Wertpapier-KESt soll mit 10 Jahren Behaltefrist kommen, Ausnahmen für Vorsorge
Wir erinnern uns: Im Regierungsprogramm war auch einer der wichtigen Punkte bei Reformen im Bereich Finanzen und Investments, dass die Kapitalertragssteuer (KESt) auf Wertpapiere nach einer bestimmten Behaltefrist abgeschafft werden soll. Österreicher:innen die 27,5 Prozent KESt auf Gewinne bei Wertpapieren (z.B. Aktien, ETFs) nicht mehr bezahlen müssen, wenn sie diese nach einer so genannten Haltefrist wieder verkaufen. Der Sinn generell: Das Investieren in Wertpapiere als Alternative zum Sparbuch soll für die breite Masse attraktiver gemacht werden. Der Sinn der Behaltefrist: Längerfristiges Investieren soll belohnt werden, während kurzfristiges Zocken an den Aktienmärkten weiter mit der KESt zu bezahlen ist.
Nun aber ringen die Regierungsparteien ÖVP und Grüne weiterhin um die genaue Gestaltung dieser Behaltefrist. Bisher gingen die Vorschläge zu der Behaltefrist von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Wie Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) nun im Interview gegenüber Trending Topics sagte, sieht es nach einer Behaltefrist von zehn Jahren aus – also einer sehr langen Periode. Aber: Es soll Ausnahmen geben, wenn man Gewinne realisiert und diese zu Zwecken der Vorsorge investieren möchte – dann soll die KESt nicht fällig sein. „Die Behaltefrist würde den Kapitalmarkt stärken und bietet den Menschen mehr Möglichkeit zur Vorsorge. Es geht dabei nicht um die Spekulanten, sondern um eine Attraktivierung des Kapitalmarktes für die breite Bevölkerung. Das Thema bleibt wichtig, da es die persönliche Vorsorge stärkt bei gleichzeitiger Verhinderung von Spekulation“, so Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) im Gespräch mit Trending Topics.
Dass die ÖVP, die eher für eine kürzere Behaltefrist war, nun in Richtung zehn Jahre geht, ist ein Kompromissangebot an den Koalitionspartner. Nun kommt es auf die Grünen an, mit welchen Regeln zur Behaltefrist sie einverstanden sind.
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Pensionsantritt oder Vorsorgewohnung als Beispiele
„Es geht darum, dass sich Ältere und Jüngere etwas schaffen können, weil das Sparbuch eben nicht mehr das ist, was es einmal war. Deswegen haben wir uns jetzt dafür entschieden, dass wir eine längere Behaltefrist von zehn Jahren machen, aber wenn man es für die Vorsorge früher herausnehmen will, dann profitiert man auch vom niedrigeren Steuersatz. Wenn man vor dem Ende der zehn Jahre etwa in Pension geht oder eine Vorsorgewohnung kauft, dann darf man es rausnehmen. Das soll auch unserem Koalitionspartner zeigen, dass es uns um die Vorsorge geht und nicht darum, Spekulanten zu bevorzugen“, so Brunner weiter. Er habe sich das Thema auf die Fahnen geschrieben: „Für mich ist das ein extrem wichtiges Thema, weil das Thema Vorsorge immer mehr in der Breite der Gesellschaft ankommt.“
Wird man die Gewinne aus Aktien oder ETFs also vor dem Ablauf von zehn Jahren realisieren und keine KESt zahlen wollen, dann wird man belegen müssen, dass man das Geld zur Vorsorge verwendet. Neben den Beispielen Pensionsantritt oder Vorsorgewohnung soll es noch weitere geben, sie stehen aber noch nicht fest. „Die Vorsorge-Fälle muss man belegen können. Das macht es natürlich komplexer, insbesondere für die Banken, aber es nimmt die Angst, dass es nur etwas für die Spekulanten ist. Lieber so als gar nicht“, sagt Brunner. Außerdem wird es Obergrenzen für die Beträge geben, die man anlegen kann. Brunner: „Man wird auch eine monatliche oder jährliche Grenze finden müssen, eben wieder deswegen, um Spekulanten kein Instrument in die Hand zu geben. Jeder soll natürlich ein paar hundert Euro pro Monat in das Depot geben können, aber z.B. zehntausende Euro pro Monat wäre nicht im Sinne der Vorsorge.“
Für Krypto-Liebhaber:innen, die sich auf eine mögliche Wiederaufnahme von Bitcoin (und anderen Krypto-Assets) in die KESt-Regelung freuten, gibt es aber schlechte Nachrichten – BTC und Co werden nicht unter diese neue Regelung fallen, auch wenn sie durch das neue Krypto-Steuergesetz mit Wertpapieren angeglichen wurden.
Haltefrist für Wertpapiere: Streit um Abschaffung der KESt geht weiter