Wettbewerbsbehörde untersucht mjam und Lieferando wegen hoher Marktkonzentration
Wie groß ist der Wettbewerb noch, wenn ein Markt von zwei Playern dominiert wird? Diese Frage stellt sich die österreichische Wettbewerbsbehörde jetzt in Bezug auf Online-Lieferdienste. Dabei geht es insbesondere um zwei Unternehmen, die in Wien dominieren: Zum einen Mjam, eine Tochter der deutschen börsennotierten Delivery Hero (Market Cap ca. 10 Mrd. Euro), und zum anderen um Lieferando, eine Tochter der niederländischen Just Eat Takeaway.com (Market Cap: ca. 4,4 Mrd. Euro). Und da stellen sich nun mögliche wettbewerbsrechtliche Probleme.
„Seit Beginn der COVID-19-Pandemie gewannen insbesondere Online-Bestellplattformen für Speisen und Getränke mit Lieferservice zunehmend an Bedeutung für die Konsument:innen, aber auch für die Gastronomiebetriebe als Vertriebsplattform. Seit dem Marktaustritt von UberEats stellen mjam GmbH (Mjam) und Lieferando.at (Lieferando) die zwei einzigen wesentlichen Anbieter in Wien dar. Sie bieten digitale Marktplätze, auf dem mehrere Nutzergruppen (sogenannte Plattformseiten) miteinander verbunden werden. In diesem Fall sind es insbesondere Restaurants und Endkund:innen“, heißt es dazu seitens der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).
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Werbe eigene Produkte bevorzugt und Konkurrenten behindert?
Es könnte “ wettbewerbliche Probleme im Zusammenhang mit hoher Marktkonzentration bei Online-Bestellplattformen für die Lieferung von Speisen“ geben, insbesondere, wenn es um folgende Punkte geht:
- Ausschließlichkeitsbindungen
- Meistbegünstigungsklauseln
- Selbstbevorzugung plattformeigener Produkte
- Intransparentes oder diskriminierendes Ranking
- Eintrittsbarrieren für potentielle Marktteilnehmer:innen
- Wechselkosten für Restaurants und Endkund:innen
- Sonstige Einschränkungen in der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit
Offenbar ist die BWB aufgrund der Entwicklungen in der Branche aktiv geworden. Man wolle nun „mögliche strukturelle Faktoren, die für eine Verfälschung des Wettbewerbs sprechen könnten“, identifizieren. Vorerst ist es nur eine Marktuntersuchung, die beurteilen soll, ob es überhaupt „Hindernisse für einen funktionierenden Wettbewerb“ gibt. es wird aber auch in Aussicht gestellt: „Sollten sich konkrete Verdachtsmomente für wettbewerbswidriges Verhalten ergeben, ist ein Vorgehen mit anderen Ermittlungsinstrumenten bzw. die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens möglich.“ Die Öffentlichkeit wird auch dazu aufgefordert, Hinweise über wettbewerbliche Probleme über die Whistleblower-Plattform der BWB oder einfach per Mail einzureichen.