 0,2, könnten sich die am Markt herrschende Angst und daraus resultierenden Verkaufsbewegungen drastisch erhöhen. Aktuell liegt der Wert bei über 0,3. In jedem Fall sind Einbrüche des Marktes nichts Neues, haben wir sie doch schon im Zuge des Ausbruchs der Pandemie in Verbindung mit einer mit Rekorden verbundenen Markterholung miterlebt. Bei 21Shares sind wir zuversichtlich, was die Widerstandsfähigkeit des Krypto-Marktes angeht – nicht zuletzt aufgrund dessen Innovationsfähigkeit und makroökonomischer Faktoren, die neue Talente in das Krypto-Umfeld locken:
  • 65 Prozent aller aktiven Blockchain-Entwickler sind erst seit 2021 in der Branche tätig.
  • Das aktuelle Phänomen der massenhaften Kündigungen („Great Resignation“) in den Vereinigten Staaten, das auch dazu führt, dass Arbeitnehmer:innen aus großen Technologieunternehmen in die Blockchain-Branche wechseln.

Der Capitol Hill diskutiert die Regulierung von CBDC und mehr

Am 12. Januar präsentierte der US-Kongressabgeordnete Tom Emmer ein Gesetz, dass es der US-Notenbank verbieten wird, Digitales Zentralbankgeld (CBDC) direkt an Individuen auszugeben. Kurz zuvor verkündete China, den digitalen Yuan im Rahmen der Olympischen Winterspiele in Beijing einzuführen. Emmer argumentierte, dass ein von der Federal Reserve ausgestelltes CBDC nicht nur die Finanzdaten der Bevölkerung zentralisieren und damit angreifbar machen würde, sondern auch als Überwachungsinstrument eingesetzt werden könnte. Damit die Fed CBDC herausgeben kann, benötigt sie die Genehmigung des Kongresses. Nach der Argumentation für Emmer könnte die Fed auf einen üblen Weg geschickt werden, der dem „digitalen Autoritarismus“ ähnle, sollte für den Zugriff auf digitales Zentralbankgeld die Eröffnung eines Kontos bei der Fed nötig werden.
Schon seit geraumer Zeit widmet sich Die US-Notenbank der Bewertung von CBDCs und äußerte sich stets vorsichtig zu diesem Thema, ohne ein entscheidendes Urteil abzugeben. Am 20. Januar veröffentlichte das Federal Reserve Board ein lang erwartetes Paper, das CBDCs analysiert und seinen Stellenwert mit der Nennung von Vor- und Nachteilen analysiert. Die Evaluierung enthält keine Entscheidungen der Fed und zieht auch keine voreiligen politischen Schlüsse, fordert aber die US-Öffentlichkeit auf, zu mehr als 20 Diskussionspunkten Stellung zu nehmen.

SEC will mehr Sicherheit für Anleger:innen

Am 26. Januar kündigte die Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) Regulierungsvorschläge an, die darauf abzielen, Anleger:innen besser zu schützen und die Cybersicherheit zu erhöhen, indem mehr alternative Handelssysteme (ATS), die mit Staatsanleihen und anderen staatlichen Wertpapieren handeln, unter das regulatorische Dach gebracht werden. Die SEC will eine Reihe von Änderungen zu einem 2020 eingebrachten Maßnahmenvorschlag vorschlagen und dabei auch die öffentlichen Kommentare berücksichtigen, die als Reaktion auf diesen Vorschlag eingegangen sind. Damit würde die Verordnung über ATS im Wesentlichen auf Systeme ausgedehnt, die die Nutzung von nicht firmeninternen Handelsinteressen anbieten und Protokolle bereitstellen, um Käufer:innen und Verkäufer:innen für den Handel mit jeder Art von Wertpapieren zusammenzubringen – also auch dezentrale Krypto-Börsen. Diese Kommunikationsprotokollsysteme müssten sich entweder als Börsen oder als Broker-Dealer registrieren lassen und die ATS-Verordnung einhalten.
SEC-Kommissarin Hester Peirce war jedoch anderer Meinung. In einer abweichenden Stellungnahme, die am selben Tag veröffentlicht wurde, äußerte sie Bedenken, dass die der Öffentlichkeit eingeräumte 30-tägige Kommentierungsfrist in Anbetracht der grundlegenden Änderungen, die auf dem 22-Billionen-Dollar-Bundesanleihemarkt zur Debatte stehen, sehr knapp bemessen sei. Sie argumentierte, dass 90 Tage eine angemessenere Frist gewesen wären. Peirce, die als Verfechterin der Krypto-Community bei der SEC bekannt ist, äußerte auch Bedenken hinsichtlich der Forderung nach einer Änderung bzw. Ausweitung der Definition von „Börsen“; dies könnte laut Peirce Innovationen verhindern und neue Marktteilnehmer davon abhalten, in den Markt für Handelsplätze und Ausführungsdienstleistungen einzutreten.

USA wollen China und „Rest der Welt“ überflügeln

Am 25. Januar legte das Weiße Haus dem Kongress einen Gesetzentwurf mit dem Titel COMPETES Act vor, der US-Präsident Joe Biden zufolge darauf abzielt, die Lieferketten der Vereinigten Staaten zu stärken und den Innovationsmotor der Wirtschaft des Landes wiederzubeleben, um China und „den Rest der Welt“ in Zukunft zu überflügeln. Coin Center, ein in den USA ansässiger Think Tank, wies darauf hin, dass eine im Gesetz enthaltene Bestimmung überdacht werden sollte, da sie „dem Finanzministerium einen Blankoscheck für ein Verbot von Kryptowährungen an Börsen ausstellen würde.“ Der Geschäftsführer von Coin Center, Jerry Brito, argumentierte auf Twitter, dass die Bestimmungen „bestimmte Geldtransfers“ in die Liste der Dinge aufnehmen würden, die vom Finanzminister verboten werden können, und alle Anforderungen an die öffentliche Bekanntmachung und Kommentierung sowie die 120-Tage-Frist für Maßnahmen, die ohne Regulierung auferlegt werden, beseitigen würden.
Am 31. Januar schließlich berichtete Brito, dass der Kongressabgeordnete Jim Himes zugestimmt hat, die in Frage stehende Bestimmung zu streichen und dass eine Entscheidung im Laufe dieser Woche getroffen werden wird.
Obwohl dieser Änderungsantrag noch zur Prüfung ansteht, untermauert dies weiterhin unsere These, dass Gemeinschaftsinitiativen wie das Coin Center entscheidend sind, um die Regulierungsbehörden anzuleiten und ihre Fehleinschätzungen zu korrigieren. Dies dient dem Schutz und dem weiteren Gedeihen der Kryptoindustrie.
Rechtliche Hinweise:

Das in diesem Beitrag enthaltene Material dient ausschließlich Informationszwecken. Die 21Shares AG und ihre verbundenen Unternehmen empfehlen keine Maßnahmen auf der Grundlage dieser Informationen. Das Material ist weder als Angebot oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers, noch als Anlageberatung auszulegen. Darüber hinaus stellen diese Informationen keine Zusicherung dar, dass die hier beschriebenen Anlagen für eine Person geeignet oder sinnvoll sind. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein Indikator für künftige Kursentwicklungen.

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