Wettbewerbshüter untersuchen jetzt hohe Sprit-Preise in Österreich
Warum sind die Spirt-Preise so stark gestiegen, obwohl die Rohöl-Preise wieder gesunken sind? Das beschäftigt nicht mehr nur Konsument:innen und Politiker:innen, sondern mittlerweile die österreichische Wettbewerbsbehörde (BWB). Diese hat soeben offiziell verkündet, dass sie die Preis- und Margenentwicklung an den Tankstellen in Österreich analysieren und wettbewerbsrechtlich beurteilen wird.
„Die Marktuntersuchung findet vor dem Hintergrund signifikanter Preissteigerungen an den Tankstellen statt. Es soll Klarheit geschaffen werden, ob neben anderen aktuellen Entwicklungen auch fehlender oder beschränkter Wettbewerb Ursache der derzeitigen Preise sind“, heißt es. Beauftragt wurde die BWB dazu von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, nachdem diese auch von der Opposition dazu aufgefordert wurde.
„Im Fokus stehen die aktuelle Wettbewerbssituation an den Tankstellen und auf den vorgelagerten Märkten. Wichtige Elemente werden die systematische Analyse der Entwicklung der Rohölpreise, der Preise, Kosten und Produktionsmengen der Raffinerien sowie des Preisniveaus und der Preiszyklen an den Tankstellen sein. Die damit mögliche Analyse der Weitergabe von Kosten sowie der daraus resultierenden Margenentwicklung kann Wettbewerbsprobleme identifizieren“, heißt es dazu in einer Aussendung. „Relevant werden nicht nur Veränderungen im Wettbewerb zwischen Tankstellen, sondern auch solche im Wettbewerb zwischen Raffinerien sein.“
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Vergleich zu Nachbarländern
Zwar seien Verflechtungen zwischen Tankstellen und Raffinieren von der BWB schon 2011 untersucht worden, diese könnten sich aber seitdem geändert haben. Wichtig für die Untersuchung ist auch der internationale Vergleich. „Die Untersuchung wird gegebenenfalls auch die Entwicklungen ausgewählter benachbarter Staaten vergleichsweise berücksichtigen. Im grenzüberschreitenden Wettbewerb etwa, ist durch die Preisdeckelungen in Ungarn und Slowenien eine Veränderung im Wettbewerbsdruck bzw. Preisveränderungen in den Grenzregionen zu erwarten“, heißt es weiter.
Betroffene Unternehmen müssen der BWB nun Auskünfte erteilen. Sollten Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder irreführende Angaben machen, drohen ihnen Geldstrafen von 0,5% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes. Wenn sie auch nach Erhalt eines Bescheids keine Auskünfte erteilen, können sie sogar 1% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes als Strafe zahlen.
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